Hallo, angenommen man hat das Problem das man eine Unterhaltsabänderungsklage laufen hat um den zu zahlenden Unterhalt zu mindern. Das wird auch bald entschieden sein und kurz vor Ende hat der Cousin seiner Exfrau der beim Jugendamt auch für die Sache zuständig ist einen Pfändungsbescheid geschickt. Darf er das? Danke für eine Antwort!
Hallo,
der Unterhaltsgläubiger oder seine Vertreter (Jugendamt, betreuender Elternteil usw.) darf so lange pfänden bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Ausnahme wäre: der Unterhaltsschuldner beantragt bei Gericht per einstweiliger Anordnung einen Pfändungsstopp auch Zwangsvollstreckungsverzicht genannt und das Gericht gibt diesem Antrag auf einstweiliger Anordnung statt.
Allerdings muss man dann meist den strittigen Unterhaltsbetrag bei der Gerichtskasse hinterlegen bzw. dafür von der Bank eine Prozessbürgschaft beim Jugendamt oder betreuenden Elternteil oder gegnerischen Anwalt hinterlegen.
Wenn dann das Abänderungsverfahren abgeschlossen ist und das Gericht z. B. dem Unterhaltsgläubiger erlaubt den Unterhalt um 30 % zu reduzieren, bekommt er von der Gerichtskasse vom hinterlegten Geld die 30 % zurück und die restlichen 70 % werden an den Unterhaltsberechtigten ausgezahlt.
Bei der Prozessbürgschaft zahlt dann die Bank die 70 % an den Unterhaltsberechtigten.
Gruß
Ingrid