Meine beiden Töchter erhielten bisher zus. 641,-€ monatlichen Unterhalt von ihrem Vater. Die 11jährige 282,-€, die 15jährige 359,-€.Lt. Scheidungsurteil von 2004 muss mein Exmann 107% des jeweiligen Regelsatzes zahlen.Nun rief er mich gestern an und verkündete, er wäre beim Anwalt gewesen und ab sofort zahlt er nur noch 272,-€ für unsere 11jährige und 334,-€ für unsere 15jährige. Begründung: er wäre seiner jetzigen Ehefrau (die nicht arbeitet) zu Unterhalt verpflichtet und auch die Raten für sein Auto dürfen nicht zum Selbsbehalt gerechnet werden. Zudem kommt, dass ich blöde Kuh im Juni 2010 mal Mitleid mit ihm hatte und ihm schriftlich bestätigt habe, dass ich auf die 107% verzichte und mit 100% des Regelsatzes einverstanden bin. Ist dieses Schreiben rechtlich anzuerkennen oder steht das Gerichtsurteil automatisch drüber? Geht die jetzige arbeitslose Ehefrau tatsächlich seinen Kindern vor? Das mit den Autoraten kann ich gar nicht glauben.
Brauche dringend Antworten, ob mein Ex so vorgehen darf. Ist der Regelsatz tatsächlich so gering? Wenn nicht, wohin muss ich mich wenden (Jugendamt oder Anwalt)?
Darf ich von meinem Ex eigentlich die Hälfte der Schulkosten (15jährige besucht priv. Wirtschaftsschule) und Klassenfahrten verlangen? Da hat er noch nie was dazu gezahlt.
Hallo
Wenn von einem Fam-Gericht ein Kindesunterhalt festgesetzt wurde, dann ist diese Zahlungsverpflichtung tituliert und somit solange bindend, bis wiederum ein Fam-Gericht diese Titel aufhebt bzw. abändert. Da Die Kindesmutter keinen Kindesunterhalts-Anspruch hat, sondern die Kinder, können die Eltern über die Höhe auch nicht verhandeln, das wurde ja im Scheidungsurteil festgesetzt.
Wenn der Kindesvater die Unterhaltszahlungen reduzieren möchte, muß er eine Abänderungsklage anstreben, bei der dann das Gericht darüber urtelt, ob die Arbeitslosigkeit der jetzigen Ehefrau, die Kosten einer Privatschule und die Rate für das Auto vorrangig zu berücksichtigen sind.
Der Regelsatz für Kindesunterhalt kann unter der „Düsseldorfer Tabelle“ selbst eingesehen werden
Ich hoffe geholfen zu haben
Hallo,
fangen wir von hinten an. Klar kannst Du Schulgeld und einen Zuschuß für die Klassenfahrt fordern. Zahlen brauch er aber nicht, da die Kosten im Unterhaltssatz enthalten sind.
Für den Kindesvater gibt es einen Selbstbehalt (Mindesatz), Das sind etwa 1000,-€ im Monat. Alles was er darüberhinaus verdient kann für den kindesunterhalt gepfändet werden. Kindesunterhalt geht vor der Unterstützung seiner Partnerin, da sie nicht wie die Kids in der Regel arbeitsfähig ist und für ihren Leitungsbedarf selber sorgen kann.
Die Raten für das Auto, dass den Kindesvater zur täglichen Arbeit bringt kann das Durchschnittseinkommen mindern.
Schönes Restwochenende und Gruß
blackdaniel
Vielen Dank für die informative Antwort. Habe meinem Ex den Sachverhalt per Mail mitgeteilt. Bin auf die Reaktion gespannt…vermute Krieg.
Trotzdem herzlichen Dank.
Hallo,
such dir einen Anwalt. Der wird dir auch sagen können, ob der Vater eurer Kinder was zur Schule und zu Klassenfahrten dazu zahlen muss. Meiner Meinung nach muss er das nicht, dafür zahllt er ja Unterhalt.
Gruß, DC
Hallo,
als erster Rang kommen im Unterhaltsrecht minderjährige Kinder. Wenn noch etwas Geld bei Unterhaltszahler übrig bleibt, bekommen aktuelle und ehemalige Ehepartner etwas.
Allerdings ist der Mann jetzt drei Personen unterhaltspflichtig und aus diesem Grund darf er bei der Berechnung in der DüTa eine Einkommensstufe schlechter gehen und von dort aus den Unterhalt berechnen.
Die DüTa ist nämlich nur für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Wenn nur ein Unterhaltsberechtigter wird er um eine Einkommensstufe höher gerechnet bei drei Berechtigten um eine schlechter.
Klassenfahrten müssen vom Unterhalt angespart werden, wenn diese lange genug angekündigt wurden.
Gruß