Ich kenne einen aus der Nachbarschaft der laut Baugenehmigung eine Garage bauen darf… Er baut aber eine Wohnung die er auch vermieten will. Nur das Bauamt weiß nichts davon… Was passiert jetzt… Muss er es Abreisen oder eine Strafe zahlen?
In wieweit an der gleichen Stelle auch Wohnraum entstehen darf hängt sicher von regionalen Regelungen ab. Häufig darf Wohnraum aber z.B. nur bis auf 3m Abstand zur nächsten Grundstücksgrenze entstehen. Würde dies hier gelten und die geplante Garage in diesem Bereich stehen würde er sicher massive Probleme bekommen, wenn sich jemand beschwert oder das überprüft wird.
Schwarzbauten müssen häufig rückgebaut werden, aber hier fehlen doch viele Angaben und letztlich kann so was ja auch vor Gericht landen und was dabei heraus kommt kann hier sicher nicht abgesehen werden.
Spaß wird Dein Nachbar damit aber vermutlich nicht haben …
Also. Das Gebäude steht press an zwei GrundStücke von anderen Nachbarn. Und zurück bauen ist nicht. Es war früher mal eine Garage die aber offensichtlich umgebaut wird zu einer Wohnung… Er hat nur eine Genehmigung für eine Garage. Wo kann man sowas erfahren wie der Abstand sein muss zu anderen Grundstücken. Und was kann als Strafe geldend gemacht werden…
Das zuständige Bauamt kann hier sicher am ehesten Auskunft geben. Eine Strafe würde aber nicht einem der Nachbarn zustehen, sondern natürlich einem gemeinnützigen Zweck zugute kommen.
Wenn einer der NAchbarn aufgrund eines dadurch entstehenden Nachteils Schadensersatz haben möchte, muss er schon zivilrechtlich klagen.