Darf Lichtbild gefordert werden?

Hallo,

ich sehe aktuell wg. Jobsuche mit einer Zeitarbeitsfirma in Kontakt. Dieser wollte zunächst einen Lebenslauf. Soweit so gut. Am nächsten Tag wurde dann noch Arbeitszeugnisse gefordert; auch in Ordnung. Allerdings wurde auch ein Lichtbild gewünscht mit der Bemerkung, dass das nötig sein um im Auswahlverfahren berücksichtigt zu werden. Geht’s noch? Es handelt sich um eine Lagertätigkeit!

Soweit ich weiß, dürfen auch keine Lichtbilder lt. AGG aus (2006/2007?) mehr gefordert werden. Habe ich das falsch gelesen mit dem Gleichstellungsgesetzt oder fordert der das Foto von mir zu recht? Fände ich ein wenig lächerlich…

Stimmt nicht ganz.
Du musst nicht automatisch ein Lichtbild beilegen. Nur wenn gefordert.
Wenn Du meinst das sie dich dadurch benachteiligen. (warum auch immer) kannst Du dagegen vorgehen.
Also ich wüsste nicht warum ein Bild so etwas auslösen sollte. Höchsten wenn Du als Model gehen wolltest.

the Raccoon

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Stimmt nicht. Man darf nur nicht aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Von Häßlichkeit steht im Gesetz nichts.

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Andererseits ist es mit gewissen Einschränkungen im freien Ermessen des Arbeitgebers, wen er zu Vorstellungsgesprächen einlädt. Und wenn er Leute, deren Bewerbungsunterlagen nach seinem Ermessen unvollständig sind, nicht berücksichtigt, ist das zunächst einmal dessen Angelegenheit

Als Gedankengang:

Wenn der Arbeitgeber ein Lichtbild haben will, dann schicke ihm eins.
Tust du es nicht, dann wird er dir wahrscheinlich genauso krumm kommen.
„Wie du mir, so ich dir“.

Ich glaube, hier sitzt er also eh am längeren Hebel.
Und wenn es daran liegt, dass du z.B. im Gesicht Volltätowiert bist, dann sieht es der AG spätestens beim 1. Vorstellungsgespräch.
Also warum so einen Wirbel machen?

Na ja, weil es dem Arbeitsgeber zunächst einmal egal sein sollte, ob man volltötowiert ist oder nicht. Es sei denn man bewirbt sich für eine Stelle als Modell oder Flugbegleiter…, im Lager ist es doch schietegal wie jemand aussieht.

Im Ausland ist das überhaupt nicht üblich, dass man sich mit Foto bewirbt, da wird das eher Abgelehnt. Der Deutsche muss da aber wohl wieder seine extra Wurst fahren- genau das gleiche mit dem Thema Anschreiben.

Ich habe auf die Anfrage nicht mehr reagiert und die Stelle war auch noch (vielleicht immer noch) eine ganze Weile Online. Sollen die sich das das nächste Mal vorher überlegen. Ich lasse mich sicherlich nicht nur auf mein äußeren für eine lächerliche Lagertätigkeit abstempeln.

zeigt nicht, dass Du jetzt ein Held des Intimsphärenschutzes des schiacheren Teils der Menscheit bist, sondern lediglich, dass es sich um eine Lockvogelanzeige aus der Arbeitnehmerüberlassung handelt. Die werden nicht wegen jedem Hinz und Kunz, der sich bewirbt, alle zwei Tage neu formuliert und geschaltet.

Es gibt in dieser ehrenwerten Branche allerdings Arbeitgeber, die ihren Teil dazu beitragen, den Druck auf dem Arbeitsmarkt aufrechtzuerhalten, und bei solchen Kandidaten die BAA bzw. das Jobcenter informieren. Freue Dich, wenn Du keine Leistungen von einer dieser illustren Behörden beziehst - es könnten bald ein bissele weniger werden.

Schöne Grüße

MM

Ja.
Amokoma1

Nein, ich bin sehr wohl Held! Punkt. Besser als zu den Leuten zu gehören die für jeden Job Ihre Seele verkaufen oder es verkaufen würden. Die Anzeige hätte bloß offline gehen müssen, wenn die jemand gefunden hötten :wink: Deine These ist ein bisschen wirr.

Dem allmächtigen Gott sei dank, beziehe ich einen Furz vom Amt :wink: Zur Klarstellung: Auch einen Furz erhalte ich nicht, den können die schön bei sich behalten :slight_smile:

Alles gute !

Unsinn.

Offenbar sind Deine Bemühungen um Arbeit eher zurückhaltend, sonst würdest Du die Lockvogel-Angebote aus der Arbeitnehmerüberlassung gut kennen.

No ja, jeder wie er mag.

Schöne Grüße

MM

Auch ein Lichtbild kann gefordert werden. Solange es der Arbeitgeber fordert. Gesetzesvorlagen (im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes) sind nicht über die Vorlage hinausgekommen. Frei nach der Parole: „Wer für mich arbeiten möchte hat meinen Regeln zu folgen“. Die Begründung, für ein Lichtbild, wurde wohl falsch ausgedrückt - mehr nicht.