Hallo smithboy,
das was Du bisher dachtest ist wohl auch richtig. Zuständig ist hier §53 der STVZO.
Wozu ein Sicherheitsdienst eine gelbe Rundumleuchtew braucht ist mir auch nicht so ganz klar. Nach STVZO darf er das zunächst mal nicht.
Da ich Fachlehrer für Berufskraftfahrer bin und lichttechnische Einrichtungen auch zum Unterricht gehören habe ich Deine Frae also ganz ernst genommen. Hätte ja genausogut einer meiner Schüler sein können. Und um sicher zu gehen, dass ich nichts falsches erzähle war ich heute extra deshalb beim TÜV hier in Wiesbaden.
Der TÜV-Mitarbeiter sagte auch, dass der Sicherheitsdienst das nicht darf. Er zeigte mir auf den Bildern die „Dachgepäckträger“, auf welchen die Leuchten montiert sind. Diese Träger lassen sich sehr leicht und ohne Werkzeug entfernen. Und bei einer HU sind die Dinger einfach weg. Dann ist es ein normales Fahrzeug, das den Vorschriften entspricht.
Der TÜV-Mann kam auch noch mit einem Beispiel: Wenn ich auf der Landstraße 100 Sachen fahre und es überholt mich einer, dann frage ich ja auch nicht, wieso darf der schneller fahren. Dann weiß ich doch ganz einfach, dass der andere was unerlaubtes tut. Und so ist es wohl auch mit diesen gelben Rundumleuchten.
Es gibt nach meinem bisherigen Wissen ganz seltene Ausnahmen von §53. Bei begründeter Sachlage darf das zuständige Regierungspräsidium Ausnahmen zulassen, z.B. für kurzfristige kleine Arbeiten im Verkehrsraum, bei welchen das Fahrzeug die einzige Absperrung und die einzige Absicherung der Leute ist und eine andere Absperrung bzw. Absicherung nicht gemacht werden kann oder nicht sinnvoll ist. Also nicht für Arbeiten an der Straße, z.b. Schlaglochreparatur, das wäre ja mit §53 abgedeckt. Sondern z.B. für Kontrollarbeiten an Kanälen oder Gasleitungen, die zwar unter der Straße verlaufen, aber nicht zur Straße selbst gehören. Doch das ist wohl kaum was für Sicherheitsdienste. Die Bilder und der Film mit Einbrecherjagd im Internet sind wohl nur Schau und Werbung.
Um aber letzte Zweifel auszuschließen werde ich die nächsten Tage bei der Hessischen Polizeischule (ich wohne nur ca. 100 m daneben und hab dort eh noch was zu tun) auch mal nachfragen. Ich melde mich noch mal.
Schöne Grüße aus Wiesbaden
Andreas