Darf man Besichtigung der Wohnung ablehnen?

Hallo,
ich miete eine Wohnung und mein Vermierter will, dass der Makler kommt und die Wohnung immer mal wieder herzeigt. Kann ich das ablehnen?

Hallo,
haben Sie denn Ihre Wohnung gekündigt? Wenn ja darf der Vermieter sehr wohl einen Nachmieter suchen und die Wohnung Interessenten zeigen (lassen).
Der Makler muss allerdings einen Termin vereinbaren.
Gruß Michael

es kann auch sein, daß die wohnung verkauft werden soll; dann müssen natürlich auch besichtigungen möglich sein (nach absprache, versteht sich).

Jein. Steht ein Verkauf der Wohnung an und du bekundest schriftlich auch dann weiter mieten zu wollen ist erstmal Essig mit Besichtigungen. Lediglich eine rechtkräftige Kündigung (von welcher Seite auch immer) rechtfertigt diese Besichtigung. Ein angestrebter Verkauf ist nicht gleichzusetzen mit einer Kündigung.

und der käufer nimmt dann die katze im sack?

Unter den o.g. Voraussetzungen ja. Niemand zwingt ihn zum Kauf.

deiner meinung nach steht hier überall also unsinn:

Weiter ist der Vermieter nach § 242 BGB berechtigt, die Räume Interessenten vorzuführen, wenn er das Haus oder die Wohnung verkaufen will oder das Ende des Mietverhältnisses nahe bevor steht (Weitervermietung).


Beendigung des Mietverhältnisses oder geplanter Verkauf von Haus oder Wohnung, wenn die Wohnung Interessenten gezeigt werden muss


Zieht der Mieter aus oder will der Vermieter das Haus verkaufen, können sich Interessenten die Wohnung ansehen. Der Vermieter hat beim Vorliegen sachlicher Gründe ein Besichtigungsrecht der Wohnung.


Soll die Mietsache verkauft oder nach Kündigung des Mieters weiter vermietet werden, muss dieser selbstverständlich Besichtigungen der Wohnung dulden. Das darf allerdings auch nur in seiner Anwesenheit geschehen. Laut einem Gerichtsurteil sind dem berufstätigen Mieter in diesem Fall drei Besichtigungen im Monat von 30 bis 45 Minuten Dauer zwischen 19 und 20 Uhr zuzumuten (LG Frankfurt a. M., Az.: 2/17 S 194/01).

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dann würde aber nur ein vollidiot kaufen.

Nein, ich gebe dir recht. Ohne wenn und aber. Mein Kenntnisstand war ein anderer. Hab deine Links gelesen und … hast recht. Asche auf mein Haupt…