Guten Tag,
darf man als Landschaftsgärtner eigentlich LKW Nutzungen mit auf einer Rechnung ausweisen?
Da so etwas auch einen beachtlichen Teil einer Rechnung ausmachen kann, hätte ich gerne gewusst, ob solch eine Kostenaufstellung rechtens wäre?
Über eine Antwort wär ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
Hi,
Was Du als Kostenblock auf Deiner Rechnung ausweist, ist Dir überlassen.
Es muss kaufmännisch korrekt sein und nicht der unlauteren Kostenverschleierung dienen.
Wenn Du einen LKW besitzt und bei Aufträgen einsetzt,
kannst Du den gesondert ausweisen.
Wenn Du ihn mietest auch.
Er sollte nur nicht als Position im Stundenverrechnungssatz enthalten sein und dann nochmal extra berechnet werden.
Alles was während eines Auftrages Kosten verursacht und direkt mit der Auftragsausführung im Zusammenhang steht, kannst/musst Du berechnen.
Wie Du es ausweist bliebt weitestgehend Dir überlassen.
Ich finde immer, je detaillierter eine Rechnung ist, um so besser.
Arbeitslohn
Material
Technik
Gemeinkosten
MWST.