Darf ich zum Lastschrifteinzug gezwungen werden?

Guten Tag,

Hallo Zusammen!

In einem Vertrag steht als Vertragsklausel, dass man für die Teilnahme dort einen Lastschrifteinzug machen MUSS.

Wenn man nun den Lastschrifteinzug widerruft, müsste doch das Fitness-Studio dies akzeptieren? So dass die Beträge monatlich überwiesen werden. Oder darf danach weiterhin abgebucht werden?

Nochmal die Frage in konkreter Form =) :

Darf man gezwungen werden, den Lastschrifteinzug durchführen zu lassen (auch wenn es Vertragsbestandteil ist - ist eine solche Klausel nicht unrechtens und dadurch auch nichtig…)???

MFG

Hallo,

In einem Vertrag steht als Vertragsklausel, dass man für die
Teilnahme dort einen Lastschrifteinzug machen MUSS.

Vertragsfreiheit, also eben Bestandteil des Vertrages…

Nebenbei: Dies ist nichtmal so selten, auch bei namenhaften Anbietern und Behörden kommt dies so vor.

Wenn man nun den Lastschrifteinzug widerruft, müsste doch das
Fitness-Studio dies akzeptieren? So dass die Beträge monatlich
überwiesen werden. Oder darf danach weiterhin abgebucht
werden?

Mh, also wenn man das mit dem oberen Satz kombiniert würde ich sagen, die werden im Zuge des Widerrufes eine Kündigung ausstellen.

Warum ist man gegen den LSEinzug so allergisch? Wenn man es partout nicht will wird man dies in einem Gespräch versuchen müssen zu vereinbaren.

Grüße

Hallo,
darf der Verkäufer/Anbieter eine Bearbeitungspauschale von denen verlangen, die überweisen oder gar bar bezahlen wollen? Schlißelich ist (zumindest in einem kleineren Betrieb) der Aufwand ja erheblich höher die Zahlungseingänge regelmäßig mit den Forderungen abzugleichen, als nur die nicht erfolgreichen Lastschriften anzumahnen.

Cu Rene

Hallo,

ich wüsste keinen Grund, warum nicht, was aber nicht bedeutet, dass mir hier keiner in 3 min ein Gesetzt um die Ohren schleudert, welches das Gegenteil sagt. Dies würde mich aber wundern, da z.B. Amazon seit beginn für die Rechnungszahlung einen Euro Aufpreis verlangt.

Grüße

Hallo René,

darf der Verkäufer/Anbieter eine Bearbeitungspauschale von
denen verlangen, die überweisen oder gar bar bezahlen wollen?

ja, darf er und das gibt es auch schon.

Gruß
Christian

Hallo,

und das gibt es auch schon.

das ist mir klar. Könnte ja sein, daß das noch niemand wegen der paar Euro hat überprüfen lassen. Neulich wurde ja „verboten“ Kartenzahler schlechter zu behandeln - also die Gebühr weiterzugeben, wenn ich das richtig mitbekommen habe.

Cu Rene

Guten abend,

und das gibt es auch schon.

das ist mir klar. Könnte ja sein, daß das noch niemand wegen
der paar Euro hat überprüfen lassen.

m.W. ist das in der Tat geprüft und nicht verworfen worden. Ausnahmen dürften Unternehmen mit Kontrahierungszwang sein, bspw. Stadtwerke.

Neulich wurde ja
„verboten“ Kartenzahler schlechter zu behandeln - also die
Gebühr weiterzugeben, wenn ich das richtig mitbekommen habe.

Da hast Du etwas mißverstanden. Verboten war das nur aufgrund der Verträge zwischen Kartengesellschaft und Akzeptanzstelle (also bspw. Händler).

Gruß
Christian

Wenn ein Lastschrifteinzug vertraglich vereinbart wurde (das wurde er, wenn auch auf Druck des Anbieters), dann ist der Widerruf der Lastschrift ein Kündigungsgrund. So einfach ist das.
Pacta sunt servanda.

hmm… okay… -.-

Nun ja… allergisch dagegen ist man, wenn z.b. ein Monatsbeitrag von 50 EUR vereinbart werden würde, jedoch alle 2 wochen abgebucht würde. Angenommen, der Vertrag liefe 2 Jahre mit einem Monatsbeitrag von 50 EUR (abgebucht würden 25 EUR)

50 EUR * 24 Monate = 1200 EUR

Nun hat ein Jahr bekanntlich 53 Wochen. Also fänden im ersten Jahr 26 Abbuchungen statt - und im zweiten Jahr 27

50 EUR : 2 = 25 EUR
25 EUR * 53 = 1325 EUR

Das macht dann insgesamt eine Differenz von 125 EUR, die dann zu viel abgebucht werden würden.

Hallo,

Nun hat ein Jahr bekanntlich 53 Wochen. Also fänden im ersten
Jahr 26 Abbuchungen statt - und im zweiten Jahr 27

Mein Jahr hat meist 52 Wochen, zu den 53 kommt es seltener(so alle 6-7 Jahre wenn ich nicht irre) :wink:

50 EUR : 2 = 25 EUR
25 EUR * 53 = 1325 EUR

Das macht dann insgesamt eine Differenz von 125 EUR, die dann
zu viel abgebucht werden würden.

Nun ja, das sollte vlt einfach mit dem Vertragspartner mal angesprochen werden, denn diese Differenz darf eben so nicht entstehen und das ist sicherlich nicht unbekannt. Da ich nicht weiß, ob es eben vorgekommen ist oder nur die Theorie vor der Praxis ist kann es natürlich sein, dass die Differenz nicht auftritt, weil z.B. nicht monatlich sondern alle 4 Wochen die 50€ verlangt werden, oder nicht genau jede zweite Woche eingezogen wird, sondern Anfang und Mitte des Monats …

Nehmen wir mal eine Zahlung auf Rechnung alle zwei Wochen an, da entsteht die gleiche Differenz, es sei denn die Zahlung wird ausgesetzt und das kann es unabgesprochen auch zu Problemen kommen. Da wird sich schon eine Lösung finden lassen ?!

Grüße

Hallo,

in dem geschilderten Fall wäre es ratsam als Abbuchungstermine jeweils den 1. und 15. jeden Monats zu vereinbaren. Somit würden jeden Monat 2 Abbuchungen je 25,00 Euro erfolgen.

24 Monate a 2 Abbuchungen = 48 Abbuchungen
48 Abbuchungen a 25,00 Euro = 1200,00 Euro

Gruß Horst