Darf man als hartz4 empfenger eine eigentumswohnung besitzen?

Mein Vater hat für meine Mam eine Eigentumswohnung gekauf und sich von ihr getrent(leben getrent).
Nun möchte ich wissen,ob die ARGE meine Mutter zwingen wird die wohnung zu verkaufen(Geld verfüttern),befor sie einen Harz4 anschpruch bekommt?
Wie kann sie vorgehen um die Wohnung zu behalten?

Hallo nicht mein Gebiet, keine Anung
wW

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Danielell,

leider kann ich Dir zu diesem Thema keine 100%ig sicheren aussagen machen und bevor ich Dir etwas erzähle was sich als falsch heraus stellt und Du falsche Aktionen daraus ableitest, kann ich Dir hier nur empfehlen, einfach mal beim Amt selbst nachzufragen oder auf der Website der Bundesanstalt für Arbeit nachzusehen, da steht so etwas auch.

Viel Glück, Gruß Harry Schuster

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]


hallo
Also wenn die Wohnung in angemessener Größe ist … qm ergoogeln… muss sie nicht verkauft werden. Da sie ja bezahlt ist, geht das Amt davon aus, dass sie dadurch die Miete einsparen. Grundstückssteuer etc. muss die Mam aber selber aufbringen!
Die Wohnung muss auf jeden Fall angegeben werden!

Ich kann in dieser speziellen Frage leider nicht weiterhelfen.