Hallo,
Ein fiktiver Bundesbürger mit Steuerklasse I tritt eine Arbeitsstelle Mitte des Monats an. Vorher bezog er ALG II. Für diesen halben Monat erhält der Bundesbürger ca. 1000 € brutto bei seiner ersten Abrechnung. Wieviel Lohnsteuer darf auf der Abrechnung abgezogen werden?
Gemäss dem tatsächlich gezahlten Lohn, also 1000 € oder hochgerechnet auf einen ganzen Monat, also dann auf 2000 €. Welches ist die richtige Berechnungsmethode? Welche Möglichkeiten hätte der Bundesbürger wenn die zweite Möglichkeit angewendet wurde?
Gruss vonsales
Wieviel Lohnsteuer darf auf derAbrechnung abgezogen werden?
rund 123 €
Gemäss dem tatsächlich gezahlten Lohn, also 1000 € oder
hochgerechnet auf einen ganzen Monat, also dann auf 2000 €.
Die Hälfte der LSt, die auf 2000 anfällt
Welches ist die richtige Berechnungsmethode?
Also eigentlich die zweite
Welche Möglichkeiten hätte der Bundesbürger wenn die zweite
Möglichkeit angewendet wurde?
Keine
Wieviel Lohnsteuer darf auf derAbrechnung abgezogen werden?
rund 123 €
Kannst du begründen wieso das so sein soll? Der Arbeitnehmer hat doch nur 1000 € brutto, deshalb zahlt nach deiner Berechnung ja gut 100 € zuviel Steuer. Laut Lohnsteuertabelle wären bei 1000 € nur 9,91 € Lohnsteuer zu zahlen.
Bei 2000 € allerdings 245 € + Soli. laut https://www.abgabenrechner.de/index.jsp
Gruss vonsales
Das ist so, weil bei 15 Steuertagen eben die Hälfte der LSt, die auf den doppelten Lohn anfällt, abgezogen wird.
Der AN hätte ja auch die erste Hälfte des Monats bei einem anderen AG arbeiten können, und dort auch 1000 € verdienen können.
Würde nach der normalen Monatstabelle abgerechnet werden, hätte der AN dann diesen Monat 2x9,91 € LSt bezahlt, und nicht wie für Brutto 2000 € 245 €.
Morgen,
Deine Argumentation kann man schon nachvollziehen, da in diesem Fall Vater Staat gut 200 € zuwenig abbekommen hätte und im Nachteil wäre. Beim geschilderten absoluten Einkommen bekommt aber der Arbeitnehmer 100 € zu wenig und ist im Nachteil!
Also sehe ich nur die Logik des Finanzministerniums: Besser zuviel Steuern zahlen als evtl. zu wenig. :-? Gab es da nicht mal etwas von Steuergerechtigkeit?
Kann sich der Arbeitnehmer die zuviel bezahlten 100 € vom Finanzamt zurückholen? Also mit dem Nachweis des tatsächlichen Verdienstes, ohne andere Abzugsmöglichkeiten zu schmälern.
mfg vonsales
Moin,
Kann sich der Arbeitnehmer die zuviel bezahlten 100 € vom
Finanzamt zurückholen? Also mit dem Nachweis des tatsächlichen
Verdienstes, ohne andere Abzugsmöglichkeiten zu schmälern.
Ja, dafür gibt es die Einkommensteuererklärung.
Gruß
Sonja