Habe 2 Kinder und Rauche ab und zu mal etwas Gras, jetzt muss ich 6 Monate lang Urintests machen vom Jugendamt aus.Dürfen die mich nach diesen 6 Monaten unverhofft 1 Jahr später oder so nochmal zum Testen schicken da der erste Test ja Positiv war und um zu gucken ob ich clean geblieben bin??
Hallo.
Ohne konkreten neuen Anlass (Meldung durch Nachbarn, Verwandte, Schule etc.) ist es meiner Meinung nach sehr unwahrscheinlich, dass du zu einem neuen (überraschenden) Drogentest aufgefordert wirst.
Das Jugendamt ist keine Polizei und keine Führerscheinstelle. Niemand dort kann dich zu einem Drogentest zwingen. Wenn man dich dazu auffordert, so kannst du freiwillig mitmachen oder auch nicht. Wenn du den Drogentest verweigerst, kann es sein, dass das Jugendamt das Familiengericht wg. Kindeswohlgefährdung anruft. Allerdings ist der Konsum von (illegalen) Drogen alleine keine Kindeswohlgefährdung. Nur wenn sich daraus Situationen ergeben, die deine Kinder gefährden (Vernachlässigung, Fehlender Schutz vor Gefahren, Kontakt zum Drogenmillieu, Zugang zu gefährlichen Substanzen, Einschränkung der Erziehungsfähigkeiten, Suchterkrankung etc.), musst du Folgen fürchten.
Gruß,
Kraig Lafuze
Grüß dich,
also ich denke mal schon, weil wenn die einen auf dem Kieker haben denn richtig wie ja schon zu merken ist.Wenn de schon nen halbes Jahr ohne kannst, denn höre doch gleich auf. Ich habe von heute auf morgen mit dem Gras aufgehört, Alkohol war da viel schlimmer.
Drück dir die Daumen
zu wie viel Prozent bist du dir da sicher ?? Bei mir im Freundeskreis sagt die eine hälfte ja dürfen die machen und die andere hälfte sagt nein dürfen sie nicht Diese Ungewissheit nervt. MFG
Es gibt keine rechtliche Grundlage für einen angeordneten Drogentest durch das Jugendamt. Das darf nur die Polizei (die sowas auch an das Jugendamt weitergeben darf). Es kann aber sein, dass man auf die Idee kommt, dich zu einem spontanen Test aufzufordern. Ohne neuen Anlass ist das aber sehr unwahrscheinlich bzw. unüblich.
Du kannst einen überraschenden Drogentest aber in jedem Fall verweigern.
Die Konsequenz kann eben das Einschalten des Familiengerichts wg. Kindeswohlgefährdung sein. Das kann zwar schwierig werden, aber du gewinnst Zeit und kannst einen Anwalt einschalten. Und wie gesagt: alleine der gelegentlich Konsum ist noch keine Kindeswohlgefährdung.
Gruß,
Kraig Lafuze