die Frage ist banal aber wichtig: wie viel darf man als Angestellter arbeiten? Mit einem 40h Vertrag, Überstunden werden ausgezahlt - was ist rechltich die maximale Arbeitszeit.
Ich habe gehört, dass auf ein halbes Jahr gerechnet die Stundenzahl von 40 pro Woche nicht überschritten worden sein darf.
Ist das richtig, bzw. gibt es irgendwie einen (legalen) Weg das zu umgehen?
Danke Euch schon einmal!
ein Arbeit_nehmer_ darf so viel arbeiten, wie er will, bis zu 24 Stunden am Tag.
Der Arbeit_geber_ allerdings muss sich bei seinen Arbeitszuweisungen an das Arbeitszeitgesetz halten. Und das sieht eine durchschnittliche werktägliche (=Mo bis Sa) Arbeitszeit von nicht mehr als 8 Stunden vor.
Eine Ausnahme besteht für leitende Angestellte und ist außerdem möglich auf begründeten Antrag bei der Gewerbeaufsicht.
Abweichungen dürfen selbstverständlich in Tarif- und Arbeitsverträgen vereinbart werden, dabei darf aber die gesetzliche Höchstzeit nicht überschritten werden.
Ahh ok super! Danke für den Link zum ArbSG, hatte keine Ahnugn, wo ich so etwas nachlese…!
Das heißt die maximale Druchschnittsarbeitszeit liegt bei 48h pro Woche. Wenn man jetzt Leiharbeiter wäre und angestellt bei einer Arbeitsvermittlung, wäre es denn legal, über eine zweite Lohnsteuerkarte zusätzlich entweder bei diesem Vermittler oder woanders zu arbeiten oder zusätzliche Stunden auf selbstständiger Basis bei den Kunden abzurechnen? Welche Arbeitszeitbegrenzungen gelten dann für diese Nebenbjobs?
Es geht nicht einfach damit, dass man zwei Lohnsteuerkarten oder zwei Jobs hat. Auf der 2. Lohnsteuerkarte ist zu ersehen, dass es eine 2. LStK ist. Der 2. Arbeitgeber muss dann durch Abstimmung mit dem 1. dafür Sorge tragen, dass die Gesamtarbeitszeit unter 48 h/Wo. bleibt. § 2 Nr. 1 ArbZG: „…Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen…“
Als Selbständiger hingegen ist der Selbstausbeutung nur durch den Umstand Grenzen gesetzt, dass ein Tag nur 24 Stunden hat.
ok super das hilft mri sehr weiter! Eine letzte Frage: ist eine Kombination aus angestellter und selbstständiger Tätigkeit möglich? Wie sieht es da aus, ist die selbstständige Stundenzahl irgendwie zu begrenzen?