Hallo,
wir hatten vor 3 Wochen einen Brief bekommen das die Treppen neu versiegelt und abgeschliffen werden im Treppenhaus (3 Stockwerke).
Wir wohnen ganz oben in einer DG-Wohnung.
Im Brief stand das er jeweils 2 Stunden brauchen würde.
Soweit so gut. Das erste mal kam er morgens um 9 Uhr und ging erst wieder um 14 Uhr rum. Also waren das wohl keine 2 Stunden.
Nunja zum eigentlichen Problem.
Ich hatte letzens einen Gerichtstermin, und es war 13:30 rum. Der Typ (ist übrigens der Freund der Vermieterin) hatte den Boden um 12 Uhr angefangen zu versiegeln.
Ich will die Treppen runter, frag ihn höflich ob ich ganz schnell runter dürfte un er rastet gleich aus, schreit mich an, fragt ob ich nen Schaden habe, ich spinne ja wohl usw.
Nunja meine Mitbewohnerin hat das mitbekommen und hat gesagt „Sie läuft jetzt da durch , sie muss zu Gericht“
Natürlich ist mir mein Gerichtstermin wichtiger, als dem seine ollen Treppen. Zudem hat er immer viel länger gebraucht als angegben war!
Er hat meine Mitbewohnerin sogar noch geschuckt vor Wut und ist eben abgedreht.
Ich meine hätte ich jetzt Spätschicht müsste ich ja um 13 Uhr los, dann hätte er wohlmöglich dasselbe inszeniert. Also wirklich da kann man Schiss bekommen das man ein paar „aufs Maul“ bekommt, nur weil man zu Gericht muss oder eben arbeiten gehen muss.
Er hat ja noch geschrien, das sei ihm doch scheißegal, da läuft keiner runter usw…
Also war schon krass das alles.
Zu meiner Frage.
Darf er das? Und darf er statt 2h das Treppenhaus 5h belegen? Und in dieser Zeit kann man nicht zur Wäsche runter, nicht mit dem Hund raus und nichts einkaufen, keine Arzttermine wahrnehmen etc.
Also, die schöneren Treppen sind nicht nur für den Vermieter, sondern auch für den Mieter.
Es ist nicht immer zeitlich so einzuhalten, wie auch der Anstreicher oder Vermieter es möchte.
Auch in meinem Haus müssen demnächst Treppen gestrichen werden.
Ich werde die Mieter anschreiben und Termine nennen, wann gestrichen wird. Da die Farbe 2 Stunden zum Trocknen benötigt, werde ich diese Arbeiten erst bei wärmeren Temperaturen machen lassen und immer nur ein über die andere Treppe, so dass die Mieter mit einem großen Schritt auf die nächste Treppe treten können.
Die Termine müssen einfach abgesprochen werden. Die Arbeit muss getan werden, Verzögerungen sind immer möglich, aber mit gutem Willen von beiden Seiten geht das. Ein Mieter kann nicht erwarten, dass er in keiner Weise behindert wird, wenn solche Arbeiten notwendig sind.
Hallo,
ich bin keine Anwalt und das ist für meine Begriffe ein Thema, das bei einem Anwalt sehr gut aufgehoben ist.Es ist mit Sicherheit nicht die feine englische Art von dem unhöflichen Herrn, aber man sollte sich von ihm nicht einschüchtern lassen.
Natürlich haben deine Termine vorrang und genau deswegen werden ja auch Termine gemacht. Das man nicht immer auf 15 min. achtet ist klar, aber wenn es zeitlich bei dir knapp kalkuliert ist, dann kannst Du nicht mehr machen als frühzeitig darauf noch einmal hinzuweisen, das du dann weg musst. Sollte das zu Problemen führen, solltest DU einen Anwalt einschalten.
recht haben und recht bekommen das sind immer zwei verschiedenen dinge
natürlich darf er das nicht, aber treten unvorhergesehene dinge ein , dnn hat er zumindest zu fragen und u informieren bevor er die treppe ganz blockt
ich würde ein ruhiges gespräch mit der vermieterin führen und die angelegenheit klären
man erreicht doch viel mehr als wenn man gleich auf konfrontation geht
jeder hat mal sorgen und einen schlechten tag wir auch, einfach dran denken… man muss nicht alles hinnehmen aber man sollte dann auch nicht sofort auf stur schalten
viele grüße
margret
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
Teilen Sie Ihrem Vermieter diesen Vorfall mit, bleiben Sie sachlich, und schildern dennoch das unmögliche Verhalten des Typen.
Weisen Sie darauf hin, dass eine Zeitangabe von 2 std hier vorgelegen hat, und wenn der Typ länger braucht, muss er den oben wohnenden Parteien dies mitteilen, und ihnen die Möglichkeit geben dementsprechend zu reagieren, bzw eben mit Ihnen absprechen, ob dies nun möglich sei, das Treppenhaus für einen längeren Zeitraum zu sperren.
Hat der Vermieter oder dieser Typ dies nicht gemacht, können Sie da durch latschen, ist eben sein Pech, und er muss es nochmal machen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und erpressen. selbst Kosten die dadurch entstehen würden, sind seine Schuld. Er muß eine Absprache mit den Mietern einhalten. !!!
Beleidigung und Drohung sind ein Strafbestand! sollte sich sowas widerholen zeigen Sie den Typ an !
Rechtfertigen Sie sich doch nicht für Ihre Termine, das geht die nichts an, wenn deren Zeitkalkulation völlig daneben ist.
das Geschilderte grenzt schon fast an Freiheitsberaubung
und ist als Resultat einer versäumten vorherigen Koordinierung der Vermieterin mit ihren Mietern und dem
Handwerker der durchzuführenden Arbeiten zu verstehen.
Im Vorfeld der sicher notwendigen Arbeiten hätte die Vermieterin einen Termin mit allenn Beteiligten anberaumen müssen, bei dem man dann nach Bedarf Zeitkorridore hätte festlegen können, in denen jeder seine Aufgaben und Pflichten hätte erfüllen können.
Das entstandene Chaos beim Verlassen des Hauses hätte man
so gut vermeiden können.
Es wäre einen Versuch wert, die Vermieterin noch einmal auf die vermeidbaren Zumutungen im Zusammenhang mit dem Abschleifen der Treppenstufen anzusprechen mit dem Hin-
weis, 50% der nächsten Monatsmiete einzubehalten. Dieses Begehren sollte sicher von jedem Mitbewohner angesprochen werden.
Eine Regelung sollte dabei in jedem Fall zustande kommen.
Irgendwann muss die Arbeit gemacht werden.
Es ist klar, dass die Treppe nicht betreten werden sollte, wenn sie gerade lackiert wurde und der Lack trocken muss.
Hier sollte vorab eine Absprache getroffen werden, damit sich jeder darauf einstellen kann.
Natürlich darf er den Zutritt in die Wohnung nicht verwehren. Clever wäre gewesen, dass er erstmal jede 2 Stufe versiegelt hätte und am nächsten Tag die die er das letzte mal nicht gestrichen hat. Wo hat der denn sein Handwerk gelernt?
JA!!! er darf diese Zeitverschiebung nehmen, da bei einem Handwerker NIE voraus gesagt werden kann, was dazwischen kommt und in Ihrem Fall, ob die Bodenhaftigkeit der Versiegelung das gegeben hat, was er voreingeschätzt hatte.
Der Umgangston war natürlich nicht der Netteste und dagegen könnten Sie sich natürlich zivilrechtlich verwehren. Hauptsache dabei, Sie haben genug Zeugen die bereit sind, Ihre Anzeige zu bestätigen. Die meisten Zeugen sagen erst ja und wenn es darauf ankommt-ziehen die sich zurück.
Also-lassen Sie es dabei bewenden, es ist vorbei und planen Sie ggf.bei erneuten Arbeiten vorher genügend Mehrzeit ein, als angekündigt ist…
MfG Maximilian123
Treppenhaus sperren geht garnicht.
Entweder installiert der Vermieter ein Nottreppenhaus (sehr aufwändig) oder der Mahler ist klever.
Er bearbeitet entwedwer nur jede 2te Stufe , oder nur jeweils die halbe Stufe.
Nein, darf er nicht. Die 2 Stunden - evtl. auch etwas länger sind nach Ankündigung zuzumuten. Sie aber an wichtigen Terminen zu hindern ist nicht möglich. Der Handwerker hätte bei etwas gutem Willen sicher die Möglichkeit gehabt, Sie passieren zu lassen.
ich kann dir ehrlich gesagt nicht sagen, wer in diesem Fall Recht hat. Ich denke auch, dass der Handwerker sich an die ausgemachten Stunden halten sollte. Dass er Mieter beschimpft, darf in jedem Fall nicht sein.
Andererseits ist es schon so, dass man 3 Wochen vorher Bescheid bekommen hat. In so fern denke ich, dass man es sich einrichten kann, in der angegebenen Zeit nicht da zu sein.
Was die Zeitüberschreitung angeht, stellt sich die Frage, ob es jetzt etwas zur Folge hatte, dass deine Mitbewohnerin trotzdem runter gegangen ist.
Ansonsten würde ich die Sache einfach abhaken, wenn da jetzt nichts mehr nachkommt.
Sie könnten aufgrund der Baumaßnahmen die Miete mindern. Und wenn das Treppenhaus nicht mehr begehbar ist, müsste der Handwerker auch jedesmal den Beginn der konkreten Arbeit vorher ankündigen. Was sein unsägliches Verhalten angeht, nun das hat mit Mietrecht nix mehr zu tun, wenn Sie sogar Zeugen haben, würde ich mir überlegen ihn direkt anzuzeigen.