Kann man eine gewisse summe an bargeld aus einem erbe anrechnungsfrei behalten, wenn man alg2 bezieht?
Kann man eine gewisse summe an bargeld aus einem erbe
anrechnungsfrei behalten, wenn man alg2 bezieht?
Kurz und knapp nö! Allerdings geht es dann doch nicht so kurz und knapp. Es gibt so etwas das nennt sich „Freibetrag“ das sind ein paar wenige Hundert Euros die man haben darf ohne dass das ALG2 gleich gekürzt wird. Wie ihr ganz Persönlicher Freibetrag ist kann ich nicht genau sagen. Dieser ist Regional von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich glaube noch zu wissen das man einen Freibetrag von 180€ hatte. Bin mir aber nicht sicher.
Kann man eine gewisse summe an bargeld aus einem erbe
anrechnungsfrei behalten, wenn man alg2 bezieht?
Nein, die ARGE hat selbst Geld was Kinder zur Konfirmation geschenkt bekommen haben angerechnet.
Helmar
Kann man eine gewisse summe an bargeld aus einem erbe
anrechnungsfrei behalten, wenn man alg2 bezieht?
i weiß nur das man pro lebensjahr eine gewisse summe freigestellt bekommt. iglaub pro jahr zwischen 200-600 euro, aber nagel mich nit fest.
ja 100 euro alles andere wird dir mit 20 % angerechnet und wenn es viel ist mußt du davon erstmal leben und zwar nach den harz 4 regeln… die rechnen dir dann aus mit welcher summe du wie lange auszukommen hast!!! am besten du lääst das erbe auf ein anderes konto gehen vom bekannten oder so …
Soweit ich weiß ja.
Du darfst Sparvermögen haben.
150 € pro Vollemdetem Lebensjahr glaub ich.
Nutz mal die Suchfunktion hier, such nach ALG Sparvermögen, da findest Du alle Informationen.
Gruß
frag doch direkt bei der ARGE nach?
Mfg
D.
Kann man eine gewisse summe an bargeld aus einem erbe
anrechnungsfrei behalten, wenn man alg2 bezieht?
Ja,
pro Lebenjahr gibt es einen bestimmten Betrag, den man behalten kann, den sog. Grundfreibetrag. Leider ist der dauernd in der Diskussion und den aktuellen Satz kann ich Ihnen nicht nennen. Rechnen Sie mit allem zw. 100,- und 200,- pro Lebenjahr. Ihre Arge gibt Auskunft. Das Schlagwort für eine unverbindliche Anfrage lautet Vermögensanrechnung/Grundfreibetrag/Schonvermögen.
Darüberhinaus gibt es Hinzuverdienstmöglichkeiten. Inwiefern die Arge ein Erbe jedoch eventuell als -Einkommen- klassifiziert, bin ich leider überfragt. Steuerpflichtig ist ein Erbe jedenfalls und somit könnte ich mir schon vorstellen, daß es hier simultan funktioniert. Für einmalige Einkommen gibt es Sonderregeln.
Außerdem darf der „Kunde“ Gelder für nötige Anschaffungen zurückhalten - das sind aber nur die wirklich wichtigen Dinge, also keine Ballkleider oder Schlangenlederpumps oder so (z.B. Herd oder Kühlschrank, angemessenes Fahrzeug etc.).
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/lexikon…
Diesen Link können Sie ausschneiden und in der Adressbar ihres Browsers wiedergeben. Mit der Aktualität solcher Zahlen ist das halt immer so eine Sache…
Ev. kommen Sie mit einer geschlossenen Anlage durch. Die Arge verzichtet z.B. manchmal auf Liquidierung von Sachwerten, wenn die Verträge eine lange Laufzeit besitzen und der vorzeitige Ausstieg mit starken Abschlägen behaftet ist, insbesondere wenn es überhaupt keinen funktionierenden Zweitmarkt gibt.
Ich kann in diesem Zusammenhang vielleicht auf das KakaoInvestment oder den klassischen Waldhektar bei ForestFinance verweisen. Die sind auch im net und das können Sie online abschließen. Laufzeit ist dort mind. 20 Jahre…Allerdings gibt es auch dort Zwischenausschüttungen und ich weiß nicht, wie Ihre Arge reagiert, wenn sie eine geschlossene Sachwertanlage erst kurzfristig, quasi hinterher unterschreiben…
Außerdem fragen Sie ja vielleicht, weil Sie das Erbe gerne ausgeben wollen…
Ganz klarer Fall: Nein, es wird alles was an vermögen da ist bei ALGII angerechnet somit auch ein Erbe, ob es eventuell lücken im gesetz gibt bzw. einen bestimmten Betrag X den man eventuell doch anrechnungsfrei nehalten darf kenne ich leider nicht.