Drfte man an silvester Musik laut machen oder kann der Nachbar die Polizei rufen wenn es ihm zu laut wird
Drfte man an silvester Musik laut machen oder kann der Nachbar
die Polizei rufen wenn es ihm zu laut wird
Eine Sonderregelung für Silvester wäre mir nicht bekannt. Das Recht, die Behörden zu informieren, kann man wohl sowieso keinem Nachbarn absprechen. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass das Ordnungsamt / die Polizei ein Auge zudrückt, jedenfalls wenn es hier nur um den Silvesterabend geht und am Neujahrsmorgen (also ab Mitternacht) wieder Ruhe einkehrt.
Greetz
T.
Anrufen kann der Nachbar die Polizei. Ob die Polizei überhaupt eine rechtliche Handhabe hätte, hängt u.a. vom Bundesland und der Gemeindeverordnung ab.
Gültig ist das Landes-Immissionsschutzgesetz. In NRW gilt § 9 „Schutz der Nachtruhe“
(1) Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.
(…)
(3) Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse können die Gemeinden für Messen, Märkte, Volksfeste, Volksbelustigungen, ähnliche Veranstaltungen und für Zwecke der Außengastronomie sowie für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Januar durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemeine Ausnahmen von dem Verbot des Absatzes 1 zulassen. Ein öffentliches Bedürfnis liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung auf historischen, kulturellen oder sonst sozialgewichtigen Umständen beruht und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt.
Völlig unabhängig davon hätte die Polizei in der Silvesternacht garantiert wichtigere Dinge zu erledigen, bevor sie sich solchen Lärmquellen widmen könnte.
vdmaster
Hi,
man darf Silvester von 18:00 bis Neujahr 07:00 morgens durch böllern.
Wenn die Musik also leiser ist als die Böller ist alles in Ordnung.
MFG
(3) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung (z.B. Kanonenschläge) ist nur in der „Silvesternacht“ (31.Dezember ab 18.00 Uhr, 01 Januar bis 7.00 Uhr) gestattet. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung außerhalb der „Silvesternacht“ wird alljährlich durch eine sprengstoffrechtliche Anordnung (Allgemeinverfügung) nach § 24 Abs. 2 Nr. 2.1. SprengV verboten, die vor dem jeweiligen Jahreswechsel im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht wird.
Bei der Silvesternacht handelt es sich um Brauchtum und es gibt keine Sonderregelung in einem Gesetz wo die Lärmerregung zB durch laute Musik in der Silvesternacht, gedeckt ist. Wenn der Nachbar eine Anzeige erstattet, muss die Polizei einschreiten. Sie wird nicht sofort strafen sondern eine Abmahnung aussprechen. Jedoch kann es bis zu einer Strafe, Anzeige und Sicherstellung der Gegenstände kommen.