Darf man als nochnicht Erbe ins Grundbuch schauen?

Guten Tag,

wenn jemand glaubt, dass er irgendwann einmal ein Grundstück/Haus erben wird, darf er dann trotzdem schon ins Grundbuch schauen, obwohl der Erblasser noch nicht verstorben ist?

Viele Grüße,
thediker

Die Person muss ein berechtigtes Interesse nachweisen. Beispielsweise könnte ein Mieter Einsicht in das Grundbuch verlangen oder ein Gläubiger des Eigentümers um die Eigentumsverhältnisse für seine Zwangsvollstreckungsmassnahmen zu überprüfen.

Ein solches berechtigtes Interesse kann ich mir für einen „potentiellen“ Erben, nicht vorstellen.

hi,

Hat denn ein „potentieller Erbe“ kein berechtiges Interesse zu wissen, ob das Haus/Grundstück belastet ist?

Gruss Sid

Hi

Hat denn ein „potentieller Erbe“ kein berechtiges Interesse zu
wissen, ob das Haus/Grundstück belastet ist?

Wieso sollte ein Erbe, der noch kein Erbe ist ein Recht darauf haben zu erfahren, ob ein Grundstück belastet ist?

Der Noch-Nicht-Verstorbene kann zu seinen Lebzeiten mit seinem Eigentum machen was er will. Er kann es sogar verkaufen, das Geld auf einer Weltreise auf den Kopf hauen und dem potentiellen Erben eine lange Nase zeigen.

Gruß
Edith

2 „Gefällt mir“

Hi,

er kann einen potenziellen Erben sogar enterben, dann ist er nur noch Pflichtteilsberechtigter und hat nur noch Anspruch auf Auszahlung in Geldwerten.

Ich werde nie verstehen, was sich so manch „potenzielle“ Erben anmaßen.

Gruß
Tina

Und ewig schleichen die Erben…
Der Erbe hat im Erbfall ausreichend Zeit sich über die Vermögenssituation seines Erbes ein Bild zu machen um dann zu beschließen, ob er das Erbe annimmt, es ausschlägt oder ggf. über die Erbmasse ein Insolvenzverfahren eröffnen möchte.

Daher ist nicht zwingend notwendig, sich schon vorher ein Bild zu machen

Hallo,
nach meiner Erfahrung in zwei völlig unterschiedlichen Orten fragen die Grundbuchbeamten nach dem Grund der gewünschten Einsichtnahme.
Ein Beweis für die Aussagen (Kaufinteresse o.a.) dafür mußte noch nie vorgelegt werden.
Gruß, Eva