Darf Jeder Gesuchte festnehmen?

Hallo liebe Experten!

Ich habe folgende Frage:

Darf Person x Person y vorl. festnehmen wenn x weiß dass y mit Haftbefehl gesucht wird? Ist es also möglich das Person x die Person y sucht oder zufällig antrifft und diese dann, wegen dem offenen Haftbefehls welcher x bekannt ist, y festnimmt?

Beispiele (nur theoretische Beispiele!) :wink: :

„Georg Mustermann“ ist Geschädigter von „Heinz Jackson“. Aufgrund dessen wurde (nach üblichen Ablauf) auf „H. Jackson“ ein Haftbefehl ausgesprochen (= sagt man das so?). Darf nun „G. Mustermann“ auch selber nach „H. Jackson“ suchen und diesen festnehmen. (Er hat ein pers./ berechtigtes Interesse)?

Darf „G. Mustermann“ zB. Detektive beauftragen damit diese den Gesuchten (suchen und) festnehmen.

„Karl Müller“ erfährt in den Nachrichten dass „Peter Zimmermann“ per Haftbefehl gesucht wird (inkl. Fahndungsfotos). Nun trifft K. Müller zufällig auf P. Zimmermann: Könnte er ihn festnehmen?

LG und Dankeschön!!

Darf Person x Person y vorl. festnehmen wenn x weiß dass y mit
Haftbefehl gesucht wird?

Nein.

Ist es also möglich das Person x die
Person y sucht oder zufällig antrifft und diese dann, wegen
dem offenen Haftbefehls welcher x bekannt ist, y festnimmt?

Ja. Wäre aber dann halt verboten.

„Georg Mustermann“ ist Geschädigter von „Heinz Jackson“.
Aufgrund dessen wurde (nach üblichen Ablauf) auf „H. Jackson“
ein Haftbefehl ausgesprochen (= sagt man das so?). Darf nun
„G. Mustermann“ auch selber nach „H. Jackson“ suchen und
diesen festnehmen. (Er hat ein pers./ berechtigtes Interesse)?

Nein.

Darf „G. Mustermann“ zB. Detektive beauftragen damit diese den
Gesuchten (suchen und) festnehmen.

Nein.

„Karl Müller“ erfährt in den Nachrichten dass „Peter
Zimmermann“ per Haftbefehl gesucht wird (inkl.
Fahndungsfotos). Nun trifft K. Müller zufällig auf P.
Zimmermann: Könnte er ihn festnehmen?

Ja. Wäre aber dann halt verboten.

LG und Dankeschön!!

Bitteschön!

Es gibt den sogenannten „Jedermann Paragraph“.Der trifft auf dein Szenario aber nicht zu.

http://de.wikipedia.org/wiki/Eingriffsrecht

Grüße

Richtig, der Jedermann-Paragraf ist nicht einschlägig. Mit deinem Link hat das aber nichts zu tun.

http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html

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Ergänzung
Man darf übrigens auch niemanden festnehmen, der aus der Haftanstalt ausgebrochen ist.

Moin!
Aber dann mal eine Frage dazu: Was könnte denn jemandem passieren (außer dass er vom „festgenommenen“ verhauen wird) wenn er den wissentlich gesuchten festhält und die Polizei benachrichtigt?

Fragend
Andreas

Der Festnehmende macht sich strafbar, jedenfalls wegen Freiheitsberaubung. Er ist dem Grunde nach auch schadensersatzpflichtig, wobei der Höhe nach wohl kaum ein Schaden vorstellbar ist. Außerdem ist die Gefahr der Gegenwehr auch rechtlich relevant, denn der Festnehmende wäre durch Notwehr gerechtfertigt, sich aus der Freiheitsberaubung zu befreien.

Man darf übrigens auch niemanden festnehmen, der aus der
Haftanstalt ausgebrochen ist.

Wobei diese oftmals auf der Flucht andere Straftaten durchführen, z.B. das Mitführen einer Schusswaffe. Dann wäre die Festnahme wieder durch 127 gedeckt - wenn sie vielleicht auch nicht besonders empfehlenswert wäre.

Gruß

Anwar

Hallo,

dann muss man sagen,Schei… Gesetze!

Wozu „XY“ oder Fahndungsaufrufe in diversen Sendungungen im Fernsehen,
wenn der Bürger sich erst einmal mit der Polizei in Verbindung setzen muss.

Eine bekannte amerikanische Sendung im Fernsehen zeigt in schöner Regelmäßigkeit,wie vorbestrafte,entflohene,gegen Bewährungsauflagen
verstossene,neue Straftaten begehende „nette“ Leute von Mitarbeitern
einer Detektei aufgespürt und der Justiz zugeführt werden.

Man sollte doch dann m.E. unbedingt im Vorspann der Sendung erwähnen,
das solches in der Gesetzgebung unseres Landes verboten ist und strafrechtlich verfolgt werden kann.

Nach deinen kompetenten Aussagen werde ich mir überlegen ob es Wert ist,einen bekannten Straftäter aufzuhalten ohne dabei mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

LG Bollfried

dann muss man sagen,Schei… Gesetze!

so? musst du?
ich behaupte ganz im gegenteil:

DAS IST AUCH GUT SO!

ich mag gar nicht drüber nachdenken, wie viele hilfsscheriffs
hier dann irgendwelche unschuldigen ‚festnehmen‘ würden, weil
sie irgendwann mal xy im fernsehen gesehen haben und der
angebliche straftäter halt zufällig ähnlich aussieht.

erst denken, dann stammtischparolen verbreiten!

Wozu „XY“ oder Fahndungsaufrufe in diversen Sendungungen im
Fernsehen,
wenn der Bürger sich erst einmal mit der Polizei in Verbindung
setzen muss.

oje. wird da erzählt: ‚fangen sie bitte…‘ oder lautet die aufforderung nicht doch eher ‚hinweise erbeten an die polizeidienststelle in…‘?

Eine bekannte amerikanische Sendung…

alles klar. da kann ja dann nichts schief gehen, wenn man das so macht wie irgendeine grenzdebile us-tv-serie zeigt.

Man sollte doch dann m.E. unbedingt im Vorspann der Sendung
erwähnen,
das solches in der Gesetzgebung unseres Landes verboten ist
und strafrechtlich verfolgt werden kann.

für leute wie dich, die den alltag in D und eine us-tv-serie nicht auseinander halten können?

Nach deinen kompetenten Aussagen werde ich mir überlegen ob es
Wert ist,einen bekannten Straftäter aufzuhalten ohne dabei mit
dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

ich bitte darum!

Hallo Grußloser,

dein Beitrag ist unhöflich,unsachlich und unkompetent.

Vielleicht solltest Du erst einmal die Forenregelungen durchlesen
und dann mehr Sachlichkeit in deinen Beitrag legen.

Ebenso Grußlos
Bollfried

dein Beitrag ist unhöflich,unsachlich und unkompetent.

ah so. ist das jetzt die letzte meldung vom stammtisch?