nehmen wir einmal an, man möchte sich ein neues Autoradio mit CD-Player zulegen, und weil es modern ist gleich eines welches MP3 Dateien abspielt. Darf man nun seine CD - Sammlung (selbstverständlich gekauft) in MP3s konvertieren ?
woran merkt man denn dass man einen Kopierschutz umgeht ? (vielleicht eine sehr naive Frage, aber der jemand hat halt nun mal keine MP3s bzw. nur CDs die das letzte mal 1996 in den Charts waren)?
wie läuft das wenn man in eine Polizeikontrolle kommt? Wird so etwas kontrolliert? (Auch hier wurde der jemand das letzte mal vor 6 Jahren kontrolliert und da hatte er nur einen Radio mit Kassettendeck) Wie verhält man sich da? Ich würde ja darauf tippen dass das den Polizisten egal ist oder?
nehmen wir einmal an, man möchte sich ein neues Autoradio mit
CD-Player zulegen, und weil es modern ist gleich eines welches
MP3 Dateien abspielt. Darf man nun seine CD - Sammlung
(selbstverständlich gekauft) in MP3s konvertieren ?
Ja. So lange das Original in Deinem Besitz ist, darfst Du Kopien machen. Du darfst dabei nur keinen Kopierschutz umgehen (ziemlich dämliche Regelung, auch nicht unumstritten).
woran merkt man denn dass man einen Kopierschutz umgeht ?
(vielleicht eine sehr naive Frage, aber der jemand hat halt
nun mal keine MP3s bzw. nur CDs die das letzte mal 1996 in den
Charts waren)?
Laienhafte Methode: Daran, dass es mit der normalen Software nicht zu kopieren ist. Wenn DU also eine normale Brennsoftware wie Nero benutzt und die CD lässt sich nicht kopieren, ist vermutlich ein Kopierschutz da.
wie läuft das wenn man in eine Polizeikontrolle kommt? Wird
so etwas kontrolliert? (Auch hier wurde der jemand das letzte
mal vor 6 Jahren kontrolliert und da hatte er nur einen Radio
mit Kassettendeck) Wie verhält man sich da? Ich würde ja
darauf tippen dass das den Polizisten egal ist oder?
Sicherlich. Wie soll das denn auch ablaufen? „Pusten Sie mal hier in das Röhrchen! Und jetzt wollen wir uns mal Ihre CD-Sammlung anschauen …“
nehmen wir einmal an, man möchte sich ein neues Autoradio mit
CD-Player zulegen, und weil es modern ist gleich eines welches
MP3 Dateien abspielt. Darf man nun seine CD - Sammlung
(selbstverständlich gekauft) in MP3s konvertieren ?
woran merkt man denn dass man einen Kopierschutz umgeht ?
(vielleicht eine sehr naive Frage, aber der jemand hat halt
nun mal keine MP3s bzw. nur CDs die das letzte mal 1996 in den
Charts waren)?
nein natürlich nicht, ich mag so einen Radio haben, dann hätte ich aber auf das MP3 machen verzichtet und meine normalen CDs eingelegt. Wahrscheinlich bin ich eh zu faul MP3s zu machen, weiß auch noch gar nicht welches Programm geeignet ist.
Ja. So lange das Original in Deinem Besitz ist, darfst Du
Kopien machen. Du darfst dabei nur keinen Kopierschutz umgehen
(ziemlich dämliche Regelung, auch nicht unumstritten).
Und wenn ich das Original nicht mehr habe?
Hintergrund: Ich bin dabei meine CD-Sammlung auf Festplatte zu übertragen, um Platz zu schaffen.
Auf vielen CDs gefallen mir maximal 2 oder 3 Lieder. Die will ich mir also nicht unbedingt aufheben, sondern nach dem Konvertieren und Überspielen „vernichten“. Wobei vernichten fast wortwörtlich zu verstehen ist, denn die Dinger sollen als „Rückstahler“ Wild und anderes Getier davon abhalten über Straßen zu laufen.
Kopierschutz ist mit Garantie keiner, denn die meisten CDs sind so alt, daß da von Kopierschutz noch keine Rede war.
Müßte ich mich die OriginalCDs tatsächlich aufheben?
Keine Ahnung, ob sich da das Gesetz von Österreich und Deutschland stark unterscheidet. Aber so ein Dummfug ist wahrscheinlich eine EU-weite Sache
Laienhafte Methode: Daran, dass es mit der normalen Software
nicht zu kopieren ist. Wenn DU also eine normale Brennsoftware
wie Nero benutzt und die CD lässt sich nicht kopieren, ist
vermutlich ein Kopierschutz da.
Ein Freund von mir benutzt Linux, mit den dafür üblichen Allerweltsprogrammen wie cdparanoia und cdrdao. Er sagt, er hat da noch nie was von einem Kopierschutz gemerkt – auch wenn ein Hinweis auf der Original-Hülle steht. Da er keine speziellen Schalter tätigt, kann ihm da wohl kein Vorwurf gemacht werden – gängige Kopierschutzmechanismen sind halt komplett auf Windoof ausgelegt.
auch wenn das eher eine Frage fürs Audiobrett ist, ich hab mit CDEx ganz gute Erfahrungen gemacht, auch, was Kopierschutz angeht (zugegeben, ich hab nur eine, weil ich vorher schau, ob so eine CD einen Schutz hat, aber auch die wurde anstandslos codiert).
auch wenn das eher eine Frage fürs Audiobrett ist, ich hab mit
CDEx ganz gute Erfahrungen gemacht, auch, was Kopierschutz
angeht
imho ist nicht das Programm, sondern das CD-Laufwerk im PC das kritische Teil beim Rippen.
Gruß
Axel (der EAC in Verbindung mit Lame verwendet, weil man da die meisten Titelinformationen gleich kostenlos aus der Internet-datenbank besorgen lassen kann und die Qualität der Wandlung und die Bedienung wirklich gut sind und das alles nicht mal was kostet)
Müßte ich mich die OriginalCDs tatsächlich aufheben?
Ja.
Da es erlaubt ist, von nicht kopiertgeschützten Originalen auch von Freunden und sogar aus der Videothek geliehenen (die allerdings meist einen kopierschutz haben) eine private Kopie zu machen, bei der jeweils hinterher auch kein Original mehr vorhanden ist, sehe ich keinen Grund dafür. Hast Du da nähere Informationen drüber?
ich hatte die CD mal, habe sie aber inzwischen
verkauft/weggeworfen/verschenkt ->nicht OK
ich habe die CD in einer Videothek ausgeliehen und kopiert
->nicht OK
Die beiden sehe ich anders.
In einer der anderen Antworten war ein Link zu einer Seite, wo
eigentlich alles detailliert erklärt wurde.
Wenn Du den hier meinst: http://www.irights.info/index.php?id=90
dann darf ich mal zitieren:
‚Dabei muss als Vorlage kein eigenes Werkstück verwendet werden. Das heißt, man darf zum Beispiel Fernseh- oder Radiosendungen zu privaten Zwecken aufnehmen oder sich für den privaten Gebrauch Kopien von ausgeliehenen CDs und Videos machen, egal ob diese von Freunden oder aus der Videothek stammen.‘
Ich finde immer noch keinen Hinweis darauf, daß man ein Original behalten muß. Wo hast Du diese (imho falsche) Meinung her?
dann darf ich mal zitieren:
‚Dabei muss als Vorlage kein eigenes Werkstück verwendet
werden. Das heißt, man darf zum Beispiel Fernseh- oder
Radiosendungen zu privaten Zwecken aufnehmen oder sich für den
privaten Gebrauch Kopien von ausgeliehenen CDs und Videos
machen, egal ob diese von Freunden oder aus der Videothek
stammen.‘
Na dann um so besser,
Wo hast Du diese (imho falsche) Meinung
her?
Da hatte ich wohl den Fehler gemacht zu versuchen, die Sache mit gesundem Menschenverstand nachzuvollziehen. Es ist mir ein Rätsel, wie es legal sein kann, eine in der Videothek ausgeliehene CD/DVD zu kopieren oder sich eine CD zu kaufen, diese zu kopieren und dann weiterzuverkaufen.
Somit ist die Frage dann mit dem erwähnten Link beantwortet.