Hallo,
gerade wird im „Hambacher Forst“ ein Baumhauslager von der Polizei aufgelöst. In der Berichterstattung dazu wird wiederholt betont, wie „friedlich“ die Proteste sind. Die Personen „wehren“ sich laut Bericht „unappetitlich“ gegen die Polizei, indem sie ihre „Notdurft“ auf die Polizei unter ihnen verrichtet.
Dass der Autor sowas lustig findet, ist die eine Seite, aber mich interessiert die juristische. Ist das Scheißen auf einen Polizisten in Deutschland nach deutschen Gesetzen erlaubt? Oder wird hier eine Straftat verniedlicht dargestellt?
Meiner nicht juristisch gebildeten Meinung dazu wäre, dass das sehr wohl eine Straftat darstellen müsste. Man kann ja bei so verlausten und verlotterten in der Wildnis hausenden Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass der Kot einiges an Krankheitserregern oder krankmachenden Tierchen enthält. Damit wird dann direkt die Gesundheit der Beamten angegriffen. Ist die Argumentation juristisch so ungefähr stimmig?
Gruss Marco