Wenn ein Mensch unverschuldet (z. B. durch höhere Gewalt oder einen Schicksalsschlag) in finanzielle Not gerät, ist es in Deutschland dann rechtlich erlaubt, dass er öffentlich (z. B. über soziale Netzwerke wie Facebook oder mittels Zeitungsberichten, die seine Notlage schildern) zum Spenden aufruft und ein Spendenkonto einrichtet und nennt, das ihn selbst begünstigt?
Hallo,
darf man sicherlich.
Allerdings sind das zu versteuernde Einnahmen,
da der Mensch in Notlage ja keinen gemeinnütziger Verein dar stellt, oder einen solchen unterstützt, sondern dies in gewinnorientierter Absicht macht.
Sehr interessant! Danke für diese Antwort!
Hallo
Sehr interessant! Danke für diese Antwort!
Es ist aber nicht sehr aussichtsreich, schon alleine deshalb, weil fast niemand weiß, ob es eine ausgedachte oder eine wahre Geschichte ist, die da im Internet steht. - Etwas anderes wäre es, wenn es sich um einen berühmten Fall handelt, der durch die Zeitungen gegangen ist.
Viele Grüße
Nur wenn der Spendenaufruf klarstellt, dass der Aufrufende selbst auch der Begünstigte ist.
Wobei ich mir als Spender Gedanken machen würde, woher das Geld kommt für Zeitungsanzeigen und Internetanschluss.
Und wieso man in diesem SozialVollkaskostaat sowas brauchen soll.
s.
Natürlich geht das, ist dann aber keine Spende, denn sie dient nicht gemeinnützigen sondern eigennützigen Zwecken. Ich würde da mal prüfen, welche Hilfen man sonst noch in Anspruch nehmen kann. Denn durch den „Spendenaufruf“ entsteht auch eine Verpflichtung gegenüber den Gebern mitzuteilen, wie das Geld verwendet wird. Viel Erfolg.
Hai!
Allerdings sind das zu versteuernde Einnahmen,
Ich dachte mal ich dürfte einem beliebigen anderen Menschen 20k Steuerfrei schenken,
ist dem nicht mehr so?
http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt…
Der Plem
Denn durch den „Spendenaufruf“ entsteht auch eine
Verpflichtung gegenüber den Gebern mitzuteilen, wie das Geld
verwendet wird.
interessant. aus welchem gesetz sollte sich diese verpflichtung ergeben?