Hallo bin Ibrahim,
meine Frage ist darf ich als Bevorstrafter Schläger/Räuber zur Fremden legion?
Leider habe ich zu dieser Information keine Anhaltspunkte gefunden deshalb frage ich nun selbst mal.
Und darf ich als Familienstand verheiratet ebenfalls beitreten ?
nein du darfst nicht verheiratet sein
und über sold erfährst du auf der offiziellen
Seite der Fremdenlegion mehr
Ich hoffe ich konnte dir damit etwas weiterhelfen
das mit dem „Vorbestraft sein“ ist so eine Sache.
Es gibt in der Fremdenlegion Anwärter die obwohl sie
vorbestraft sind angenommen wurden.
( Kommt vielleicht auf die Vorstrafe an.)
Ob du nun verheiratet oder verlobt bist, ist für die
Fremdenlegion nur bedingt interessant da du grundsätzlich als ledig eingestuft wirst.
Der Sold bei der Legion richtet sich wie in allen Armeen
natürlich nach dem Dienstgrad.( circa 1100.-Euro am Anfang )
Deine Vorstrafen sollten kein Problem sein. Solange du beim schlägern niemanden umgebracht hast. Den Gehalt erfährst du auf der offiziellen Website der Legion
ich kenne mich leider in diesem Punkt nicht wirklich aus, aber mein Vater hatte Freunde in der Fremdenlegion. Und dem nach zu urteilen kann man als Verheirateter eintreten und auch als Vorbestrafter.
Ich weiss nicht ob es immer noch der fall ist aber nach meinen Informationen verliert man, wenn man sich verpflichtet, seine Offizielle Identität.
Was dies nun für den Familienstand bedeutet ist mir unklar.
Über den Söldnergehalt kann ich leider keine Informationen geben.
Mir ist noch bekannt dass die Amerikanischen Eliteeinheiten das Training der französischen Fallschirmspringer in der Fremdenlegion verweigert haben, weil es so ‚hart‘ sein soll.