Darf man den Anwalt wechseln, wenn man unzufrieden ist und die Rechtsschutzversicherung zahlt weiter?

Meine Rechtschutzversicherung ist nicht bereit, einen weiteren Anwaltswechsel zu unterstützen, nachdem ich bereits einmal gewechselt habe, doch der zweite sich nun als ähnlich untauglich herausstellt. Muss ich das hinnehmen oder kann ich als Versicherungsnehmer wechseln, wann ich will?

Wie viele Wechsel sind laut von dir unterschriebenem Vertrag möglich?

Hallo Thomas _Art,

ergänzend zur Antwort von hucklebeeri:
Ein immer wieder neu erwählter Rechtsanwalt muss sich in die Materie einlesen. Das kostet Zeit und daher Geld und führt auf jeden Fall zu einer Verlängerung eines Verfahrens.
Hat die Versicherung einen bestimmten Anwalt vorgeschreiben oder wurde er selbst ausgesucht?
Ausgesucht? Dann liegt - meiner Meinung nach - die Verantwortung sowieso an der Person, die diesen Anwalt ausgesucht hat.
Im Allgemeinen kennen Rechtsschutzversicherungen die Anwälte, die sie eventuell empfehlen.
Welche Versicherung würde sich denn auf einen langen Rechtsstreit einlassen, der unnötig Geld (der Versicherung für den nicht dafür wirklich passenden Anwalt) kostet?

Gruß

dafy