Angenommen ich verkaufe mein Haus. In der Zeitung lese ich ein Inserat das jemand ein Haus sucht. Ich rufe an, mache einen Termin. Als der Interessent sich das Haus anschaut stellt sich raus das er Immobilienmakler ist. Darf das sein? Muss sich der Makler im Inserat nicht als Makler kennzeichnen?
Hallo Marvin,
das ist sicherlich keine seriöse Methode, aber auch ein Makler könnte ja eventuell mal ein Haus für sich selbst suchen. Da kein Schaden dadurch entsteht, ist die Aufregung auch unangebracht.
Beim nächsten Mal macht man halt einen Besichtigungstermin für mehrere Interessenten, dann muss man auch nicht umsonst dort hin.
Gruß!
Horst
Hallo
das ist sicherlich keine seriöse Methode, aber auch ein Makler
könnte ja eventuell mal ein Haus für sich selbst suchen. Da
kein Schaden dadurch entsteht, ist die Aufregung auch
unangebracht.
Das ist ja eine putzige Weltsicht. Makler gehen privat verkäufliche Wohnungen angucken, weil sie ja sonst nie in welchen sind.
Diesem Vorgang liegt wohl eher eine recht häufig anzutreffende Makler-Masche zugrunde. Es würde mich nicht wundern, wenn das zum Verkauf stehende Objekt demnächst von dem Makler auf dem freien Markt, z. B. im Internet, angeboten würde. Alle notwendigen Informationen hat er ja jetzt. Und wenn ein Interessent über den Makler an die Adresse des Verkäufers kommt, obwohl der ja auch direkt inseriert, dann zahlt der Interessent dem Makler eine Courtage, die er sonst vielleicht für den Kaufpreis übrig gehabt hätte.
Das ganze ist bei Mietobjekten ausdrücklich strafbewehrt verboten und bei Verkaufsobjekten kann es der Verkäufer dem ungebetenen Makler zumindest untersagen, seine Immobilie Dritten zum Kauf anzubieten.
smalbop
Das ganze ist bei Mietobjekten ausdrücklich strafbewehrt verboten und bei Verkaufsobjekten kann es der Verkäufer dem ungebetenen Makler zumindest untersagen, seine Immobilie Dritten zum Kauf anzubieten.
Da das hier auch ab und zu passiert, wäre ich an einer Rechtsgrundlage sehr interessiert.
vnA
Hallo
Das ganze ist bei Mietobjekten ausdrücklich strafbewehrt
verboten und bei Verkaufsobjekten kann es der Verkäufer dem
ungebetenen Makler zumindest untersagen, seine Immobilie
Dritten zum Kauf anzubieten.Da das hier auch ab und zu passiert, wäre ich an einer
Rechtsgrundlage sehr interessiert.
Bei Miet objekten:
http://bundesrecht.juris.de/wovermrg/__6.html
http://bundesrecht.juris.de/wovermrg/__8.html
Bei Kauf objekten ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verkäufers ebenso wie sein wirtschaftliches Interesse verletzt: Immerhin steht es ihm ja frei, jederzeit von seiner Verkaufsabsicht zurückzutreten. Es steht ihm auch frei, den Verkaufswunsch diskret behandeln zu wollen. Auch in der werbemäßigen Verbreitung der Abbildung eines fremden Hauses kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung liegen.
Meine Nachbarn haben ihre Hütte im Internet selbst angeboten. Kaum war sie drin, hat sich die ganze Straße das Maul zerrissen, wieso und weshalb. Es gibt aber nun auch bewusst vorsichtige Verkäufer - und die dürfen nicht von einem Makler in Verlegenheit gebracht werden. Außderdem kann die übermäßige Bewerbung eines Objekts den Preis drücken, weil der Markt den Eindruck gewinnt, hier müsse mit allen Mitteln verkauft werden. Genug berechtigte Gründe, dem Makler sein Treiben wirksam untersagen - und notfalls per Unterlassungsklage Einhalt gebieten - zu können.
Gruß
smalbop
Danke (owT)
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