ich arbeite seit einigen Wochen als Aushilfe in einem Kino. Dort gibt es als Arbeitskleidung Poloshirts und Sweatjacken mit Logostickerei und Stickerei des Sponsors darauf, sowie die Homepageadresse des Kinos.
Für diese Kleidung musste ich eine Kaution bezahlen.
Man sagte mir, dass diese Kaution wieder an mich zurückbezahlt wird, wenn ich die Kleidung abgebe.
Nun wollte ich mich allerdings nach der Rechtslage erkundigen, ob ich überhaupt wirklich dazu verpflichtet bin, diese überhaupt wieder abzugeben. Oder ob ich diese nicht dann behalten kann und somit auf die Kaution verzichte.
ich bin mir da nicht sicher, ob es überhaupt eine Rechtslage dafür gibt. Arbeitskleidung ist vom Arbeitgeber zu stellen - was ja bei dir passiert ist. Anscheinend ist die Kleidung aber so toll, dass du diese behalten willst. Da dieses wohl schon öfter passiert ist, hat der Arbeitgeber wohl die Kaution eingeführt.
Ich denke, die Kaution ist so hoch, dass der Arbeitgeber klar käme, wenn du die Sachen behälst, er aber eben eigentlich die Sachen wieder haben will und nicht bei jeder Aushilfe eine komplette Garnitur verlieren will.
ERgo: geht die Ware zurück, bekommst du dein Geld. Behälst du die Klamotten, bekommst du nichts zurück, hast aber die Klamotten zur freien Verfügung.
Ich denke, die Kaution ist so hoch, dass der Arbeitgeber klar
käme, wenn du die Sachen behälst, er aber eben eigentlich die
Sachen wieder haben will und nicht bei jeder Aushilfe eine
komplette Garnitur verlieren will.
ERgo: geht die Ware zurück, bekommst du dein Geld. Behälst du
die Klamotten, bekommst du nichts zurück, hast aber die
Klamotten zur freien Verfügung.
So habe ich mir das anfangs auch gedacht.
Wenn ich die Kleidung zurückgebe, erhalte ich die Kaution wieder und wenn ich die Ware behalte, bekomme ich nichts.
Aber Sicher war ich mir dabei nicht, da die Kaution (für meine Verhältnisse) relativ niedrig ist.
Für das Polo musste ich 5€ und für die Sweatjacke 10€ Kaution hinterlassen.
Ich weiß nicht, ob das dann den „Verlust“ decken würde.
Aber ich weiß natürlich nicht wie teuer die Sachen wirklich waren, da das Kino diese ja in hoher Stückzahl abgenommen hat und auf den Dingen auch 2 Sponsorenlogos mit aufgestickt sind. Daher sind diese vielleicht doch günstiger als ich dachte, damit sich dann die erhobene Kaution einen Verlustfall vielleicht doch aufwiegt.
Denn was wäre sonst der Sinn dieser Kaution? Schließlich gibt man einem durch Erhebung einer Kaution ja die Entscheidung diese hinterher wieder abzugeben, oder nicht? Ich meine, ob sie kaputt, verloren ist, oder ich sie eben behalte. In jedem Fall bekomme ich die Kaution dann eben nicht zurück.
Nur bei Rückgabe bekomme ich eben die Kaution zurück.
Polo: 5 € ist möglich - Sweater 10 € auch. Kommt auf die Qualität an. Die Logos werden wohl extra kosten. Aber, das Kino hat ja auch einen Werbevorteil, wenn du die Teile anhast. Schön billige Werbung.
in diesem Fall kann die Arbeitskleidung da sie ja mit dem Logo des Betriebes versehen wurde, nicht mit dem Verzicht auf die Kaution erworben werden. Die Arbeitskleidung ist Eigentum des Kinobetreibers. Arbeitskleidung die gestellt wird ist immer das Eigentum des Betriebes in dem man arbeitet und muss zurück gegeben werden.
Es sei denn man kauft die Bekleidung dem Betrieb ab. In den Fällen wo keine Firmeninitialien auf der Bekleidung sind,oder dort wo es nicht unbedingt so ist das bestimmt Wunschfarben verwendet wurden, da hat die Firma bestimmt nichts dagegen die Arbeitskleidung gegen Entgeld zu überlassen.