Darf Immobilienmakler nach eigenem Ermessen

entscheiden und Klientel ausschließen auch wenn es nicht im Sinne des Vermieters ist und das Klientel am Telefon anlügen? Z.B. Der Vermieter mag keine Kinder obwohl es nicht stimmt? Wie kann man da rechtlich vorgehen? Kann dem Makler die Lizenz entzogen werden? Welche Möglichkeiten gibt es da vorzugehen? DANKE!

entscheiden und Klientel ausschließen auch wenn es nicht im
Sinne des Vermieters ist und das Klientel am Telefon anlügen?
Z.B. Der Vermieter mag keine Kinder obwohl es nicht stimmt?

Natürlich darf der Makler nicht lügen und die vom Vermiter angepeilte Klientel abweisen. Er arbeitet im Auftrag des Vermietrs und hat demzufolge seine Interessen zu vertreten.

Wie kann man da rechtlich vorgehen? Kann dem Makler die Lizenz
entzogen werden?

Die Lizenz kann nur der entziehen, der sie erteilt hat, und das ist nicht der Kunde. Der Kunde, bzw. der Vermieter kann den Makler höchstens abmahnen oder ihm den Auftag entziehen.

Wolfgang D.

Hallo

man könnte sich z.B. mit dem Verkäufer/Vermieter direkt in Verbindung setzen und diesen auf die Probleme mit dem Makler hinweisen.

Außerdem sprechen Menschen manchmal mit „gespaltener Zunge“, d.h. man muss nicht alles glauben. Linzenzentzug - da bedarf es schon schwerwiegendere Gründe.

Gruß