Darf Jaeger schiessen

HAllo,

ich war gestern mit einer Bekannten im Wald spazieren (Kein Natuerschutzgebiet).

Leider ist dann ihr Hund abgehauen, als er ein Reh gesehen hat.
Ich weiß das das nicht toll ist, aber das ist in dieser Situation der Fakt. Als der Hund gestartet war, sind wir sofort hinterher.
Keine Minute spaeter fiel ein Schuß. Wir sind davon ausgegangen, dass der Hund erschossen wurde. Wir haben dann permanent Laut gerufen, „HALT STOP“, „Aufhoeren“ u.s.w Keine 30 Sekunden spaeter wurde erneut geschossen.
Der Jaeger war dann keine 50 Meter von uns entfernt. Er muss uns also gehoert haben. Ich bin dann zu ihm gegangen und er bruellte mich schon auf dem Weg an, dass er den Hund erschossen hat und das er in der Naehe liegt. Ich wollte den Hund sehen, da rief er mich zurueck und sagte, dass er angeblich nur in die Luft geschossen habe und der Hund noch lebt. Ich hatte das Bild des Toten Hundes schon vor mir und war emotional total aufgewuehlt. Waerend meine Bekannte ihren Hund rief und wieder anleinte, konnte ich mir eine Standpauke vom feinsten anhoeren. Das wir nicht im Wald laufen duerften um diese Zeit, dass Hunde immer anzuleinen sind und und und.
Die Art und Weise wie der Jaeger reagierte war absolut unangebracht. Das ein Jaeger wohl das REcht hat einen jagenden Hund zu erschiessen weiß ich. Aber das er schiessen darf wenn wir unmittelbar in der Naehe sind - und er muss uns gehoert haben - ist mir nicht ganz klar. Haette der Jaeger den zweiten Schuss abgeben duerfen,wenn er uns gehoert hat?

Danke fue euere Antworten

hallo,

der jäger darf dann schiessen wenn er durch seinen schuss nicht fahrlässig andere gefährdet. Um den Knall des schusses ansich als gefährdung auszulegen dürfte schwehr sein. als umkehrschluss:Im prinzip ist es einfacher einen gefahrlosen schuss abzugeben wenn man weiss wo sich die gefährdeten personen befinden. ein hund der einem reh nachstellt wildert ohne es gerissen zuhaben. das ist eine straftat. dem jäger eine straftat durch den zweiten schuss nachzuweisen eher nicht möglich. der jäger hat versucht schaden von seinem eigentum abzuwenden mit den mittel die ihm zur verfügung stehen. die feine englische art ist dies jedoch nicht und ich entschuldige mich stelvertreten für diesen unbeherrschten kollegen

HAllo,

ich war gestern mit einer Bekannten im Wald spazieren (Kein
Natuerschutzgebiet).

Leider ist dann ihr Hund abgehauen, als er ein Reh gesehen
hat.
Ich weiß das das nicht toll ist, aber das ist in dieser
Situation der Fakt. Als der Hund gestartet war, sind wirk
sofort hinterher.
Keine Minute spaeter fiel ein Schuß. Wir sind davon
ausgegangen, dass der Hund erschossen wurde. Wir haben dann
permanent Laut gerufen, „HALT STOP“, „Aufhoeren“ u.s.w Keine
30 Sekunden spaeter wurde erneut geschossen.
Der Jaeger war dann keine 50 Meter von uns entfernt. Er muss
uns also gehoert haben. Ich bin dann zu ihm gegangen und er
bruellte mich schon auf dem Weg an, dass er den Hund
erschossen hat und das er in der Naehe liegt. Ich wollte den
Hund sehen, da rief er mich zurueck und sagte, dass er
angeblich nur in die Luft geschossen habe und der Hund noch
lebt. Ich hatte das Bild des Toten Hundes schon vor mir und
war emotional total aufgewuehlt. Waerend meine Bekannte ihren
Hund rief und wieder anleinte, konnte ich mir eine Standpauke
vom feinsten anhoeren. Das wir nicht im Wald laufen duerften
um diese Zeit, dass Hunde immer anzuleinen sind und und und.
Die Art und Weise wie der Jaeger reagierte war absolut
unangebracht. Das ein Jaeger wohl das REcht hat einen jagenden
Hund zu erschiessen weiß ich. Aber das er schiessen darf wenn
wir unmittelbar in der Naehe sind - und er muss uns gehoert
haben - ist mir nicht ganz klar. Haette der Jaeger den zweiten
Schuss abgeben duerfen,wenn er uns gehoert hat?

Danke fue euere Antworten

Hallo!
Die Betonung liegt auf wildernden Hund schießen. Wenn es nicht 100%ig zu erkennen ist ob der Hund wildert oder ob er nur einem Reh hinterherjagd, was der Jäger in eurem Fall ja an euren Stimmer erkennen haben müßte.
Ich persönlich kenne solche Situationen auch zur genüge und man Ärgert sich dann schon wenn man sich ansetzt und durch solch einen Zwischenfall die Jagd gestört wird. Aber man sollte die Kirche im Dorf lassen und in eurem Fall hat der Jäger absolut überreagiert.
Ein bestimmte Zeitvorgabe für Spatziergänge giebt es auch nicht - jeder hat das Recht zur Erholung den Wald zu betreten , egal zu welcher Zeit.
Für den Jäger ist es natürlich das günstigste in der Abendämmerung zur Jagd zu gehen.
Im übrigen wird auch der Jadhund des Jägers schon so manchem Reh hinterher gejagt sein.
Man kann natürlich auch, wenn man sich zusehr bedrängt fühlt, diese Situation der zuständigen „Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt melden“ und dann kann es für den Jäger auch Folgen haben.

Hallo
Rein Rechtlich , wen der Hund ein Reh verfölgt dan jagt er. somit ist der Tatbestant des Wilderns gegeben.
Als Jagdtschutzberechtigter darer schießen wen er sie nicht gefährdet!! Der Fehler ist die Emotion von beiden seiten ein vernünftige Gesprech und alles ging viel leichter .
M.Wagner
( Jagdaufeher )

Auch wenn vielleicht schon Antworten eingegangen sind, hier kommt auch noch meine Antwort:

Grundsätzlich darf ein Jäger (hier nur der Jagdpächter) auf einen Hund schießen, wenn er ihn direkt beim wildern erwischt. Soll heißen, der Hund muß das Reh gefangen haben. Alleine das „hinterher hetzen“ reicht als rechtliche Grundlage nicht aus, den Hund zu erschießen.

Schießen darf der Jäger in seinem Revier. Jedoch hat er auf Sicherheit zu achten. Ihr könntet behaupten, dass ihr Euch bedroht fühltet und somit hätte er die schlechteren Karten.

Ich finde es - als Jäger - bedauerlich, dass sich sogenannte Jagdkollegen derart verhalten. Er hat Euch bestimmt wahrgenommen und wollte Euch einen Schreck einjagen. Wie armselig von ihm.

Zur Anleinpflicht des Hundes: Ein genereller Leinenzwang besteht - meines Wissens - nicht außer in den Setz- und Brutzeiten, jedoch ist die Ländersache. D.h. es kann in Eurem Bundesland eine Leinenpflicht für Hunde im Wald geben. Näheres findet man im Bundeswaldgesetzt oder in den entsprechenden Ländergesetzen. Auf jeden Fall muß jeder Hundebesitzer jederzeit auf seinen Hund einwirken können. Sei es durch zurufen oder an der Leine.

Auch wenn die Antwort etwas verspätet kommt, kann ich versichern, dass nicht alles Jäger so reagieren würden.

Einen guten Beschluß

Torsten