Hallo,
darf ein Ingenieur, der formal berechtigt ist, einen Ofenbaubetrieb zu leiten, eine Fachunternehmererklärung / Normenkonformitätserklärung für einen von ihm selbst gebauten Ofen bzw. keramischen Wärmetauscher ausstellen?
Es geht hier nicht um gewerbliche Tätigkeit, sondern um die Abnahme des Ofens… .
Danke, Beate
Hallo,
wer außer dem Hersteller des Werks sollte diese Erklärung sonst ausstellen?
Franz
Ist ne super Antwort - danke.
B. N:
Ist ne super Antwort - danke.
Mmmhhh.
Was irritiert dich jetzt an dieser Antwort? Bestehen Zweifel an der Einhaltung der geltenden Richtlinien?
Franz
Hallo B. N,
Ist ne super Antwort - danke.
Die Normenkonformitätserklärung wird immer vom Hersteller ausgestellt!
Damit wird auch bestäigt, dass, in den anwendbaren Normen vorgeschriebene, externe Prüfungen durchgeführt wurden.
Im juristischen Ernstfall, hat dann der Hersteller etwa 1-2 Wochen Zeit (die Frist wird vom Richter festgesetzt), alle Untrlagen bei Gericht vorzulegen.
MfG Peter(TOO)