Darf man auf seine 400,-€ jeden Monat bestehen?

Liebe/-r Experte/-in,ich bin bei einem Arbeitgeber seit über 8 Monaten auf Basis von 400,-€ beschäftigt.All die Monate habe ich immer die gleiche Stundenzahl gearbeitet,um genau zu sein 53Stunden.Es hat mir gepasst und dem Arbeitgeber anscheinend auch,er hat kein einziges Mal etwas dagegen gehabt.Immer dem Plan zugestimmt bzw. den Tagen,an welchen ich gearbeitet hätte.Das heißt,dass jeden Monat sprachen wir uns ab,wann ich komme, und wann eben nicht,zum Arbeiten.Die Stundenzahl war immer die gleiche,53Stunden.Nach der Probezeit fragte ich nach dem mir zustehenden Urlaub.Die Antwort gab er unzufrieden(man freute sich nicht,dass ich den Urlaub in Anspruch nehmen will),ja ich kann den Urlaub haben.Ich bin zurück aus dem Urlaub gekommen.Der Chef sprach mich unter vier Augen im Büro an bzw. verkündigte mir.Ab sofort braucht er mich nicht so oft und er würde mir Bescheid geben,wann und wie oft ich arbeiten darf.Ich bat ihn um die gleiche Stundenzahl wie vor dem Urlaub,da ich Schulden(Eigentum erworben)habe und das Geld,jeden Cent brauche.Als die Antwort gab es NEIN.Meine Frage ist.Darf ich überhaupt darauf bestehen,meine 400,-€ jeden Monat zu bekommen(um welche zu bekommen werde ich selbstverständlich arbeiten).Oder kann man so etwas mit Arbeitnehmer tun und bestimmen,wann und wie oft man arbeiten wird.Geht es?Oder darf ich auf meine 400,-€ bestehen?Vor 8Monaten sagte der Chef zu mir es wäre nicht schlecht,wenn ich jeden Monat 53Stunden arbeiten würde.Das tat ich.Wir verstanden uns gut,bis ich mich nach dem Urlaubsanspruch erkundigte.Somit war es Schluss mit Freundschaft.Es gab keinerlei Beschwerden seitens Arbeitskollegen und auch seitens Chef.Nach dem Urlaub kommt mir es vor,als ob ich in einer NEUEN Firma arbeiten würde.Wie kann ich da vorgehen?Danke Euch im Voraus für die Hilfe.Jörg

Antwort
Hallo,
grundsätzlich gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Das bedeutet in solchen Fällen, dass die 53 stunden als vereinbart gelten und der Arbeitgeber sich daran halten muss.

Aber Vorsicht. Wie groß ist das Unternehmen? Ja nach Größe kann der Arbeitgeber kündigen, ohne dass er besondere gründe braucht.

Gruß
Martin

Hallo Martin,das Unternehmen hat mehr als
20 Beschäftigte.Nochmals danke Dir für das Info.Jörg

Das ist typisch, solange du funktionierst, ist alles gut - wenn du etwas möchtest, bist du out!

  1. Suche dir eine andere Stelle. Für das bisschen Geld kannst du überall arbeiten.
    2.Wenn das nicht so schnell geht: Gehe zu dem Betriebsrat in der Firma und berichte dem alles. Du solltest auch einer Gewerkschaft angehören, bei dem Geld, was du bekommst, zahlst du nicht viel und die helfen dir vor Ort ohne Aufpreis.
  2. Es kommt darauf an, was in deinem Vertrag steht. Wenn die 400€ fest stehen, muss er dir auch die 53 Std.(sind Bestandteil, weil das nun eine betriebliche Übung ist) zahlen! Notfalls gehe zum Arbeitsgericht. Lass dich nicht einfach so abspeisen, lass dir helfen!
    Und noch mal… besorge dir etwas anderes, der Typ hat dich nicht verdient!!
    L.G. und viel Glück!

Hallo Jörg!
Das k0ommt darauf an, was du für einen Vertrag hast (kann auch ein mündlicher sein, aber da brauchst du natürlich Zeugen). Hast du überhaupt irgend etwas schriftlich?
Das, was dein Chef gemacht hat ist quasi eine Änderungskündigung: alten Vertrag (53 Std) kündigen, neuen Vertrag anbieten (mit x Stunden), Arbeit auf Abruf also. Richtig?
Nun, eigentich ist das alles nicht so wichtig, weil: wenn du dich wehrst, wird er dich kündigen. Versuch noch mal mit ihm zu reden. Allein und vernünftig. Frag ihn, ob es mit dem Urlaub zu tun hat (das kann er nicht zugeben!). Sicher hast du den Überblick, ob es stimmt, dass er dich nicht mehr so oft braucht. Wenn er dich weiterhin „brauchen“ könnte, spreche ihn auch in dieser Richtung an.
AnsonsteN: schnell einen neuen Job suchen. 53 Std. für 400 € dürfte nicht sooo schwierig sein.
Ich wünsche dir viel Erfolg und Glück!
Gruß Brigitte

Guten Tag,
was ist denn im Arbeitsvertrag vereinbart bezüglich der zu leistenden Stunden?
Ist dort nichts explecit vereinbart, wird es schwierig, auch Ansprüche abzuleiten.
Gruß
MG

Hallo Jörg,

das ist scheinbar eher eine verletzte Eitelkeit. Leider bin ich bei 400 € Jobs überfragt.
Bitte erkundige dich unter http://www.minijob-zentrale.de oder bei einer Rechtsberatung. Meines Wissens hat der Arbeitgeber da viele Freiräume und außerdem ist ja zu Beginn irgendwas vereinbart worden. Wenn Du eine schriftliche Vereinbarung hast, dann berufe dich darauf.
Viel Erfolg C

Bitte in den Arbeitsvertrag schauen was dort vereinbart wurde. Die Vertragsvereinbarungen müssen erfüllt werden - beidseitig.

Hallo Jörg,

so wie Du das beschrieben hast, gehe ich davon aus, dass kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht.
Wenn das so ist, dann hast Du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit 53 Monatsstunden, egal ob 400 Euro oder nicht (übrigens: ab 1. Januar ist der Mini-Job auf 450 Euro angehoben worden).
Selbstverständlich hast Du auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch.
Wenn Dein Chef Dir das allerdings nicht gewähren möchte (Arbeit, Lohn, Krankengeld, Urlaub etc.), so müsstest Du dies beim Arbeitsgericht erklagen.
Die einzelnen Schritte hier aufzuführen würde allerdings diesen Rahmen sprengen. Damit gehst Du am besten zu einer Anwältin oder einem Anwalt. Das allerdings musst Du bezahlen.

Lieber Gruß
Wolfgang

Hallo,

es kann durchaus sein, daß der AG dazu verpflichtet ist, die volle Arbeitszeit abzurufen.
Dies kann aber nur dann seriös beurteilt werden, wenn man weiss, ob und falls ja was etwas im Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit geregelt ist.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Kollege, eine Änderung der 53 Stunden kann nur durch eine Änderungskündigung erfolgen, sonst gilt die ausgemachten 53 Stunden und dies muss schriftlich durch den Arbeitgeber erfolgen! Viele Grüsse Betriebsrat

Was ist denn vertraglich vereinbart? Wenn das die 53 Stunden sind, muß der Arbeitgeber Sie die arbeiten lassen. Wenn Sie auf Basis „auf Abruf und je nach Bedarf“ beschäftigt sind, kann der Arbeitgeber auch weniger Stunden abrufen.

seit über 8 Monaten auf Basis von 400,-€ beschäftigt.All die Monate habe

ich immer die gleiche Stundenzahl gearbeitet,um genau zu sein 53Stunden.:freute sich nicht,dass ich den Urlaub in Anspruch nehmen
will),ja ich kann den Urlaub haben.Ich bin zurück aus dem
Urlaub gekommen.Der Chef sprach mich unter vier Augen im Büro
an bzw. verkündigte mir.Ab sofort braucht er mich nicht so oft
und er würde mir Bescheid geben,wann und wie oft ich arbeiten
darf.

Guten Tag,

1)es kommt zunächst auf die im Vertrag vereinbarte Stundenzahl an. Die 400 Euro Basis ist nicht ein 400 Euro Vertrag, sondern die Vereinbarung einer sozialversicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung.
2)wenn da nichts steht, könnte man aus den 8 Monaten eine betriebliche Übung ableiten, ist nicht sher sicher, aber mE vertretbar
3) helfen wird Ihnen dabei § 612a BGB, da Sie ganz offensichtlich direkt nach der Inanspruchnahme eines Ihnen zustehendes gesetzlichen Anspruchs schlechter behandelt werden
Alles Gute

Hier kommt wesentl. darauf an, ws i Arb.vertrag steht.
Letztl. kann d. nur ein FA Arb.recht beantworten.

Lieber Joerg, sicher ein sehr bedauerlicher Fall. Inwieweit Ansprueche bestehen ist leider nicht beantwortbar, da es auf die Regelungen im Arbeitsvertrag ankommt. Sofern dort sinngemaess steht, dass Sie monatlich 400 Euro erhalten, haben Sie natuerlich bei entsprechender Arbeitsleistung auch Anspruch darauf.
Wenn dort etwas steht wie … wird je nach Erfordernis Arbeit leisten und dafür bis zu einer Hoehe von 400 Euro monatlich verguetet … sieht es schlechter aus.

Der Punkt ist, ob Sie eine fixe Verguetung oder je nach Stundenaufkommen zu zahlende Verguetung vereinbart haben.

So wie Sie den Fall hier im Forum geschildert haben sollten Sie ihn vielleicht auch noch einmal mit Ihrem Chef besprechen. Etwas anderes kann ich derzeit zu Ihrem Fall leider nicht sagen.

Gruss

WG

Hallo, Jörg,

zunächst mal muss ich wissen, was genau in Deinem Arbeitsvertrag steht und als was Du arbeitest. Mir scheint nämlich, dass Du Dich unter Wert verkaufst. Bei 400,00 Euro und 53 Stunden monatlich kommst Du gerade mal auf 7,55 Euro pro Stunde und das Problem mit Deinem (gesetzlichen) Urlaubsanspruch ist noch ein weiteres Indiz dafür, dass es sich hier um die reine Ausbeutung und Sittenwidrigkeit handelt. Im deutschen Arbeitsrecht ist es (auch nach der permanenten Auflockerung der letzten Jahre/Jahrzehnte) immer noch so, dass es gewisse Arbeitnehmerschutzrechte gibt und Arbeitgeber nicht tun und lassen können was sie wollen.

Gruß W.

Hallo,

es liegt ein 400,00 - jetzt: 450,00 Euro (ab 1.1.2013) Arbeitsvertrag vor. Es ist ein Teilzeitarbeitsvertrag. Die Verhältnisse bei einem Teilzeitabeitsvertrag richten sich nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz. Danach ist es gesetzlich verboten, einen Teilzeitbeschäftigten willkürlich schlechter als einen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer zu stellen.
Vielleicht ist auch nur ein mündlicher Vertrag geschlossen worden - das ändert aber an der Rechtslage nichts. Grundlegend gehört bei dieser Art Vertrag dazu, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich arbeitsvertraglich einigen, wieviel Stunden man für 400,00 Euro arbeiten muss. Nach dieser Einigung besteht auf diese Stundenzahl dann auch ein Rechtsanspruch.

Auch hier ist nur zu raten: Entweder Hinnahme oder wehren. Wehren bedeutet (was hier nicht geleistet werden kann) anwaltlichen Rat einzuholen und gegebenfalls Durchsetzung der Forderungen. Dazu braucht man neben dem dicken Fell und dem Bewußtsein, sich nicht alles gefallen zu lassen auch eine Rechtschutzversicherung. Betriebsrat gibts wahrscheinlich nicht, das erschwert Lösungen, leider.

Also, viel Erfolg.

FKR

Hallo Jörg,

ich kenne den geschlossenen Arbeitsvertrag nicht. Ein Unternehmer hat natürlich das Recht Veränderungen auch was die Arbeitszeit betrifft zu ändern.
So wie ich den Fall von der Ferne erkennen kann, hast Du auf alle Fälle das Recht Urlaub in Höhe des für Kollegen gewähren Urlaubanspruches zu nehmen. Das Urlaubsentgelt richtet sich nach dem eigenen Verdienst. Eine Veränderung der Arbeitszeit muss allerdings angekündigt werden und der Arbeitnehmer sollte sein Einverständnis erklären.

Die Situation ist ein typischer Fall für den Betriebsrat. Sprich mit ihm darüber soweit es einen gibt. Ansonsten musst Du dem Arbeitgeber klar machen, dass Du eine Veränderung der mündlich garantierten Arbeitszeit nicht akzeptierst. Natürlich kann es dazu kommen, dass der AG kündigt. Dann muss vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage sofort nach erfolgter Kündigung erfolgen.

Die Situation im Betrieb kann nur durch klare Signale und ein ernstes Gespräche bereinigt und wenn möglich wieder verbessert werden.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuesl

Lieber Experte in,ich bin bei einem Arbeitgeber seit über 8
Monaten auf Basis von 400,-€ beschäftigt.All die Monate habe
ich immer die gleiche Stundenzahl gearbeitet,um genau zu sein
53Stunden.Es hat mir gepasst und dem Arbeitgeber anscheinend
auch,er hat kein einziges Mal etwas dagegen gehabt.Immer dem
Plan zugestimmt bzw. den Tagen,an welchen ich gearbeitet
hätte.Das heißt,dass jeden Monat sprachen wir uns ab,wann ich
komme, und wann eben nicht,zum Arbeiten.Die Stundenzahl war
immer die gleiche,53Stunden.Nach der Probezeit fragte ich nach
dem mir zustehenden Urlaub.Die Antwort gab er unzufrieden(man
freute sich nicht,dass ich den Urlaub in Anspruch nehmen
will),ja ich kann den Urlaub haben.Ich bin zurück aus dem
Urlaub gekommen.Der Chef sprach mich unter vier Augen im Büro
an bzw. verkündigte mir.Ab sofort braucht er mich nicht so oft
und er würde mir Bescheid geben,wann und wie oft ich arbeiten
darf.Ich bat ihn um die gleiche Stundenzahl wie vor dem
Urlaub,da ich Schulden(Eigentum erworben)habe und das
Geld,jeden Cent brauche.Als die Antwort gab es NEIN.Meine
Frage ist.Darf ich überhaupt darauf bestehen,meine 400,-€
jeden Monat zu bekommen(um welche zu bekommen werde ich
selbstverständlich arbeiten).Oder kann man so etwas mit
Arbeitnehmer tun und bestimmen,wann und wie oft man arbeiten
wird.Geht es?Oder darf ich auf meine 400,-€ bestehen?Vor
8Monaten sagte der Chef zu mir es wäre nicht schlecht,wenn ich
jeden Monat 53Stunden arbeiten würde.Das tat ich.Wir
verstanden uns gut,bis ich mich nach dem Urlaubsanspruch
erkundigte.Somit war es Schluss mit Freundschaft.Es gab
keinerlei Beschwerden seitens Arbeitskollegen und auch seitens
Chef.Nach dem Urlaub kommt mir es vor,als ob ich in einer
NEUEN Firma arbeiten würde.Wie kann ich da vorgehen?Danke Euch
im Voraus für die Hilfe.Jörg

Hallo,

Zwei grundsätzliche Dinge. 450 € Job, seit Jahresanfang, bedeutet nur, dass der Job Abgabenfrei ist bis zur Höhe von 450 € Bruttoverdienst. Ansonsten gelten alle Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, des Lohnfortzahlungsgesetzes, und des Bundesurlaubgesetzes und des Kündigungsgesetzes und und und.Das alles auch bei den Minijobs.
Und das zweite was ich sehe ist, hier wurde ein Arbeitsvertrag mündlich auf Hand, abgeschlossen. Der ist genauso rechtswirksam wie ein schriftlicher. Übrigens ist ein sehr gutes Beweismittel dafür, die Lohnabrechnung oder auch die Kontoüberweisung des Lohnes. Da der Arbeitsvertrag unbefristet abgeschlossen wurde, muß man 3 Wochen nach Erhalt der SCHRIFTLICHEN Kündigung, eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Sollte dieses Schriftstück (es muß kein Grund genannt werden!!) vom Arbeitgeber nicht ausgestellt worden sein, so klagt man auf Schadenersatz und beziffert die Schadenssumme. Also, … ist mir ein Schaden von monatlich 53 Arbeitsstunden x 8,00 € =424 € für den Monat März 2013 entstanden. Dann muß man den nächsten Monat aufführen. Das Ende vom Lied ist, dass der Arbeitgeber verknackt wird, den ausstehenden Lohn nachzuzahlen. Bis er die Kündigung rausgerückt hat. Und dann klagt man nochmal, wegen der Entlassung nach dem Kündigungsschutzgesetz. (Man muß nur jeden Tag seine Arbeitskraft anbieten, telefonisch reicht völlig aus) Dort handelt man clevererweise eine kleine Abfindung raus in der aussergerichtlichen Einigung, (schlägt der Richter vor) und am Ende macht Einer ein dummes Gesicht und der Andere streckt den Mittelfinger nach oben. Am besten mit einer Kurbel.
Wenn man vor alldem Schiss hat, dann tritt man mal ganz schnell in eine Gewerkschaft ein. Und nimmt die kostenlosen Rechtsanwälte nach 3 Monatsbeiträge, aber schon ab ersten Tag Mitgliedschaft, in Anspruch. Denn auch dieser mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag besagt, dass man sich verpflichtet, 53 Arbeitsstunden einem Arbeitsgeber, zur Verfügung zu stellen. Wenn der Arbeitsgeber z.B. davon Gebrauch macht nur 20 Stunden in Anspruch zu nehmen, muß er trotzdem die 53 Stunden voll ausbezahlen. Weil man sich ja darauf geeinigt hatte. Pech für den, der die 53 Stunden nicht abruft. Denn das unternehmerische Risiko, kann nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. So läuft das in Deutschland. :smile:

Vielen herzlichen Dank.Deine Antwort bringt mich auf jeden Fall weiter.Schöne Zeit Dir und Deiner Familie.Jörg