Hallo,
Wenn noch Schulden von vor der Ehe bestehen, wie ist das dann. Kann dann eine Kaution, die ja von der neuen Familie gemeinsam hinterlegt wurde, trotzdem gepfändet werden?
Und wie ist es, wenn ein Vertrag bestehen würde, dass die Kaution geliehen wurde und nach Auszug sofort zurück bezahlt werden müsste?Ändert es rechtlich was, wenn der Vertragspartner die eigene Mutter wär?
Kann ein Gerichtsvollzieher einfach eine Kaution pfänden, für Schulden, die vor einer Ehe gemacht wurden? Würde dann nicht die neue Familie mit bestraft werden, für etwas, was die gar nichts dafür können?
Weiss da irgend jemand was drüber?
Wäre nett wenn da jemand etwas dazu schreiben könnte, wenn er sich damit ein wenig auskennt.
Viele Grüße
Kann dann eine Kaution, die ja von der neuen Familie gemeinsam hinterlegt wurde, trotzdem gepfändet werden?
Ja, gepfändet werden immer nur die angeblichen Ansprüche des Schuldners aut Berausgabe der Kaution bei Fälligkeit. Soweit sich ein (ggf. Mitberechtigter) Dritter in seinem Recht verletzt fühlt, könnte dieser ´Drittwiderspruchsklage (ggf. i.V.m. einer eistw. Anordnung) erheben.
Und wie ist es, wenn ein Vertrag bestehen würde, dass die
Kaution geliehen wurde und nach Auszug sofort zurück bezahlt
werden müsste?Ändert es rechtlich was, wenn der
Vertragspartner die eigene Mutter wär?
Siehe oben
Kann ein Gerichtsvollzieher einfach eine Kaution pfänden, für Schulden, die vor einer Ehe gemacht wurden? Würde dann nicht die neue Familie mit bestraft werden, für etwas, was die gar nichts dafür können?
Die Pfändung ist möglich. siehe oben