Darf Lehrer die SMS-eines Schülers lesen?

Ich hätte die Frage ob der Lehrer das Handy eines Schülers nehmen und ob er dann die SMS des Schülers lesen darf?

Hallo,
ich bin keine Jurist, daher ist diese Antwort nicht sicher. Ich gehe aber davon aus, dass ein Lehrer ohne die Zustimmung des Schülers eine SMS nicht so ohne weiteres darf. Möglicherweise schon, wenn der Schüler diese gerade im Unterricht verfasst, wie bei einem Zettel, den der Schüler während des Unterrichts schreibt.
Aber das ist sicher eine Frage an einen Juristen und möglicherweise auch länderspezifisch.
MfG

Spontan würde ich definitiv NEIN sagen. Außer, dass „Gefahr in Verzug“ ist.

Er darf aber das Handy meines Wissens einziehen, wenn beispielsweise Handyverbot an der Schule herrscht oder das Handy den Unterricht stört. 
Das Teil muss aber relativ kurzfristig wieder zurück gegeben werden. Spät. am Ende des Unterrichtsvormittags. 
Aber selbst dann darf kein anderer irgendwelche Dinge auf dem Handy tun, auch keine SMS oder Mails lesen.

hallo.

Ich hätte die Frage ob der Lehrer das Handy eines Schülers
nehmen

ja. zumindest wenn der wegnahme eine entsprechende regelung in der hausordnung zugrundeliegt.

und ob er dann die SMS des Schülers lesen darf?

nein. egal mit welcher begründung er das wollte.

auch ohne gruß

michael

Dankeschön

Und was könnte ich machen wenn dieser Fall vorgefallen ist?

Hallo,

Und was könnte ich machen wenn dieser Fall vorgefallen ist?

Bis zu dem Zeitpunkt, an dem klar ist, dass er die SMS wirklich nicht lesen durfte, kleine Brötchen backen.
Und prüfen, ob man es hier nicht doch mit einer Ausnahme zu tun hat und der Lehrer richitg gehandelt hat.

Dazu müsste man die näheren Umstände kennen. Mir waren die Frage und die Antworten bisher zu pauschal.

Kannst Du bitte den ganzen Ablauf schildern?
Im Moment sind wir auf dem gleichen Stand wie bei der Frage: „Darf mein Nachbar mein Grundstück betreten?“

Gruß
Jörg Zabel

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Es handelt sich um eine grenzwertige Frage. Ist der Schüler unter 18 Jahre alt, geht die Aufsichtspflicht zu Gunsten des Schülers zu Lasten des Lehrer über. Bei Verdacht im Verzuge und im Wissen des Lehrers, dass dem minderjährigen Schüler im gesetzlichen Rahmen Schaden zugefügt wird, kann der Lehrer dem Schüler Schaden vorenthalten, dies könnten z.B. Porno Clips sein, die von Minderjährigen unter 18 Jahre nicht angeschaut werden dürfen, oder eine per SMS mitgeteilte Vorbereitung einer strafbaren Handlung.  Lehrer bewegen sich diesbezüglich in einem bisweilen nicht einfachen Rechtsraum. Denn ihre Handlungen müssen sie nachvollziehbar begründen - ob das immer so einfach geht???  Im übrigen sind Lehrer Amtspersonen und unterliegen der Schweigepflicht. D.h., würde er die harmlose SMS eines Schülers unbefugten Dritten zur Kenntnis geben, macht er sich strafbar.  Zum Thema ist zu sagen, verrichten Lehrer hoheitliche Aufgaben in Form von Umsetzung der gesetzlichen Schulpflicht. Daher sollten nach meinem Dafürhalten Lehrer im Beamtenstatus verbleiben.

hallo.

Und prüfen, ob man es hier nicht doch mit einer Ausnahme zu
tun hat und der Lehrer richitg gehandelt hat.

und welche ausnahme sollte das z.b. sein? bei verdacht auf eine straftat wäre es richtig gewesen, das handy der polizei zu übergeben.
daß das lesen der sms und daraus abgeleitete „erziehungsmaßnahmen“ mitunter das kleinere übel für alle beteiligten sind, steht doch auf einem ganz anderen blatt.
oder?

gruß

michael

Deine Frage ist mit dem letzten Beitrag ausreichend beantwortet. Genau so ist es meines Wissens.

Peter Groß

Ich hätte die Frage ob der Lehrer das Handy eines Schülers
nehmen

ja.

und ob er dann die SMS des Schülers lesen darf?

nein.

siehe
http://www.focus.de/familie/schule/recht/wie-weit-du…

Hallo,

Und prüfen, ob man es hier nicht doch mit einer Ausnahme zu
tun hat und der Lehrer richitg gehandelt hat.

und welche ausnahme sollte das z.b. sein? bei verdacht auf
eine straftat wäre es richtig gewesen, das handy der polizei
zu übergeben.

Nunja, Wir kennen nur den einen Satz: „ob der Lehrer das Handy eines Schülers nehmen und ob er dann die SMS des Schülers lesen darf?“. Kein Lehrer wird „nur mal so“ das Handy eines Schülers wegnehmen.
Es dürfte eine Vorgeschichte geben. Und ohne die Kenntnis dieser Geschichte kann man die Frage nicht einfach mit „ja“ oder „nein“ beantworten.

Also:
Wie und warum hat der Lehrer das Handy in die Finger bekommen?
Wurde das Einziehen des Gerätes vorher angekündigt?
Und wie bekam er Kenntnnis von der SMS? Zufällig draufgeschaut (weil sie noch da war) oder gezielt gelesen?
In welcher Situation ist dies geschehen (ich könnte mir auch einen Täuschungsversuch während einer Klassenarbeit vorstellen)?
usw.

Gruß
Jörg Zabel

Nunja, Wir kennen nur den einen Satz: „ob der Lehrer das Handy
eines Schülers nehmen und ob er dann die SMS des Schülers
lesen darf?“. Kein Lehrer wird „nur mal so“ das Handy eines
Schülers wegnehmen.

vermutlich nicht. aber es ist völlig banane: so, wie nicht mal ein polizist einfach so briefe öffnen darf, darf auch ein lehrer nicht einfach so sms lesen. egal, was es da für eine vorgeschichte gibt. ohne richterlichen beschluss läuft da genau gar nichts.