Hallo,
ich habe gerade die Ebay-Richtlinien studiert, nachdem ich zufällig auf eine Auktion gestoßen bin, die mir etwas merkwürdig vorkam. Darin steht, dass man „Fotokopien von Kurs- oder Lehrgangsunterlagen“ nicht versteigern darf. Wie muss ich das interpretieren? Darf man Vorlesungsmitschriften und Ausarbeitungen für’s Studium nicht versteigern? Aber Hausarbeiten (= eigene Texte) schon? Wo genau ist die Grenze?
Danke!