Ich hatte eine Wohnungsbesichtigung des Jobcenters.Sie hatten sich schriftlich angemeldet.Ich bin vor einem halben Jahr bei mein ehemaliegen Lebensgefährten ausgezogen, weil wir uns nur noch gestritten haben.Jetzt habe ich ein Zimmer zur Miete mit Bad und Küchenbenutzung.Ich habe die beiden Ermittler rein gelassen.Sie fingen gleich an mir vor zu werfen, das sie schon 2 mal da waren und niemand war zu hause.Ich sagte, ich bin viel unterwegs.Sachen habe ich nicht viel da gehabt, weil auch vieles noch bei meinen EX ist.Sie fragten ob ich die Schränke aufmachen könnte.Habe ich auch gemacht, aber nicht alle.Muß ich ja auch nicht.Bad und Küche wollten sie gar nicht sehen.Nun bekam ich einen Brief das der Leistungsbezug auf Grund eines Sachverhalts eingestellt wurde und ich Stellung nehmen soll.Sie vermuten, das ich da nicht wohne , sondern immer noch bei meinen EX lebe.Sie haben keine Hosen, langärmliege Pollover, Jacken und Schuhe gesehen, auf der Schrankwand lag Staub, es ist keine Klingel da und meine Vermieterin hat keinen extra Postkasten für mich angebracht, nur bei Ihren einen Aufkleber angebracht mit meinen Namen.Eine Stellungnahme habe ich schon schriftlich eingereicht, habe aber noch keine Antwort.Was kann ich noch zun?
Hallo,
eine Lesitungsstreichung unter derartigen Argumenten ist nicht zulässig. Wichtig: Sofort Widerspruch einlegen (hat aufschiebende Wirkung)Meldebescheinigung besorgen und einstweilige Anordnung beantragen.
Staub auf den Möbeln ist kein Zeichen dafür, daß eine Wohnung nicht bewohnt wird und zeigt nur, daß kein Staub gewischt wurde. Ein"zwei mal nicht angetroffen" ist ebenfalls kein Grund, wenn kein termi nmitgeteilt wurde und weil auch Hartz-IV-Empfänger nicht utner Hausarrest stehen. gerade nach einer Trennung steht dr ausgezogene Partner meißtens ohne oder nur mit geringer Ausstattung in seiner neuen Wohnung.
Ein Briefkasten ist nciht erforderlich, da nur sichergestellt sein muß, daß man die Post des JC erhält. und sich unbedingt eine Klingel zulegen muß auch niemand; der ungestört sein will. Zudem sind Hausbesuche rechtswidrig (SG Nordhausen, AZ: S 14 AS
1914/06 ER, Beschl. v. 09.10.2006, Richter Gallen-kämper) Wurde allerdings auch schon vom BVerfG mehrfach entschieden, da ein Hausbesuch gg. Art. 2, 13 GG verstößt. Hier handelt es sich offensichtlich um die übliche Schikane gegenalleinstehende Frauen.
Ich denke dir bleibt nichts anderes übrig als ab zu warten. Wenn dann ein ablehnender Bescheid kommt, dann mußt du aktiv werden.
Wenn das Jobcenter meint, du mußt dich überfall artig aufsuchen lassen, dann irren sie. Du warst nach deren Anmeldung da und der Rest ist ihr Problem.Das sie eventuell stutzig werden, das du nach einem halben Jahr immer noch Klamotten bei dem Ex hast, kann ich ein wenig verstehen. Trennung in Raten ist noch keinem bekommen. Ich kann dir nur Raten schaffe reale Tatsachen, wie hole alle!! Sachen die dir gehören und zeige ganz deutlich, das dein neuer Lebensmittelpunkt deine neue Adresse ist.
MfG
Hallo
erstmal allgemein zu Hausbesuchen und deinen/ihren Rechten und Pflichten:
http://hartz.info/dateien/pdf/leitfaden_aussendienst…
Sie fingen gleich an mir vor zu werfen, das sie schon 2 mal da waren und niemand war zu hause.
Wenn sie keinen Termin mit dir vereinbart haben, ist das ihr Pech. Du bist lediglich verpflichtet, täglich postalisch erreichbar zu sein . Du bist nicht verpflichtet, den ganzen Tag in der Bude zu bleiben.
auf der Schrankwand lag Staub
Liegt auf meiner bestimmt auch, und ich bin definitiv jeden Tag hier ^^. Aber im Ernst: Ob du haushaltspflegerisch ein Pingeliger oder ein Ferkel bist, soll ihr Problem nicht sein - geht sie auch nichts an. Etwas Anderes wäre es, wenn 10 cm dicker Staub auf dem Fußboden läge und keinerlei Fußabdrücke darin zu sehen. DANN läge die Vermutung nahe, dass sich dort schon länger niemand mehr aufgehalten hat
Sie fragten ob ich die Schränke aufmachen könnte.Habe ich auch gemacht
Nicht so gut.
es ist keine Klingel da und meine Vermieterin hat keinen extra Postkasten für mich angebracht, nur bei Ihren einen Aufkleber angebracht mit meinen Namen.
Bewohnst du als Untermieter ein Zimmer in der Wohnung deiner Vermieterin ? Dann ist es letztlich Eure Sache, wie Ihr das mit Klingel und Post regelt. (Wobei ich persönlich einen eigenen Briefkasten haben wollen würde… was geht es die Vermieterin an, von wem du Post bekommst.)
Was kann ich noch tun?
Bei Problemen zum zuständigen Amtsgericht, einen Beratungshilfeschein holen und damit zum Fachanwalt Sozialrecht. Mit dem Schein kostet dich seine Beratung max. 10 Euro Eigenbeitrag; für alles Weitere wird ggf. Prozesskostenhilfe beantragt.
LG
Mal ehrlich, es ist schon komisch… ihr habt euch gestritten, getrennt und deine Sachen sind nach einem halbem(!) Jahr immer noch bei deinem EX ? Wer sollte da nicht misstrauisch werden!
Hast DU wenigstens ein eigenes Konto, eine eigenes Bett und einen eigenen Kühlschrank, oder benutzt du das auch alles von „deiner Vermieterin“ mit ?
Wieso wohnst Du überhaupt zur Untermiete? Das JC würe dir bei Trennung auch eine EIGENE Wohnung finazieren!
Wie kannst Du „viel unterwegs“ sein, wenn du arbeitslos bist, (also zum „unterwegs sein“ eigentlich gar kein Geld hast) und Du dich außerdem täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu halten hast ???
Hinzu kommen die Schränke, die du nicht aufmachen wolltest. Du must das nicht, aber das legt doch geradezu den Verdacht nahe, das bei dir was faul ist! wunderst Du dich wirklich noch darüber das sie dich besuchen kommen !???
Menschen mit einer weißen Weste zeigen alles und sind auch erreichbar, weil sie WISSEN dass bei Ihnen nichts faul ist, also auch nichts Faules gefunden werden kann!
Nun solltest du Deine Sachen von deinem Ex schnellstmöglich abholen und dir einen Anwalt nehmen, denn die vom JC gesammelten BEweise werden nicht ganz ausreichen um Dir vorsätzlichen Betrug nachzuweisen.
Gruß Gwen
Hallo. Tut mir leid, da habe ich keine Ahnung. MfG
Hallo,
also mit der Stellungsnahme das ist o.k. Gut gemacht.Bitte sofort Widerspruch gegen die Leistungssperre einlegen, da haben Sie nur 4 Wochen Zeit ab Erhalt der Sperre, in den Widerspruch bitte nochmals mit einfügen das Sie Obdachlos werden wenn Sie die Miete zum 1. nicht zahlen können und das der Verdacht unbegründet ist. Werde nochmal am Wochenende in meinen schlauen Büchern nachsehen was Sie noch machen können ( Den Widerspruch Montag persönlich abgeben und die Abgabe unterschreiben lassen (1.Seite copieren lassen und die Dame/Herr am Empfang um eine Unterschrift mit Datum bitten) oder den Widerspruch per Einschreiben zustellen.
melde mich nochmal
by medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die ich hier weitergebe.
Hallo,
hattest du vor dem Umzug einen Antrag beim JC gestellt? Also haben die dir zugesichert die Miete zu übernehmen? Wieso kürzen die dir sämtliche Leistungen? Die Begründungen erscheinen mir sehr weit hergeholt. Staub auf dem Schrank kann man auch haben wenn man dort wohnt und wenig Anziehsachen sind heutzutage wohl auch kein Kriterium. Wichtiger ist ob du offiziell dort gemeldet bist und einen unterschriebenen Mietvertrag besitzt.
Was hast du denn in deiner Stellungnahme geschrieben?
Es wäre besser gewesen wenn du dich vor der Stellungnahme informiert hättest. Aussagen wie: „ich bin viel unterwegs“ könnten dir als Ortsabwesenheit unterstellt werden und führen auch zur Kürzung der Gelder. Warum sind die überhaupt bei dir vorbei gekommen?
Im Zweifelsfalle solltest du dich an einen Anwalt wenden. Du kannst dir bei Gericht einen Beratungsschein holen, dann kostet dich der Beratungstermin nichts. Mehr kannst du - ausser abwarten - momentan nicht machen.
Also die ARGE (Jobcenter) kann die gesamte Leistung wenn gerechtfertigt einstellen.ich würde Ihnen raten einen Anwalt einzuschalten ( Sie haben ein Anrecht auf Prozesskostenbeihilfe) wichtig ist das sie erstmals die Miete zahlen können u. Ihre Whg. nicht verlieren. Sie müssen 10,00 € bei dem Anwalt zahlen.
Ich hoffe Sie haben den Widerspruch inzwischen abgeschickt. das ist sehr sehr sehr wichtig.
Bey medealuna