Darf Krankenkasse meinen Brief ohne meine Zustimmung weiterleiten?

Hallo,
ich habe an die Krankenkasse meiner Mutter eine Beschwerde geschickt und um eine Stellungsnahme der Krankenkasse gebeten.
Die Beschwerde betrifft einen Kooperationspartner der Krankenkasse (Sanitätsfirma).
Die Krankenkasse hat mein Schreiben direkt an die Sanitätsfirma weitergeleitet. Ich wurde danach dafür informiert.

Meine FRAGE: Darf die Krankenkasse mein Schreiben OHNE meine Zustimmung an Dritte weiterleiten?

Das Briefgeheimnis greift hier vielleicht eher nicht. Aber es wurden auch diverse private Daten von mir weiter gegeben.

Im Voraus Danke für Antworten! :slight_smile:

Hallo,
natürlich darf sie das nicht - das verstösst gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Sie hätte in diesem Fall das Sanitätshaus um eine Stellungnahme bitten müssen, zwar unter Schilderung der
Beschwerden und natürlich hätte sie den Namen der Mutter erwähnen müssen, mehr aber auch nicht. Die Originalbeschwerde mit allen Daten einfach weiterleiten - das geht gar nicht.
Gruss
Czauderna

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Danke für Ihre Antwort!! Können Sie mir auch sagen, was die Grundlage für „Verbot“ wäre? Vielleicht die Datenschutzbestimmmungen? Oder eine gesetzliche Regelung?

Meine Beschwerde hat eine große Welle verursacht und hatte Kosequenzen für einen Mitarbeiter. Mir ist nicht wohl bei dem Gedanken, dass der Mitarbeiter meine Privatadresse kennt…

Hallo,
ich sehe hier in erster Linie das Datenschutzgesetz als Haupgrund.
Gruss
Czauderna

Angsthase ! Glaubst Du echt der lauert dir nachts auf und verprügelt dich ?

  1. es ist völlig unklar ob der gerügte Mitarbeiter den Brief gelesen hat, es wird sein Chef gewesen sein und der wird ihn daraufhin angesprochen haben.
  2. die Datenpanne ist passiert. Also was soll’s ? Fehler passieren nun einmal, man kann das rügen und beklagen. Und auch anzeigen damit das strafrechtlich bewertet wird (Bußgeld).
    Aber hilft Dir das irgendwie ?

MfG
duck313

Bist du sicher, dass das genauso passiert ist? Was stand in dem Schreiben, durch das du informiert wurdest? Wie Günter auch sagte, ist es eher üblich, dass die Krankenkasse das Sanitätshaus zwar über deine Beschwerde informiert und dem Sanitätshaus auch Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, nicht aber, dass direkt der Brief weitergeleitet wird.

Naja, zerstochene Reifen reichen völlig, meinst du nicht? Wenn wegen des Beschwerdebriefes evtl. sogar ein Mitarbeiter entlassen wird, steht er bestimmt nicht mit einem Dankesblumenstrauß auf der Matte des UP.

Soon

Ich wurde mit desen Worten informiert: „Ihr Schreiben haben wir an die Firma xy weitergeleitet mit Bitte um schriftliche Stellungnahme“.
Das Antwortschreiben geht detailliert auf meine Zeilen an.
Damit ist es recht eindeutig, dass mein Original-Brief dort vorliegt.
Im Antwortschreiben ist auch eine Stellungnahme des Mitarbeites enthalten. Damit ist unwahrscheinlich, dass er meinen Brief nicht kennt.

Ich habe wohl ziemlich ins Schwarze getroffen, weil das Antwortschreiben sehr, sehr heftig ausfällt. Es wird auch erwähnt, dass sie sich eine Unterlassungsklage gegen meine Diffamierung vorbehalten.
Ich habe nur einen stattgefundenen Vorfall geschildert. Es geht nicht um Banalitäten, sondern um Stürze einer pflegebedürftigen Person (als Folge der schlechten Arbeit).

Ich wunderte mich spontan über die Weiterleitung meines Briefes ohne meine Zustimmung.
Hier wollte ich erfahren, ob ich damit richtig liege und was Grundlage sein könnte, auf die ich mich berufen kann.
Herzlichen Dank schon einmal für die Anregungen/Antworten!!

Also, da die Krankenkasse offenbar ursächlich nicht für irgendeinen Murks haftbar gemacht werden kann, sondern für desen Herstellung bezahlen soll, ist es üblich, daß sollche Beschwerden, mit der Bitte um Stellungsnahme, an den Verursacher weitergeleitet werden. Hierbei wird ein Briefgeheimnis nicht verletzt, es handelt sich um eine Schadensabwicklung. Sollten in diesem Schreiben sensible Daten aufgeführt sein, so ist es im Ermessen des Beschwerers, warum er sie hier getätigt hat. Eine angegebene Adresse der Stelle, wo eine schadhafte Reparatur oder Ähnliches stattgefunden hat, ist für die weitere technische Abwicklung unerlässlich.

Hierbei ergibt sich hier Frage, wie und auf welche Art und Weise dieser Vorfall beschrieben wurde, bzw. mit welchen Kommentaren ausgestattet. Eine Unterlassungsklage kommt nicht grundlos.
Sch

Hallo schoirsch0506,
es nicht nicht üblich dass solche Beschwerdeschreiben an den „Verursacher“ weitergereicht werden, jedenfalls nicht bei Behörden wie es die Krankenkasse nunmal sind. Das muss mal festgeghalten werden.
Gruss
Czauderna

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Hallo,

vielleicht hilft es dem Nächsten (Dir?) der eine Beschwerde an die Kasse schickt.

Gruß,
Paran

Behörde??? Seit wann ist eine Krankenkasse eine staatliche Behörde? Hier wird von einer Krankenkasse gesprochen. Es gibt jede Menge BKKs und Private, die auf dieser Schiene fahren und die Versicherten ohne rechtstaatlichen Vorgaben über den Tisch ziehen.
Der Passus „anbei die Kopie des Beschwerdeschreibens“ ist bekannt und üblich. Schließlich muss der Übeltäter auch wissen, worum es geht und warum ewtl. keine Gelder fließen.
Es wäre interessant zu wissen, wie diese Beschwerde geschrieben und mit welchen Komentaren sie geschmückt wurde. Eine sachlich geführte Zustandsbeschreibung hat wohl selten zur Folge, daß eine Unterlassungsklage angedroht wird.
Sensible Daten wie Anzahl der unehelichen Kinder, Trinkgewohnheiten und sexuelle Vorlieben sind wahrscheinlich nicht Gegenstand der Beschwerde, Dafür ist eigentlich ALEXA zuständig. Falls doch, muss sich der Beschwerdeschreiber selbst an der Nase fassen.
In diesem Sinne ein Gruß nach Rheingau, der nächster Treff könnte in einem Weingutkeller mit Verkostung stattfinden.
Sch

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Hallo schorsch0506
ich habe selbst 48 Jahre bei einer GKV-Kasse gearbeitet. Alle GKV-Kassen haben grundsaetzlich den Behördenstatus. Wir hatten u.a. Dienstsiegel und haben auch Beglaubigungen gemacht. Ich gebe dir recht, dass der „Übeltäter“ wissen muss worum es bei der Beschwerde geht und er muss auch wissen um wen es geht. Das ist alles richtig und okay. Ich gehe sogar soweit einzuräumen, dass es nicht selten vorkommt, dass Krankenkasse (GKV) Beschwerdeschreiben von Versicherten im Original, bzw. als Kopie den „Übeltätet“ zusenden, nur genau das mit dem Weiterleiten oder Zusenden ist eben nicht rechtens - meine ich. Was den Inhalt und die Form des Beschwerdebriefes angeht, darum ging es bei der Frage nicht - es ging darum, ob die Kasse das dutfte, den Brief weiterleiten - ich meine und sage - nein, das durfte sie nicht.
Ja, das mit Strausswirtschaft /Wein gut könnte sein - als Rheingauer bin ich da natürlich öfters zu finden.
Gruss
Czauderna

Nur als Info:
Eine Behörde ist gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG „jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“. Darunter fallen neben den klassischen Verwaltungsträgern auch Organe der Legislative und der Judikative, sofern sie Verwaltungsentscheidungen treffen (z. B. der Bundestagspräsident bei der Erstattung von Wahlkampfkosten oder der Präsident eines Gerichts bei der Erteilung eines Hausverbots). Darüber hinaus gelten auch Beliehene (z. B. die Sachverständigen des TÜV oder die Bezirksschornsteinfeger) als Behörde, da ihnen durch Gesetz Hoheitsrechte übertragen wurden.

Krankenkassen sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die keinen Erwerbszweck verfolgen, hauptsächlich die soziale Krankenversicherung betreiben und vom Eidgenössischen Departement des Innern anerkannt sind. Die Krankenkassen haben sich als Verein, Stiftung, Genossenschaft oder Aktiengesellschaft mit nicht-wirtschaftlichem Zweck zu organisieren.

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Dann lies mal hier: http://www.rechtslexikon.net/d/behörden/behörden.htm

Auch nur so als Info.

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Das habe ich erst beim zweiten Lesen entdeckt. In einem .de-Forum solltest du dich durchaus auf Angaben beschränken, die Deutschland betreffen, wenn nichts Gegenteiliges angegeben ist.

Auch wenn das nicht mein ursprüngliches Anliegen war: Die Androhung der Unterlassungsklage bezieht sich darauf, dass ich an die Krankenkasse schrieb:
„Es liegt offensichtlich mangelnde Sorgfalt vor. Ob wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen, können nur Sie bewerten.“

Dies ist „soft“, nach meinem Sprachgefühl. Nicht als Tatsache formuliert. Oder sieht das jemand anders?
Die Unterlassung bezieht sich auf die wirtschaftlichen Interessen.
Wenn dies dann so harsch beantwortet wird, sieht das für mich nach „Stich ins Wespennest“ aus.

Und nein: Im Brief waren keine besonders sensiblen Angaben enthalten. Allerdings alle meine Kontaktdaten und Details zur Erkrankung meiner Mutter. Dies war nötig, um plausible Zusammenhänge zu beschreiben.

Dann sehe ich das wie schorsch0506.
Mit der angemerkten Frage, wie die angeschriebene Krankenkasse denn ansonsten zu Erkenntnissen über den Vorgang zwischen 2 anderen Vertragspartnern kommen soll. Neben der schriftlichen Beschwerde von Dir über einen ihr bis dahin nicht bekannten Vorgang lagen keine weiteren Kenntnisse vor. Eine „Übersetzung“ des Schreibens an die KK für die Weiterleitung an das Sanitätshaus hätte vermutlich nicht zu einer Deinem Schreiben entsprechenden Fassung geführt. Die KK muss also wie ein Richter fungieren: Du hast Klage erhoben und zu Deiner Klage wurde auch die „Gegenseite“ unter Übersendung Deiner Klageschrift um Stellungnahme gebeten.
Damit muss man halt rechnen, wenn man sich nicht mit dem konkreten Partner (einem Sanitätshaus, das für einen Sturz verantwortlich sein soll), sondern gleich mit dem beiden Seiten übergeordneten Vertragspartner fordernd in Verbindung setzt.
LG
Amokoma1

Hallo,
die Krankenkasse fungiert nicht als „Richter“ - ich schildere mal ein fiktives Beispiel aus der Praxis wie es eigentlich laufen muss.
Frau Mustermann beschwert sich schriftlich bei Ihrer Krankenkasse darüber, dass sie wegen einer Hörgeräteversorgung beim Hörgeräteakustiker war. Obwohl sie einen Termin hatte, musste sie über eine Stunde warten bis sie an der Reihe war. Der Angestellte war sehr unfreundlich während der Anspassung und er probietere auch nur zwei Geräte aus, welche beide erheblich Zuzahlungen erforderlich gemacht hätten. Auf Ihre Frage, ob es nicht auch Geräte gebe, die voll von der Kasse bezahlt würden, erklärte er, dass diese „Dinger“ sowieso nichts taugen würden und er dehlab erst keine im Angebot hätte - wenn sie so etwas haben wolle, muesse sie eben woanders hingehen.
Was sie dann auch getan habe.
Nun hat die Kasse sich an den Hörgeräteakustiker gewandt und ihm mitgeteilt, dass sich Frau Mustermann, die am (genaues Datum) um (genau Uhrzeit) bei ihm gewesen wäre und sich über diesen Kontakt bei der Kasse beschwert habe - aus dem Brief wurden die entsprechenden Fakten
zitiert. Die Kasse bat den Hörgeräteakustiker um eine Stellungnahme - begründet wurde diese Bitte mit dem bestehenden Vertragsverhältnis.
Die Antwort des Hörgeräteakustikers wurde entsprechend ausgewertet und das Ergebis wurde Frau Mustermann in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt.
In der Regel war damit eine solche Sache erledigt, wenn es aber nötig war, dann wurde der Vertragspartner schon durch die Kasse auf seine vertraglichen Verpflichtungen hingewiesen und deren Einhaltung eingefordert.
Ich wiederhole es gerne noch einmal - die Eingangsfrage war , ob die Krankenkasse den Beschwederbrief der Tochter an die Kasse an den Vertragspartner weiterleiten durfte - ich meine nein und kenne es auch nicht anders aus meiner Praxis.
Gruss
Czauderna

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