Darf im Arbeitsvertrag von ca. Stunden

In meinem AV steht eine Beschäftigung von ca. 100 Stunden.Mein AG setzt mich jetzt nur noch weniger Stunden
ein und verrechnet dies mit ÜS. Bin im Handel Privatun ternehmer beschäftigt.Ist denn überhaupt die Formulierung richgtig ( ca.), oder muß im AV die Stundenzahl festgeschrieben sein???

Nein, ca. Stunden gibt es nicht - die meinen in der Regel oder im Durchschnitt - dann muss der Zeitraum angegeben werden, in dem der Schnitt erreicht wird. Meist gilt der Schichtplanzeitraum …