Darf ich, wenn ich mein Fahrrad verkaufe, privat eine Rechnung ausstellen bei der das Datum in der Vergangenheit liegt, als das Fahrrad noch nicht mir war?

Darf ich, wenn ich mein Fahrrad verkaufe, privat eine Rechnung ausstellen bei der das Datum in der Vergangenheit liegt, zudem das Fahrrad noch nicht in meinem Besitz war? Das Fahrrad ist jetzt rechtmäßig in meinem Besitz, ich habe es gebraucht gekauft!

Bitte keine Fragen warum man so etwas tun sollte, wie gesagt ist es mein ehrlich erworbenes Fahrrad!

Also ich habe jetzt eine Seite gefunden auf der steht das ich privat auch Rechnungen schreiben darf, jetzt bleibt nur die Frage ob ich diese in die Vergangenheit datieren darf oder nicht.

Hi Awaz,

das Rechnungsdatum ist das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde. Insofern erübrigt sich die Frage, ob du es in einen Zeitraum zurück datieren darfst, in dem dir das Rad noch nicht gehört hat. Du kannst auf der Rechnung allerdings ein abweichendes Liefer- bzw. Leistungsdatum angeben.

Viele Grüße
Karin