Darf Makler nachträglich Wohnungspreis erhöhen?

Wohnungsbesichtigung einer zum Verkauf stehenden Eigentumswohnung im Beisein des Maklers und der Verkäuferin
( = Bewohnerin ). Klare Aussage von mir das ich diese Wohnung nehme. Lt. Expose Preis 350000 Euro. Es wurde bereits der Notar festgelegt ( in diesem Fall der der Verkäuferin ). Der Makler gab an noch die Finanzierungsbestätigung von der Bank und die üblichen persönlichen Daten per mail haben zu wollen.
Letzteres erhielt er am nächsten Tag, die Finanzierung ( mit erforderlichem Verkauf von Aktien ) nach einigen Tagen.
Keine Reservierungsgebühr vereinbart. Klarer Eindruck vermittelt ich sei der Käufer. Plötzlich aber soll die Wohnung in einer Art Auktion unter mir und 3 nachfolgenden
Interessenten versteigert werden.
Frage: Ist ein solches Vorgehen nach in Auftrag gegebener Finanzierung durch die Bank rechtens? Kann ich dagegen juristisch vorgehen, z.B. bei Verkauf an einen anderen zum höheren Preis als im Expose? Habe ich als Erstzusagender eine Art Vorkaufsrecht auch ohne Reservierung?
Besten Dank für Infos.

Hallo Etienne,

das Vorgehen des Kollegen ist sicherlich nicht gut um einen guten Ruf zu bekommen bzw. zu erhalten…
Rein rechtlich werden Sie aber Probleme haben einen Kaufanspruch o. ä. herzuleiten.

Eine Chance gibt es bei evt. entstandenen Finanzierungskosten. Wenn Sie eine klare Zusage erhalten haben und Ihnen daraus Kosten enstandesn sind, können Sie ggf. Schadenersatz herleiten.

Da alle Immobiliengeschäfte notariell geschlossen werden müssen, ist das gesprochene Wort nicht verbindlich, auch wenn ein Wortbruch moralisch verwerflich ist.

Viel Erfolg wünscht

Ulf Zwilling
Zwilling Immobilien

Hallo,

Sie haben keine Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Der Immobilienkauf findet einzig und allein beim Notar statt. Bis dahin können alle Parteien noch vom Kaufvertrag zurücktreten oder diesen ändern.

Dies dient zum Schutze von Käufer und Verkäufer und macht auf jeden Fall Sinn, um beide Parteien vor voreiligen Entschlüssen bei der größten Investition im Leben zu schützen.

Sie werden auch keinen Schadensersatz bekommen können, denn der rechtsgültige Vertrag ist der Notarvertrag. Sonst nichts.

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Anbieter können Ihre Angebote bis zur Vertragsunterschrift so oft ändern wie sie wollen - auch nach oben. Kostenerstattung gibts da nicht.

Ob das Sinn macht und ob man soetwas überhaupt tut, ist allerdings eine ganz andere Frage.

Sauer? Dann bewerte Makler und Verkäufer/in doch auf
Immoobserver.com

Gruß
Troubleshooter

Hallo,

das ist ja mal wieder ein überaus unseriöses Verhalten! Ich bin Immobilienmakler - Ihre Fragen dazu kann wohl nur ein Anwalt beantworten.

Gruß

W.B.

Da kann ich leider nicht helfen.

Späte Antwort: falls nichts schriftliches von Seiten Verkäufer/Makler vorliegt, ist nichts zu machen. Leider!