Darf man Bausätze zusammengebaut wieder verkaufen?

Hallo,

als Beispiel für meine Frage dient mir ein E-Gitarren-Bausatz der Firma XY für einen fiktiven Preis von 70,- € inkl. Versand.

Diesen baue ich zusammen und lasse am optischen Finish meine Kreativität aus. Zusammengebaut, besaitet und natürlich 100% funktionstüchtig, möchte ich die Gitarre dann, natürlich mit erhofftem Gewinn, verkaufen. Ein All-In-Verkaufspreis von ca. 120 - 150 € halte ich im Moment mal für realistisch. Des weiteren nehmen wir an, dass ich ein Kleingewerbe angemeldet habe und zB auch über einen gewerblichen Account bei Internetauktionshäusern verfüge.

Darf ich das machen, oder habe ich mit Problemen seitens des Herstellers des Bausatzes zu rechnen?

Und, sollte eine Zustimmung des Herstellers nötig sein und erfolgen, müsste dann die Gitarre unter desse Markennamen verkauft werden oder dürfte ich sie unter eigenem Markennamen verkaufen?

Vielen Dank schonmal

Hakko und guten Tag,

sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Mit Grüßen

Liebe/r Colonia2010,

leider bin ich kein Rechtsexperte, aber bei Autos weiss ich, das man das darf. Styling und Tuningfirmen machen das und gerade dort, darf dann die Markenzeichen des Herstellers nicht mehr benutzen.
Die neue Marke ist dann eine Kombination aus Ursprünglichem hersteller und der styling Firma.
Z.B Brabus-Mercedes oder VW Abt…

Hoffe das konnte etwas helfen.

LG
Enrico

Hallo,
sorry aber ich kann dirmit keiner Antwort helfen…
Viele Grüße Wissenshunger