Grüß dich,
Vorneweg schließe ich mich Dack 313 an. Meine ureigene Meinung
hierzu ist, natürlich könnte man zumindest sowas zur Anzeige
zu bringen, falls man definitiv Anhaltspunkte dafür hat,
dass sich Jugendliche oder gar Kinder dort bedienen lassen,
damit die Polizei sich mal damit befaßt und somit auch die
Jugendschutzbehörde. Wenn gefährdete Gruppen sich sich über
solche Quellen „Stoff“ holen, wäre somit die Grundlage schon
allein deshalb gegeben,
Das sieht der Gründer dieser Gruppe auch so. Die Gruppenmitglieder sind unterschiedlichsten Alters, vom Schüler bis zur Rentnerin sind alle Altersklassen vertreten.
Der Gründer will nicht, dass die Gruppe zu einer Alkohol - und Kippentauschkommune zerfällt und sich nur noch darüber definiert. Und zum Anderen sollten Menschen, die beispielsweise alkoholkrank sind, nicht so leicht an ihren „Stoff“ kommen, genauso wenig Minderjährige. Eine der derzeitigen Bieterinnen ist geschätzt 18 oder vielleicht 20 und möchte Wodka loswerden. Nach dem Hinweis, es solle bitte kein Alkohol angeboten werden, ist nun eine Diskussion entfacht. An dieser Regel wird sich nichts ändern. Es war nur nicht klar, ob Alkohol so „unter die Menschen gebracht werden darf“, rein rechtlich gesehen.
Einen näheren Überblick über die Tauschtreffen hat der Gründer dieser Gruppe nicht. Und die Person, die den Alkohol anbietet ist vielleicht einfach nur froh ihren Kram loszuwerden und interessiert sich nicht für das Alter des Tauschpartners.
Gruß