darf eine kita ein hörgeschädigtes kind aufnehemen(gdb 50)ohne integrationsgruppe bzw ohne heilpädagogen?
hallo Anni,
leider habe ich zuwenig Information, um Dir ganz detailliert weiter zu helfen.
bist Du Mutter oder im Kindergarten beschäftigt?
Zum einen kommt es auf das Bundesland an, in welchem das Kind in den Kita aufgenommen werden soll.
Grundsätzlich kannn ein Kind, das ein Handycap aufweist in jeden Kindergarten aufgenommen werden, soweit meine Information in BW!
Sicherlich kann die Fachberaterin des zuständigen KG weiter Auskunft erteilen.
Für die Beauftragung eines Heilpädagogen bedarf es in BW die Antragstellung der Eltern.
Also am besten mit dem Träger und der Fachberaterin des KG sprechen.
Grüße und viel Erfolg.
darf eine kita ein hörgeschädigtes kind aufnehemen(gdb 50)ohne
integrationsgruppe bzw ohne heilpädagogen?
ich weiss nicht genau, wie die Rechtslage derzeit ist.
Erst mal denke ich eine Kita darf aufnehmen, laut EU Recht muss sogar
aufnehmen. Dann muss die Betreuungsqualität gesichert sein, also evtl
eine Integrationskraft dazu, ich glaube die Kita hat darauf einen Rechtsanspruch,
auch wenn das vielleicht meiner Meinung nach gar nicht immer notwendig ist.
Das Eu Recht sagt seit einiger Zeit, keine Sondereinrichungen mehr, alle Kinder
haben das Recht auf Integration in einer Regeleinrichtung, die genauen Details
kenne ich aber nicht. Ich weiss dass Eltern bei geistiger Behinderung teils ohne
teils mit Erfolg in den normalen Schulalltag klagen.
Ich würde ein solches Kind ganz normal aufnehmen und dann sehen, wie es mit
zusätzlichen Integrationsstunden aussieht, im Zweifel nachfragen bei der
Fachstelle beim Landratsam.
darf eine kita ein hörgeschädigtes kind aufnehemen(gdb 50)ohne
integrationsgruppe bzw ohne heilpädagogen?
ich weiss nicht genau, wie die Rechtslage derzeit ist.
Erst mal denke ich eine Kita darf aufnehmen, laut EU Recht muss sogar
aufnehmen. Dann muss die Betreuungsqualität gesichert sein, also evtl
eine Integrationskraft dazu, ich glaube die Kita hat darauf einen Rechtsanspruch,
auch wenn das vielleicht meiner Meinung nach gar nicht immer notwendig ist.
Das Eu Recht sagt seit einiger Zeit, keine Sondereinrichungen mehr, alle Kinder
haben das Recht auf Integration in einer Regeleinrichtung, die genauen Details
kenne ich aber nicht. Ich weiss dass Eltern bei geistiger Behinderung teils ohne
teils mit Erfolg in den normalen Schulalltag klagen.
Ich würde ein solches Kind ganz normal aufnehmen und dann sehen, wie es mit
zusätzlichen Integrationsstunden aussieht, im Zweifel nachfragen bei der
Fachstelle beim Landratsamt.
darf eine kita ein hörgeschädigtes kind aufnehemen(gdb 50)ohne
integrationsgruppe bzw ohne heilpädagogen?