Darf man auf der Spielstraße Fußball spielen?

Es war doch nur ein einzelner Nutzer, der das „Eltern haften für ihre Kinder“-Märchen nachgeplappert hatte.

Du meinst das Richtige - aber unter Rechtsfähigkeit versteht man die EIgenschaft, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Diese beginnt in Deutschland mit Vollendung der Geburt.

Du meinst die Deliktfähigkeit. Die beginnt in Deutschland jedoch bereits mit Vollendung des siebenten Lebensjahres.
Zwischem dem siebenten und 18. Lebensjahr wird individuell entschieden, ob das Kind bei Begehung der schädigenden Handlung bereits die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatt.
Einzusätzlicher Ausschluss der Haftung Minderjähriger betrifft Verkehrsunfälle, eine Beschädigung eines geparkten PKW wird in der Rechtsprechung jedoch nicht als Unfall im Sinne des §828 Abs.2 BGB angesehen.

Bitte lass dich durch diese Kritik nicht an der weitern Teilnahme hier im Forum entmutigen!

Achte aber zukünftig darauf, wie alt die Fragen sind, auf die du antwortest.

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Echt? Dann könnte man das ja mal vollkommen gleichberechtigt auch für Autos einführen :slight_smile:

Na ja, hier wurde vor ein paar Jahren wohl eher geraten als beraten.

Das stimmt ja auch nicht:
Aus der StVO, Ge- oder Verbote zum Zeichen 325.1 „Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs“:
Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

Fußgänger dürfen Fahrzeuge also behindern, aber nicht mehr als notwendig.
Fahrzeuge dürfen Fußgänger gar nicht behindern, sie müssen ggf. warten.

Dieser Bereich „gehört“ also eher den Fußgängern, Fahrzeuge müssen sich unterordnen, dürfen aber auch nicht unnötig behindert werden.

Und weil es ein Bereich ist (und eben keine „Straße“), hat man bei der Ausfahrt aus diesem in eine Straße auch niemals Vorfahrt, es gilt auch niemals „rechts vor links“, weil es eben gar keine Kreuzung ist.

Der Ordnung halber:

Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. (Anmerkung: Auch Parken, also Halten >3min, ist erlaubt, so lange man lädt oder jemand aus-/zusteigt)
Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Ist das Fußballspiel junger Erwachsener auch ein „Kinderspiel“?

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Abgesehen davon, dass es nicht zielführend ist, auf einen sieben Jahre alten Beitrag zu antworten:
Diese Aussage ist sooooooooo was von falsch.

Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt. Kinder werden dann durch die Elternvertreten.
Die Deliktfähigkeit (also die Möglichkeit, schuldhaft einen Schaden zu verursachen) beginnt mit sieben (!!). Ab dem Alter haftet, zivilrechtlich, ein Kind für jeden Schaden, den es verursacht, wenn es die entsprechende Einsichtsfähigkeit hat (immer im Einzelfall zu prüfen).
(Im Verkehrsrecht beginnt dies erst ab 10)

Die genannte Altersgrenze von 14 betrifft einzig und allein die Strafmündigkeit - also Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begehen und dafür bestraft werden zu können.