Darf jeder ein gelbes/orangenes Blinklicht

… auf dem Dach montiert haben?

Halli, Hallo!
Ich dachte bisher immer es dürfen nur Pannendienste, Bauunternehmen und Transportunternehemn gelbes/orangenes Blinklicht auf den Dächern der Fahrzeuge verwenden dürfen, aber ich habe letztens ein Fahrzeug eines priv. Sicherheitsdiesntes gesehen mit einem Blinklich gesehen.
http://www.youtube.com/watch?v=NLU8eh-DWos (

"Gelblicht warnt in vielen Bereichen vor Gefahren. Gelbes Blinklicht an Fahrzeugen weist auf ein Fahrzeug hin, das eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt oder auf das besonders Rücksicht zu nehmen ist.

Der Einsatz von gelbem Blinklicht im Straßenverkehr wird in Deutschland durch die StVO und die StVZO geregelt.

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Nicht jeder darf ohne weiteres gelbe Kennleuchten im Straßenverkehr benutzen. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht in § 52 (4), wer diese benutzen darf:

Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

  1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
  2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
  3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
  4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können gelbe Rundumkennleuchten, ggf. nach Eintragung in die Fahrzeugpapiere … eingesetzt werden."

Quelle: Wikipedia

Es darf folglich nicht jeder!!!

Mit freundlichen Grüßen

Halli, Hallo!
Ich dachte bisher immer es dürfen nur Pannendienste,
Bauunternehmen und Transportunternehemn gelbes/orangenes
Blinklicht auf den Dächern der Fahrzeuge verwenden dürfen,
aber ich habe letztens ein Fahrzeug eines priv.
Sicherheitsdiesntes gesehen mit einem Blinklich gesehen.
http://www.youtube.com/watch?v=NLU8eh-DWos (

Hallo, Smithboy,

eins vorab:
Ich bin kein Jurist, darf also keine Rechtsberatung erteilen. Ich bin juristische Übersetzerin und kann mit Begriffsdefinitionen weiterhelfen.

Ich dachte bisher immer es dürfen nur Pannendienste,
Bauunternehmen und Transportunternehemn gelbes/orangenes
Blinklicht auf den Dächern der Fahrzeuge verwenden dürfen,
aber ich habe letztens ein Fahrzeug eines priv.
Sicherheitsdiesntes gesehen mit einem Blinklich gesehen.

PS Wofür braucht en Sicherheitsdienst diese überhaupt?

Ich vermute mal, weil die ähnliche Funktionen wie die Polizei ausüben, bin mir aber nicht sicher. Ich würde beim Straßenverkehrsamt anrufen, die wissen sicherlich eine Antwort darauf.

Schöne Grüße

Gabi

Hallo smithboy,

die Verwendung von blauen oder gelben Blinklicht ist in §38 StVO geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__38.html

Zu gelbem Blinklicht steht dort im Absatz 3:
Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Die Nutzung wie im youtube_video als (ich nenne es mal) „Hilfspolizeiblinklicht“ ist unzulässig! Man könnte vielleicht auf die Idee kommen, dass das Fahrzeug im Video an einer Arbeitsstelle der Sicherheitsfirma steht, aber Arbeitsstellen im Sinne der StVO sind in der Regel Baustellen oder Arbeitstellen im Sinne des §35 (6) oder (7) StVO.
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__35.html

Ein gelbes Blinklicht (ausgeschaltet) auf dem Dach ist zulässig, aber eingeschaltet darf es nur zu den oben aufgeführten Anlässen werden.

Ausgeschaltet darf also JEDER

Eingeschaltet dürfte der Sicherheitsdienst nur unter bestimmten Voraussetzungen, wenn er z.B. einen Schwertransport begleitet, oder zur Baustellenabsicherung wie im letzten Link, unteres Bild: Der Jeep vor dem Kran

ola,
es ist schon eine Weile her, da hab ich mich mit dem Thema etwas genauer befasst und aus der Erinnerung heraus will ich das ohne Verweise und Zitate ungefähr so unreissen:
Die Farbe BLAU und/oder ROT sind besonderen Einsatzfahrzeugen vorbehalten, insbesondere als Blinklicht.
Bei GELB handelt es sich um Warn-Blink-Lichtzeichen, vergleichbar der Warnblinkanlage im PKW, die sind allgemein erlaubt. Auch als vorübergehend, also nicht fest installiert.

Ich habe mir damals ein solches Teil mit Magnetfuß angeschafft und schleppe es seither mit den übrigen Sicherheitsutensilien im Kofferraum mit - ohne es je gebraucht zu haben. Das darf auch so bleiben.

Wie beim Regenschirm, der wurde auch nicht angeschafft, damit es dauernd regnet; nur für den Fall.
sorgenfreies fahren weiterhin
quember

Hallo smithboy,

Nach § 52 Abs. 4 StVZO, ist die Verwendung von einer oder mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumleuchten) nur für folgende Fahrzeuge gestattet:

  • Fahrzeuge zum Bau, zur Unterhaltung oder zur Reinigung von Straßen, (hierunter fallen nicht Fahrzeuge zum Transport von Materialien zu einer Baustelle - siehe Downloads: Schreiben Ministerium RP - Materialtransport)

  • Fahrzeuge zur Müllabfuhr,

  • Kraftfahrzeuge zur Pannenhilfe, wenn

1.) sie als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind (ggf. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich) und dies im Fahrzeugschein ZBI eingetragen ist.

und

2.) der Halter ein Betrieb ist der Pannenhilfe gewerblich leistet oder ein Automobilklub oder ein Verband des Verkehrsgewerbes bzw. der Autoversicherer ist,

  • Fahrzeuge mit Überlänge oder -breite bzw. mit überlanger oder -breiter Ladung, sofern eine gesonderte Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erteilt ist,

  • Fahrzeuge, die als Schwer- und Großraumtransport-Begleitfahrzeuge anerkannt sind (ggf. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich) und dies im Fahrzeugschein ZBI eingetragen ist. Andere Begleitfahrzeuge (ohne Anerkennung/Fahrzeugscheineintrag) dürfen mit abnehmbaren gelben Blinkleuchten ausgerüstet sein, sofern eine gesonderte Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erteilt ist.

Nach § 38 Abs. 3 StVO warnt gelbes Blinklicht vor Gefahren. Die Verwendung ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit Überlänge oder -breite bzw. mit überlanger oder -breiter Ladung zu warnen (siehe § 32 StVZO beziehungsweise § 22 StVO).

Man muss also folglich sagen: private Sicherheitsdienste dürfen nach StVO kein gelbes Blinklicht führen. Das Einzige was ich mir vorstellen kann ist, dass sie zu Vorführungszwecken eine Spezialgenehmigung oder Ähnliches haben.

Eine andere Möglichkeit ist, dass einige wenige ausgewählte Sicherheitsdienste eine Art Vertrag mit der Polizei haben (Ähnlich wie manche Krankentransportgesellschaften mit der Feuerwehr) und bis zu einem bestimmten Gebiet ersetzend tätig werden können. Das ist jedoch wie gesagt nur ein Einzelfall!

Ich hoffe ich konnte helfen :smile:

Hallo Smithboy,
Die StVO (Straßenverkehrsordnung) sagt im § 38 Abs. 3 aus, wo für das Gelbe Blinklicht benutzt werden darf und durch wem.
Da sind die privaten Sicherheitsfirmen nicht aufgeführt.

§ 38 StVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht 
(1)Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
(2)Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall‐ oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3)Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits‐ oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Sie dürfen diese Anlage gar nicht benutzen und die Aufrüstung an den Fahrzeugen muss von der DEKRA abgenommen werden.
Dieses Gelbe Blinklichtanlage dient nur der Prahlerei der Firma bzw. Werbezwecke.
Rechtliche Voraussetzungen sind nicht gegeben, um sich über die StVO hinwegzusetzen.
M.f.G.

Hallo!

Sicherheitsdienste können das beantragen und wenn sie eine Genehmigung erhalten ist es so… Z. B. wenn sie auf der Strasse stehen bleiben müssen.

Aber insgesamt darf sie ja für bestimmte Sachen verwendet werden und der Wagen eines Paendienstes IST ein PRIVATES KFZ, denn es ist ja keine öffentliche Einrichtung… Es gehört jemandem privat… Es gibt ja aauch private Feuerwehren…

MfG

Hallo smithboy,

das was Du bisher dachtest ist wohl auch richtig. Zuständig ist hier §53 der STVZO.

Wozu ein Sicherheitsdienst eine gelbe Rundumleuchtew braucht ist mir auch nicht so ganz klar. Nach STVZO darf er das zunächst mal nicht.

Da ich Fachlehrer für Berufskraftfahrer bin und lichttechnische Einrichtungen auch zum Unterricht gehören habe ich Deine Frae also ganz ernst genommen. Hätte ja genausogut einer meiner Schüler sein können. Und um sicher zu gehen, dass ich nichts falsches erzähle war ich heute extra deshalb beim TÜV hier in Wiesbaden.

Der TÜV-Mitarbeiter sagte auch, dass der Sicherheitsdienst das nicht darf. Er zeigte mir auf den Bildern die „Dachgepäckträger“, auf welchen die Leuchten montiert sind. Diese Träger lassen sich sehr leicht und ohne Werkzeug entfernen. Und bei einer HU sind die Dinger einfach weg. Dann ist es ein normales Fahrzeug, das den Vorschriften entspricht.

Der TÜV-Mann kam auch noch mit einem Beispiel: Wenn ich auf der Landstraße 100 Sachen fahre und es überholt mich einer, dann frage ich ja auch nicht, wieso darf der schneller fahren. Dann weiß ich doch ganz einfach, dass der andere was unerlaubtes tut. Und so ist es wohl auch mit diesen gelben Rundumleuchten.

Es gibt nach meinem bisherigen Wissen ganz seltene Ausnahmen von §53. Bei begründeter Sachlage darf das zuständige Regierungspräsidium Ausnahmen zulassen, z.B. für kurzfristige kleine Arbeiten im Verkehrsraum, bei welchen das Fahrzeug die einzige Absperrung und die einzige Absicherung der Leute ist und eine andere Absperrung bzw. Absicherung nicht gemacht werden kann oder nicht sinnvoll ist. Also nicht für Arbeiten an der Straße, z.b. Schlaglochreparatur, das wäre ja mit §53 abgedeckt. Sondern z.B. für Kontrollarbeiten an Kanälen oder Gasleitungen, die zwar unter der Straße verlaufen, aber nicht zur Straße selbst gehören. Doch das ist wohl kaum was für Sicherheitsdienste. Die Bilder und der Film mit Einbrecherjagd im Internet sind wohl nur Schau und Werbung.

Um aber letzte Zweifel auszuschließen werde ich die nächsten Tage bei der Hessischen Polizeischule (ich wohne nur ca. 100 m daneben und hab dort eh noch was zu tun) auch mal nachfragen. Ich melde mich noch mal.

Schöne Grüße aus Wiesbaden

Andreas

Hallo smithboy,

den Antworten von Stephan Adams und Wolfgang Gebauer habe ich nichts hinzuzufügen.

jotti

Hallo,
wie so oft gilt: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: die Regelung steht in § 38 StVO (Anwendung) und § 52 StVZO (Zulässigkeit).

Schönen Gruß
HaWeThie

StVO § 38 Absatz 3: „Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.“
StVZO § 52 Absatz 4: „…Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind…“ oder z. B. Begleitfahrzeuge für Schwertransporte.
Bei Letzteren muss das in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein…
D. h. bei Baufahrzeugen oder Unternehmen mit Schwerlasttransporten wäre das erklärbar - bei Securitys nicht… Erstaunlich, dass da die Polizei nach einem Blick in die Zulassung nicht eingeschritten ist…
Meines Wissens darf das demzufolge nicht Jeder.

… auf dem Dach montiert haben?

Halli, Hallo!
Ich dachte bisher immer es dürfen nur Pannendienste,
Bauunternehmen und Transportunternehemn gelbes/orangenes
Blinklicht auf den Dächern der Fahrzeuge verwenden dürfen,
aber ich habe letztens ein Fahrzeug eines priv.
Sicherheitsdiesntes gesehen mit einem Blinklich gesehen.

Darf das also JEDER?

Hallo,
ertmal vielen Dank für deine Mühe!!!

Also müsste eigentlich die nächste Polizeikontrolle, entsprechende Konsiquenzen für die Sicherheitsdienste haben, oder? oder gibt es kein Gesetz das verbietet Blnklicht als Dachlast (da leicht abnehmbar) spazieren zu fahren , so das die pOlizei aus diesem Grunde noch nichts unternommen hat? Dürften die nicht dann auch blaues Blinklicht als „Dachlast“ mit sich führen? Dieser Sicherheitsdienst www.ehrl-sicherheit.de > „Mitarbeiter“ scheint auch Blaulicht als Dachlast zu führen. Allerdings sollen die wohl ohne Funktion sein / komplett ausgehüllt.

Hallo smithboy,

richtig schöne Bildchen, die Du da gefunden hast. Darauf weiß ich erst mal nichts zu antworten. Mein Termin bei der Polizeischule wurde wegen der Ferien auf Ende August verschoben. Da frag ich auf jeden Fall mal nach, was die Damen und Herren von solchen Fahrzeugen halten.

Deine Frage nach Konsequenzen bei der nächsten Polizeikontrolle ist berechtigt. Und da wird es auch beannstandet werden und man bekommt wohl einen kleinen Knollen. Das Problem ist nur, dass die Polizei nicht genügend Mitarbeiter hat, all solche Sachen zu verfolgen. Und weil das Gelblicht zu den kleinen Sünden gehört wird es außerhalb von Polizeikontrollen nicht wirklich verfolgt und beanstandet.

Es gibt sooo viel, was auf unseren Straßen leicht illegal rumfährt (z.B. abgefahrene Reifen, überzogene HU, frisierte Motoren und laute Auspuffanlagen, Handy, kein Gurt, zu viele Personen, Überladung etc.). Außerdem wissen Polizisten auch nicht immer alles, was falsch und unerlaubt ist. Und letztendlich könnte es sein, dass aus irgend einem für uns nicht nachvollziehbaren Grund doch ein Gelb- oder Blaulicht sogar erlaubt ist.

Die anderen Sicherheitsdienste, die Du in Deiner ersten Anfrage genannt hattest, hab ich übrigens in meiner Eigenschaft als Berufsschullehrer angeschrieben und um Auskunft gebeten. Leider kam bisher keine Antwort.

Eines der Fotos von Ehl habe ich mir ausgedruckt und in meine „Polizei“-Mappe geheftet, damit ich bestimmt nicht vergesse, nachzufragen. Und Du bekommst die Antwort als erster, wenn ich von der Polizeischule zurück bin.

Bis denn + Grüße aus Wiesbaden

Andreas

Hallo,

tut mir leid, dass ich jetzt erst antworten kann.
War eine Weile „offline“.

Zu deiner Frage:

Nicht jeder darf ein Gelblicht verwenden.
Da gibt es genaue Regelungen.
Die Grundlage steht im § 38 StVO niedergeschrieben.

Da das Thema sehr ausschweifend ist, gib ich dir folgenden Hinweis:

Unter Gooogle „gelbes blinklicht“ eingeben und da die Seite in Wikepedia anklicken.

Da ist das Thema exellent beschrieben, besser, als ich es zusammenschreiben könnte.

Ansonsten: wenn du eine ganz spezielle Frage dazu hast…melde dich einfach wieder

Gruß

Hans Niemann

Nochmals vielen Dank für deine Mühe! Fahrschullehrer sind eben die besten Lehrer :wink:

Hallo Smithboy

vor ner halben Stunde war ich bei der hessischen Polizeischule, die haben heute Tag der offenen Tür. Und da hab ich mich mit einem Polizei-Fachlehrer u.a. auch über Deine Frage unterhalten. Und kaum bin ich zu Hause sitze ich auch schon am Rechner, damit Du ganz schnell die versprochene Antwort bekommst.

Gelblicht ist wirklich nur mit Sondergenehmigung erlaubt. Und die bekommen nur ganz wenige, bestimmt nicht ein Wachdienst der irgendwo auf Streife ist und gerne Sheriff spielt.

Und bei Blaulicht sind die Regelungen logischerweise noch um einiges strenger. Würde ein Polizist so was auf der Straße sehen, würde er das Fahrzeug sicherlich sofort stilllegen. Und Halter und Fahrer bekämen eine Strafe.

Begleitschutz bei hohen Politikern wie Merkel und Co sind laut Aussage des Polizei-Lehrers keine privaten Wachdienste sondern das BKA. Bei etwas weniger hochrangigen Politikern evtl. auch nur die „normale Polizei“.

Andere hochrangige Personen wie z.B. Josef Ackermann als Vorstand der Deutschen Bank oder Rüdiger Grube als Bahn-Vorstand haben auch Sicherheitsdienste. Aber die haben kein Gelb- oder Blaulicht. Ackermann und Grube müssen rumfahren wie Du und ich, außer dass die Autos ein klein wenig teurer sind.

Ich hoffe, das ist so weit klar jetzt. Wenn du aber hierzu noch Fragen hast - oder auch ganz andere Fragen hast, dann schreib mir einfach wieder.

Für heute wünsche ich Dir ein schönes Wochenende mit vielen Grüßen aus Wiesbaden

Andreas