Folgendes ist geschehen:
Ich bin seit 20 Jahren bei einem großen Unternehmen beschäftigt. Wegen interner falscher Vorgehensweise (führt hier zu weit, das genau zu erklären) und Mobbing habe ich gegen die Firma geklagt und sehr gute Chancen, das Verfahren zu gewinnen. Dann bin ich aber mit meinem Anwalt übereingekommen, dass eine fristgerechte Beendigung des Arbeitsverhältnisses plus Zahlung einer Abfindung besser ist. Eine Weiterbeschäftigung nach gewonnener Klage wäre mit Sicherheit eine Farce geworden. Der Vergleich wurde im März vor dem Arbeitsgericht geschlossen. Bewerben tue ich mich schon die ganze Zeit ohne Unterbrechung.
Da ich bereits seit 10 Monaten wegen Mobbing und seelischer Probleme - verursacht durch diese Firma - krank geschrieben bin, bekam ich nun Post von der Krankenkasse. Mir wurde mitgeteilt, dass ich selbst mein Arbeitsverhältnis jetzt mit sofortiger Wirkung kündigen müsse und sie ab Ende April die Zahlung des Krankengeldes einstellen werden. Der Medizinische Dienst hat festgestellt, dass ich ja eigentlich nicht krank sei sondern nur ein Problem mit gerade DIESEM Arbeitgeber habe. Deswegen sei es nicht Aufgabe der Krankenkasse, mir weiter Krankengeld zu zahlen, obwohl mein Arzt mich weiterhin krank schreibt.
Stimmt das? Darf mich die Krankenkasse dazu zwingen, jetzt schon mein Arbeitsverhältnis zu beenden, obwohl ich bis Ablauf der regulären Kündigungsfrist noch bis 30.09. dort beschäftigt bin (so steht’s auch im Vergleich)?
Meine Chancen, als Arbeitslose einen neuen Job zu finden sind ja wesentlich schlechter, als wenn ich noch in einem Arbeitsverhältnis stehe - wenn auch nur auf dem Papier.
Hallo,
die KK überschreitet hier ganz klar ihre Kompetenzen, die Drohung mit Einstellung des KG ist einfach nur dummdreist.
Frage sie doch mal nach der Rechtsgrundlage, da wird die Sachbearbeitung wahrscheinlich entweder aggressiv, wolkig oder kommt ins Stottern.
Trotzdem mußt du natürlich reagieren und auch formal Widerspruch einlegen, denn diese Schreiben muß im Zweifelsfall als bescheid gewertet werden, auch wenn es nicht drüber steht.
Leider steht das in einer seit jahren zu beobachtenden Strategie nahezu aller KKs, die nach dem Motto verläuft „Mal kuckken, ob der sich wehrt - falls nicht, ist schon Geld gespart.“
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
leider FAQ 1129 nicht beachtet !!
Nein, das darf sie nicht - leider, und da schließe ich mich meinem Vorschreiber an, leider wird das immer wieder mal versucht. Meine Meinung - Widerspruch einlegen und nach der rechtlichen Begründung für diese „Aufforderung“ fragen. Da werden sie sich schwer tun.
Gruss
Czauderna
Vielen, vielen Dank für die Info!
In dem Schreiben der Krankenkasse steht lediglich „Durch die Beendigung des Arbeitsgerichtsverfahrens liegen die Voraussetzungen zur Zahlung des Krankengeldes nicht mehr vor. Wir beenden die Krankengeldzahlung mit dem 30.04.2014 und bitten Sie, sich beim zuständigen Arbeitsamt zu melden…“. Selbst als sie den Vergleich gelesen haben und sahen, dass mein Arbeitsverhältnis ja noch andauert, blieben sie bei ihrer Meinung.
Mein Anwalt (der mich gegen meinen AG vertreten hat) ist heute aus dem Urlaub zurück. Ich rede nachher mal mit ihm, vielleicht kennt er ja die entsprechenden Paragraphen und kann das für mich regeln.
Gruß
Petra
Tut mir leid, wenn ich etwas falsch gemacht habe! Ich war durch die Aufregung so durch den Wind, dass ich einfach meine Fragen niedergeschrieben habe. Es war mir nicht bewusst, dass ich durch die Ich-Form eine Regel verletze.
Ich danke Dir aber vielmals für Deine Antwort!! Die Sache übergebe ich nun meinem Anwalt, der mich auch gegen meinen AG vertreten hat.
Gruß
Petra
Fachanwalt ???
Vielen, vielen Dank für die Info!
Scho’ recht.
Mein Anwalt (der mich gegen meinen AG vertreten hat) ist heute
aus dem Urlaub zurück. Ich rede nachher mal mit ihm,
vielleicht kennt er ja die entsprechenden Paragraphen und kann
das für mich regeln.
Dann sollte er aber auch Fachanwalt für Sozialrecht sein, das ist nämlich ein vollkommen eigenes Rechtsgebiet (mit eigener Fachanwaltsausbildung und eigenen Gerichten). Da kann ein Anwalt für Arbeitsrecht u.U. ganz schön ins „Schwimmen“ kommen.
Gruß
&Tschüß
Petra
Wolfgang
Hallo,
die geschilderte Vorgehensweise kann ich nicht nachvollziehen. Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen dass die Kasse Sie auffordert das Beschäftigungsverhältnis zu kündigen.
Sicher dass sie das Schreiben richtig interpretiert haben ? , denn so macht das keinen Sinn.
MfG
Thomas H.
Hallo Thomas,
ich habe das Schreiben schon richtig verstanden, da steht nämlich drin, dass „…durch die Beendigung ders Arbeitsgerichtsverfahrens die Voraussetzungen zur Zahlung des Krankengeldes nicht mehr vorliegen. Wir beenden die Krankengeldzahlung zum 30.04.2014 und bitten Sie, sich beim zuständigen Arbeitsamt zu melden.“
Ich habe sofort dort angerufen und geklärt, dass lediglich die Klage beendet ist, nicht aber mein Arbeitsverhältnis! Daraufhin wollten sie den Vergleich sehen, welchen ich auch sofort per Mail hingeschickt habe. Montag habe ich wieder nachgefragt und bekam am Telefon zur Auskunft, dass ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen solle. Sie seien schließlich keine Sozialstation, die mir monatlich Geld zahlt, nur weil ich Probleme mit meinem Arbeitgeber habe. Daraufhin habe ich gesagt, dass ich mich ja schon die ganze Zeit am Bewerben bin, ich will ja auch so schnell wie möglich weg dort, aber bis jetzt noch nichts gefunden habe. Unverschämterweise sagte die Dame dann „… Sie bekommen doch eine Abfindung von der Firma, damit kommen Sie doch ne Zeitlang über die Runden“
Ich bin echt platt, sowas ist mir bisher noch nie passiert.
Viele Grüße
Petra
Hallo,
die KK darf zwar nicht zur Kündigung auffordern, aber schon zur Mitwirkung. Da die Arbeitsunfähigkeit offensichtlich auf den konkreten Arbeitgeber bezogen ist. Grundsätzlich offenbar nicht, da Sie ja in der Lage sind, sich zu bewerben bei anderen Arbeitgebern. Die Klärung mit Ihrem AG bezgl. arbeitsrechtlicher Gründe kann grundsätzlich nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Es kommt auf den abgeschlossenen Vergleich an. Sinnvoll wäre es gewesen, sich bis Ende des Beschäftigungsverhältnis freistellen zu lassen.