Als ich die letzte Nebenkostenabrechnung beim Jobcenter abgegeben habe stellte der Sachbearbeiter einen Fehler fest.(Nebenkostenrechner hatte einen Posten voll nicht auf Personen auf Mieter umgelegt) Nun will er alle Rechnungen für die Nebenkostenabrechnung sehen Darf er Rechnungen verlangen. und wie istdas mit Kontoauszügen dürfen die vom Jobcenter kopiert werden
Ich habe dazu 2 Foren gefunden, in denen dieses Problem diskutiert wurde:
http://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/44413-arg…
und
http://www.gutefrage.net/frage/darf-die-arge-belege-…
Demnach geht es über die Mitwirkungspflichten des Leistungsbeziehers hinaus, derartige Belege beizubringen. Kann er im Streitfall auch gar nicht,denn der Vermieter muss ihm keine Kopien,sondern lediglich Einsicht in die Unterlagen gewähren. Wurde vom BGH bestätigt:
BGH, Urteil vom 19.01.2010, Aktenzeichen VIII ZR 83/09, WuM 2010, 296
Dem Mieter eine nicht preisgebundenen Wohnung steht ein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zur Betriebskostenabrechnung grundsätzlich nicht zu. Die Frage, ob der Ausnahmefall einer Unzumutbarkeit vorliegt, die einen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Rechnungsbelege begründet, ist vom Tatrichter im Einzelfall zu entscheiden (hier: Wegzug in eine andere Stadt und studienbedingter Aufenthalt im Ausland).
Wenn das JC also Einsicht in diese Unterlagen haben will, soll es sich an den Vermieter direkt wenden. Inwiefern dieser verplichtet ist, dem Jobcenter als Nicht-Vertragspartner Zugang zu gewähren, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.