hallo,
ist es rechtsmäßig, wenn an einem arbeitsplatz mehrere sprachen nötig und vom arbeitgeber verlangt werden, eine sprache, die nur ein teil der mitarbeiter spricht, zu verbieten, weil sie die anderen nicht verstehen, wenn dies aber die muttersprache der mitarbeiter ist? haben wir ein grundrecht auf unsere sprache?
ein beispiel vielleicht: eine beratungsstelle für türkische mitbürger braucht mehrsprachige mitarbeiter, aber nicht alle können arabisch, türkisch und deutsch. kann es verboten werden, dass untereinander in arabisch oder türkisch gesprochen wird (außer eben in beratungssituationen, wo dies erwünscht ist), weil eben nicht alle deutschen mitarbeiter diese sprachen sprechen?
danke schonmal für eure gedanken!
Vielleicht will der Arbeitgeber ja die Sprachkopetenz in einer best. Sprache erhöhen ?
An der Uni ist oft Gruppenintern Englisch verboten, weil gerade, Russen und Polen in den Naturwissenschaften oft viel besser Engl. können als D, wenn man nun Engl nicht verbietet sprechen alle Engl, weil die Deutschen Natuwies allesamt doch recht sattelfest sind und daher ist es dann viel Einfacher in E zu Kommunizieren, aber dann lernt keiner D ).
mfg
Hallo
Klar ist es erlaubt, eine oder mehrere Sprache festzulegen, in der dienstlich kommuniziert werden muss, wenn es betrieblich geboten ist.
Privat gespräche während der Arbeit können nur generell verboten werden, dann aber auch auf Deutsch - und nicht nur begrenzt auf eine bestimmte Fremdsprache, denn das wäre ein Diskriminierungstatbestand.
Ansonsten dürfen jedenfalls Privatgespräche in jeder Sprache unter Gottes Himmel geführt werden.
Gruß
smalbop
ist es rechtsmäßig, wenn an einem arbeitsplatz mehrere
sprachen nötig und vom arbeitgeber verlangt werden, eine
sprache, die nur ein teil der mitarbeiter spricht, zu
verbieten, weil sie die anderen nicht verstehen, wenn dies
aber die muttersprache der mitarbeiter ist?
Hi,
im Flugverkehr, also in der Kommunikation Tower/Pilot, ist englisch vorgeschrieben, auch wenn beide Deutsche, Türken, Araber sind. Ich hab noch nie gehört, dass sich da einer beklagt hat.
Gruss
PW
Ja,der Arbeitgeber kann von seinem Direktionsrecht gebrauch machen und eine Sprache als Betriebssprache festlegen.Dieses kann zum B. aus Sicherheitsgründen notwendig sein (Beispiel: Arbeiter an einer Bandstrasse).