Hallo,ich wohne seit Nov.2011 in einen Mietshaus,habe ein Appartment von 34 Qm…nach den einzug habe ich erst erfahren daß es eine gemeinschafts-wasseruhr für alle Parteien gibt und es nach peronenzahlen eingestuft wird…ich habe nur eine dusche,nicht mal eine waschmaschine…meine nachbarin und ihr Mann(ihre wohnung ist 103qm groß) haben auf ihrer terrasse 15 grosse pflanzen stehn,die täglich morgens und abends gegossen werden…auch die anderen mieter haben waschmaschinen und badewannen und alle viel größere wohnungen als ich…jetzt meine eigentliche frage…kann ich auf eine seperate wasseruhr bestehn?
Hallo
generell kann man den Einbau eines Wohnungswasserzählers verlangen, so dass nur der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird. Allerdings geht dies nur, wenn dies „wirtschaftlich sinnvoll“ ist. 1000 Liter Wasser kosten rund 3 Euro, bzw. 4 inkl. der Verwaltungskosten der Stadtwerke.
Die Kosten für den Einbau eines Wohungswasserzählers sowie die Zähler-Gebühren und die Gebühren für Ablesung und Abrechnung sind evtl. um ein vielfaches höher. Vielleicht erst mal mit dem Vermieter reden und nach einer Lösung suchen, bzw. das ganze dann durchrechnen und entscheiden, ob es Sinn macht.
Viele Grüße
Hallo,
ja, darf man. Ist normalerweise auch die fairste Verteilung wenn keine Wohnungswasserzähler vorhanden sind. Generell liegt das im Ermessen der Eigentümer. Eine eigene Wasseruhr für die Wohnung bringt nur was, wenn ALLE Wohnungen eine haben. Zwischen dem Hauswasserzähler und den Wohnungszählern besteht nämlich in aller Regel eine Differenz, da die Hauswasserzähler genauer - also mehr - erfassen. Der Wohnungswaaserzähler erfasst kleine Mengen nicht genau.
Also, eine Anfrage starten kannst du, aber wenn der Eigentümer das ablehnt, kannst du nur noch vor Gericht gehen. Oder du beantragst eine Verteilung nach Fläche…
Viele Grüße