Guten Tag,
darf ein Lehrer das Handy von Schülern in der Pause einkassieren und
danach alle Bilder usw. anschauen?
Guten Tag,
darf ein Lehrer das Handy von Schülern in der Pause einkassieren und
danach alle Bilder usw. anschauen?
Hallo Binota,
der Lehrer hat eine Aufsichts- und Erziehungspflicht. Natürlich muss sein Handeln den Umständen entsprechend angemessen sein.
Gruß!
Horst
Nein, das darf er jedenfalls nicht, da das die Persönlichkeitsphäre des Schülers verletzt.
Gruß
B. Hering
Na, die Darstellung ist so vage, dass sich daraus gar nichts ableiten läßt.
Du differenzierst ja noch nicht einmal, wann ein Einschreiten des Lehrers möglich, geschweige denn notwendig wäre.
Die Ausgangsfrage läßt hier keine klare Antwort zu.
Gruß!
Horst
Hallo,
m.E. muss hier auch nicht differenziert werden, da der Lehrer unter keinen „normalen“ Umständen mit pädagogischem Bezug (denn so war die Frage sicherlich gemeint)die Daten des Handys auslesen darf…
Davon abgesehen darf er es, um Gefahren abzuwenden, z.B. Telefonnummer der Eltern raussuchen nach Unfall. Aber das darf jeder.
Aber ich wüsste keinen Grund, warum er sich Bilder ansehen dürfte. Bei Verdacht auf eine Straftat muss er die Polizei verständigen.
Gruß
Bernhard
Mir fehlen hier einfach die Umstände drum herum. Ich kann mir durchaus Situationen denken, wo diese Massnahme Sinn macht.
Im speziellen Fall hier, ist ja noch nicht einmal klar, ob das blosse Konfiszieren bereits mit der Möglichkeit assoziiert wird, dass der Lehrer eben Bilder ansehen KÖNNTE.
Gruß!
Horst
Guten Tag.
darf ein Lehrer das Handy von Schülern in der Pause einkassieren
Wenn die Schulordnung das Betreiben von Handys auf dem Schulgelände untersagt, dann darf er das. Wenn er im Rahmen seiner Aufsicht bleistiftsweise mitbekommt, dass eine der so beliebten Aktionen mit „wir filmen, wie der doofe XY aufs Maul kriegt“ läuft, dann darf er das, auch ohne dass die Schulordnung das explizit vorsieht.
und danach alle Bilder usw. anschauen?
Was er garantiert nicht darf, ist das Knacken einer PIN. Wird aber auch kein Lehrer tun, der geistig noch einigermaßen auf dieser Welt weilt. Ist dagegen der technisch hochqualifizierte Schüler so clever, das Telefon sperrangelweit offen aus der Hand zu geben, also ohne Sperre u.dgl., dann wird es schwierig: Ist mit der „Weggabe“ des Handys an den Lehrer konkludent die „Einwilligung“ verbunden, dass dieser die Daten benützen darf?
M.M.n. nicht. Der Lehrer hat hier m.E. die Wahl, den Betreffenden explizit um Erlaubnis zu bitten bzw. sich die fraglichen Dinge von diesem zeigen zu lassen, oder aber eine Ermittlungsbehörde einzuschalten. Das erzieherische Recht des Lehrers endet nämlich da, wo der schulische, pädagogische Bezug endet - und Privatdaten fallen definitiv nicht darunter.
Wenn offensichtlich ein krummes Ding mit dem Handy gedreht wird, kann übrigens jedermannfrauwesen einschreiten, aber nur dergestalt, dass das Handy weggenommen wird; Auslesen der privaten Daten bleibt den Ermittlungsbehörden vorbehalten. Beispiel: Die lieben Schülerlein filmen per Handy die Vorgänge in der Mädchenumkleide, und Papa Eillicht sieht das …
Gruß Eillicht zu Vensre
Halo,
das „Einkassieren“ ist das eine (das wir schon vor einigen Wochen durchgekaut und für zulässig befunden haben), aber das Auslesen der im Handy enthaltenen Daten ist was anderes. Das Auslesen ist ein klarer Eingriff in ein grundgesetzlich geschütztes Rechtsgut, Das bedarf daher einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage - eine Schulordnung reicht da bei weitem nicht aus. Und wenn die fehlt, darf der Lehrer keinesfalls die Daten auslesen.
Allerdings könnte ich mir Sachverhalte vorstellen, wo jedermann - also auch der Lehrer - Handydaten auslesen dürfte; z.B. um in Notfällen jemanden aus dem Telefonspeicher zu benachrichtigen.
Gruss
Iru