Darf Kleidung ohne Einkaufsbeleg verkauft werden?

Hallo,

weiß jemand ob man in einem eigenen Laden Kleidung verkaufen darf, die man nicht zuvor gekauft hat? ZB geschenkte oder getragene Kleidung von sich selbst oder Bekannten oder gekaufte Ware auf einem Trödelmarkt wo man keinen Beleg bekommt? Oder muss die Ware immer zuvor gekauft worden sein mit Beleg?

das würde keine rolle spielen, da er vom FA nichts geltend machen kann (also er macht immer verlust, weil er nichts wieder bekommt)

mfg

Dunkel ist Deiner Worte Sinn… !

Wenn ich privat gekaufte Sachen über mein gewerbe verkaufen will, dann „lege ich die Ware ein“. Dafür schreibe ich einen Eigenbeleg, sozusagen eine Quittung in eigener Sache.

bei der bewertung muß man unterscheiden. Ist es geschenkt worden, habe ich keine Anschaffungskosten, also auch keinen Wareneinsatz, also mit 0 zu bewerten.

Lege ich privat angeschaffte Sachen ein, habe ich den handelsrechtlich Verkehrswert, steuerlich den gemeinen Wert zu schätzen.

Umsatzsteuerlich tut sich allerdidngs tatsächlich nichts, weil ja auch keine bezahlt wurde.

Dunkel ist Deiner Worte Sinn… !

Allerdings, ich habe das auch nicht verstanden :smile:

Wenn ich privat gekaufte Sachen über mein gewerbe verkaufen
will, dann „lege ich die Ware ein“. Dafür schreibe ich einen
Eigenbeleg, sozusagen eine Quittung in eigener Sache.

bei der bewertung muß man unterscheiden. Ist es geschenkt
worden, habe ich keine Anschaffungskosten, also auch keinen
Wareneinsatz, also mit 0 zu bewerten.

Lege ich privat angeschaffte Sachen ein, habe ich den
handelsrechtlich Verkehrswert, steuerlich den gemeinen Wert zu
schätzen.

Achso, ja stimmt. Also kann ich eine Eingangsrechnung mit einem geschätzten Wert der Kleidung ohne MwSt erstellen und gegen den VErkaufswert buchen?

Umsatzsteuerlich tut sich allerdidngs tatsächlich nichts, weil
ja auch keine bezahlt wurde.

Also werden dafür keine UST abgezogen bzw draufgeschlagen beim Verkauf?

Oh mann, ich merke ich bin zu langer aus der Ausbildung raus, wo kann man sich beraten lassen um diese Rechnungsgeschichte nochmal aufzufrischen??

Danke für Deine Antwort^^

Mein Kind *g*,

ob man mit Vorsteuer oder ohne eingekauft hat, hat auf die Umsatzsteuerpflicht des Verkaufs grundsätzlich keinen Einfluß.

Ich meinte nur den Einkauf…