Darf ich wider nach deutschland?

hallo;ich bin marokknaer ,habe in deutschland knapp 8 und halb jahren verbracht;das heisst von 25 dezember 1993 bis 22 juli 2002;ich war stundent ;aus vieler gruenden habe das studium abbrechen muessen,und von 2000 hatte ich kein visum beantragen,bis ich einmal bei der polizei war,und die haben festgestellt das ein urteil von auslaenderamt ,dass ich nach marokko abegschoben muss;habe fast 6 monaten in bueren jva verbracht weil ich kein reispass besitzte;ich habe nie was schlimmes oder verbrechen began,also am 22 juli musste ich nach deustchland zureuck;seit 2007 habe meine grosse liebe durch internet kennengelernt:wir verstehen uns blind und lieben uns sehr
sie war 2 mal bei mir ;am 01 jauar 2009 haben wir uns geheiratet,und aus familein gruenden;konnte ich kein visum beantragen wegen familen zusammenfuehrung;weil ich einen kleinen familiel unnternehmen fuehre;jetzt habe ich jemanden gefunden ;der das uebernehmen kann;das heisst ich stehe nicht auf fernebeziehung;und moechte schnell wie moeglich zu meiner frau
desahlb frage ich sie ;wie kann ich das machen?habe eine chance wieder nach deutschland einreisen zu duerffen?
mit frendlichen gruessen
(sorry mein deutsch ist nicht mehr robust wie freuher)

Hallo Hassane,
wenn ich es recht verstehe, bist du damals abgeschoben worden und seit dem nicht mehr in Deutschland gewesen aber mit einer Deutschen verheiratet? Meiner Ansicht nach musst du die Kosten der damaligen Abschiebung erstatten und rausfinden, ob es eine Einreisesperre gibt. Falls ja einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre stellen.
Wie lange die Sperre gilt und ob das verkürzt werden kann ist für mich schwer zu beurteilen, so gut kenne ich mich auch nicht aus.
Ich empfehle dir unbedingt, dich an die webseite www.info4alien.de zu wenden. Da sind lauter Experten, also auch viele Mitarbieter von Ausländerämtern etc., die fachkundig Fragen beantworten und dir sicher ganz genau sagen können, was am besten zu tun ist.
Ich wünsche dir viel Glück und hoffe, du kannst bald nach D zu deiner Frau einreisen.
beste Grüße
dago

Hallo Hassane, da Sie keine Straftat begangen haben, dürfte es grundsätzlich kein Problem geben, ein Visum zu beantragen. Das sollte Ihre Frau dann von Deutschland aus klären bzw. die Familienzusammenführung beim Ausländeramt beantragen.

Im Zweifelsfall sollte Ihre Frau einen Anwalt zu Hilfe nehmen. Auf jeden Fall sollten Sie sich darauf einstellen, dass die ganze Sache mindestens ein Jahr dauern kann, (außer Ihre Frau verdient genug Geld, um Sie beide zu ernähren…).

Aber grundsätzlich sind Sie im Recht und sollten so schnell wie möglich den Antrag stellen, damit der Behördenmarathon beginnen kann (; ALLES GUTE, VIEL GEDULD UND VIEL ERFOLG wünsche ich Ihnen beiden! Ella

Hallo Hassane,

Die Abschiebung bzw.Ausweisung wirkt sich so aus, dass man zunächst auf unbefristete Zeit nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich darin aufhalten darf (Einreisesperre).

Wenn man wieder in Deutschland einreisen möchte, muss ein Antrag auf nachträgliche Befristung der Wirkung der Ausweisung/Abschiebung gestellt werden. In der Regel (es gibt Ausnahmen) wird die Wirkung auf Antrag befristet ( § 11 AufenthG). Welche Kriterien bei der Entscheidung berücksichtigt werden, richtet sich nach dem Einzelfall (z.B. familiäre Bindungen u. v. m.). Die Befristung der Wirkung der Abschiebung wird in der Regel von der vorherigen Erstattung der Abschiebungskosten abhängig gemacht.

Der Antrag wird am besten bei der Behörde gestellt, die die Maßnahme verfügt hat. Man kann sich in Deutschland vertreten lassen (Vollmacht!), ist manchmal sehr zweckmäßig. Ein Visumsantrag soll auch gleichzeitig als Befristungsantrag „gewertet“ werden. Kommt in der Praxis aber kaum vor.

In dringenden Fällen kann ein Antrag auf Ausstellung einer so genannten Betretenserlaubnis gestellt werden (§ 11 Abs. 2 AufenthG). Es müssen schon sehr gewichtige Gründe geltend gemacht werden. Ggf. Nachweise vorlegen (z.B. Ladung zu Gerichtsterminen). Den Antrag kann man bei der deutschen Auslandsvertretung stellen.

So, das ist, was ihr beide machen könnt. Ich wünsche Euch viel Glück.
Wie die Ausländerbehörde in dem Fall entscheidet, ist nicht im Voraus zu sehen. Es wird jedenfalls auch geprüft, ob die Ehe nicht eine Zwecksehe ist. Und sie werden auch prüfen, ob Deine Ehefrau nicht in Deinem Land leben kann. Sie hat Dich ja schließlich trotz der Einreisesprerre geheiratet.
Von Vorteil ist jedoch, dass Du keine Straftaten begangen hast und aus dem Grund ausgewiesen wurdest.

Alles Gute

hallo;ich bin Marokkaner ,habe in Deutschland knapp 8 und halb
Jahren verbracht;das heißt von 25 Dezember 1993 bis 22 Juli
2002;ich war Student ;aus vieler gründen habe das Studium
abbrechen müssen,und von 2000 hatte ich kein Visum
beantragen,bis ich einmal bei der Polizei war,und die haben
festgestellt das ein Urteil von Ausländeramt ,dass ich nach
Marokko abgeschoben muss;habe fast 6 Monaten in bueren jva
verbracht weil ich kein Reisepass besitze; ich habe nie was
schlimmes oder verbrechen begann, also am 22 Juli musste ich
nach Deutschland zurück; seit 2007 habe meine größte liebe
durch Internet kennengelernt:wir verstehen uns blind und
lieben uns sehr
sie war 2 mal bei mir ;am 01 Januar 2009 haben wir uns
geheiratet,und aus Familiären gründen;konnte ich kein Visum
beantragen wegen Familien zusammenführen;weil ich einen
kleinen familiel Unternehmen führe;jetzt habe ich jemanden
gefunden ;der das uebernehmen kann;das heisst ich stehe nicht
auf fernebeziehung;und möchte schnell wie möglich zu meiner
Frau
deshalb frage ich sie ;wie kann ich das machen?habe eine
chance wieder nach Deutschland einreisen zu duerffen?
mit frendlichen gruessen
(sorry mein deutsch ist nicht mehr robust wie freuher)

hallo Hassane B., ich bin kein Experte in Ausländer recht, aber wenn Ihre Frau eine deutsche ist, und sie Genügen Einkommen nachweißen kann, eine Unbefristete Arbeitsverhältnis und genügen Wohnplatz, dann könnt Ihr eine Einreise Visum zur Familienzusammenführung beeintragen, das ist der paragraft 23 und 24 des Familien Gesetz Buch.
Wenn man schon mal abgeschoben wurden ist aus Deutschland, muss man glaube 5 Jahre warten bis man wieder Einreisen darf, bis dahin sind die bisherige Einträge kein Hindernis mehr

Alles gute und Liebe, viel Erfolg
Alejandro perez

Nach deutschland darst du wieder aber es wird einge Zeit dauern. Erst musst du tatsächlich den Antrag für die Befristung stellen. Das hat bei meinem mann über ein jahr gedauert. Es handelt sich dabei um die befristung der Einreisesperre in die Bundesrepublik.
Erst nach der positiven Entscheidung über diesen antrag darfst du dich um ein Einreisevisum bemühen.
Viel Glück
A.

Ach und was ich noch vergessen habe, das mit den fünf Jahren abwarten bis mann wieder einreisen darf ist ein Blödsinn. Es hängt von der Art der Abschiebung ab und von der ganz individuellen jetzigen Situation ab.
Deine Heirat und vemutlich ein straffreies Leben in deutschland wirken für die Anträge positiv.
A.

Guten Tag,

Hallo,
Es ist zwar kein einfacher weg aber nach Deutschland darfst du wieder. allerdings muss deine Frau fast alles an der bürokratischen Arbeit übernehmen. du bist erst dran wenn es um den Visumsantrag geht den du in rabat beantragst.

Wenn du wirklich aus der Bundesrepublik ausgewiesen wurdest muss deine Frau einen Befristungsantrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Es handelt sich dabei um die Befristung der EINREISESPERRE die im Fall einer Abschiebung besteht und auch im zentrallregister eingetragen ist.
Bei meinem mann hat das über ein jahr gedauert obwohl wir sogar eine gemeinsame Tochter haben.
Und erst wenn über diesen antrag entschieden wurde darfst du bei der deutchen Botchaft in Rabat dein Einreisevisum beantragen.
Für den ersten Antrag würde ich dir die Hilfe eines Rechtsanwalts empfehlen.Das muss deine Frau von Deutchland aus erledigen.
Viel Glück
A.

Guten Tag,

Hallo,
Es ist zwar kein einfacher weg aber nach Deutschland darfst du wieder. allerdings muss deine Frau fast alles an der bürokratischen Arbeit übernehmen. du bist erst dran wenn es um den Visumsantrag geht den du in rabat beantragst.

Wenn du wirklich aus der Bundesrepublik ausgewiesen wurdest muss deine Frau einen Befristungsantrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Es handelt sich dabei um die Befristung der EINREISESPERRE die im Fall einer Abschiebung besteht und auch im zentrallregister eingetragen ist.

Und erst wenn über diesen antrag entschieden wurde darfst du bei der deutchen Botchaft in Rabat dein Einreisevisum beantragen.
Für den ersten Antrag würde ich dir die Hilfe eines Rechtsanwalts empfehlen.Das muss deine Frau von Deutchland aus erledigen.
Viel Glück
A.