Darf man die Arbeit verweigern?

Hallo,

ich hab mal folgende Frage:

In einem Fitnessstudio sind mehrere Kursleiteriunnen und Trainer (Selbstständig) - die Vereinbarung lautet: Gehalt gibt´s am 15. des Monats. Nun zahlt das Stuido immer wieder etwas verzögert (1-2Tage) und auf einmal sogar länger nicht.

Können die selbstständigen Trainer ihre Arbeit, also die Leistung einstellen bis das Geld gezahlt ist???

Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen???

MfG Kara

Hallo

In einem Fitnessstudio sind mehrere Kursleiteriunnen und
Trainer (Selbstständig) - die Vereinbarung lautet: Gehalt
gibt´s am 15. des Monats.

Wie? Gehalt? Für Selbständige? Schreibt der Kursleiter nicht jedesmal eine Rechnung? Er ist doch nicht angestellt. Irgendwie liest sich das aber wie Scheinselbständigkeit, also doch ein Angestelltenverhältnis.

Nun zahlt das Stuido immer wieder
etwas verzögert (1-2Tage) und auf einmal sogar länger nicht.

Wurde eine Rechnung geschrieben? Sind 30 Tage vergangen? Dann wäre sie spätestens fällig. Wie soll ein Betrag fällig werden, wenn keine Rechnung existiert?

Nichtzahlen von Rechnungen ist das Risiko eines Selbständigen. Aber da gibts ja Mittel, etwa die Verweigerung weiterer Leistung Ablehnung weiterer Aufträge bis zur Bezahlung oder Mahnung.

Können die selbstständigen Trainer ihre Arbeit, also die
Leistung einstellen bis das Geld gezahlt ist???

Kommt drauf an, was vereinbart wurde. Ein Vertrag ist aber beidseitig einzuhalten. Leistung erbracht - Anspruch auf Bezahlung der Rechnung.

Als Selbständiger kann man doch jederzeit einen Auftrag auch ablehnen.

Hans

Hallo!

Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Ich versuch mal alles soweit durchzugehen.

Wie? Gehalt? Für Selbständige? Schreibt der Kursleiter nicht
jedesmal eine Rechnung? Er ist doch nicht angestellt.
Irgendwie liest sich das aber wie Scheinselbständigkeit, also
doch ein Angestelltenverhältnis.

Sorry, meinte natürlich Rechnungen.

Nun zahlt das Stuido immer wieder
etwas verzögert (1-2Tage) und auf einmal sogar länger nicht.

Immerverzögert und dann plötzlich gar nicht mehr!

Wurde eine Rechnung geschrieben? Sind 30 Tage vergangen? Dann
wäre sie spätestens fällig. Wie soll ein Betrag fällig werden,
wenn keine Rechnung existiert?

Rechnung wird zum Ende des Monats geschrieben und ist bis zum 15ten zu bezahlen

Nichtzahlen von Rechnungen ist das Risiko eines Selbständigen.
Aber da gibts ja Mittel, etwa die Verweigerung weiterer
Leistung Ablehnung weiterer Aufträge bis zur Bezahlung oder
Mahnung.

Können die selbstständigen Trainer ihre Arbeit, also die
Leistung einstellen bis das Geld gezahlt ist???

Darf man als Trainer in einem solchen Fall tatsächlich die Kurse, die man sonst geben würde, ausfallen lassen??
Das würde doch dem Studio schaden, da es seinen Kunden gegenüber sein Angebot nicht halten kann.
Kann das Studio bei Verweigerung der Leistung, den Trainer nicht ganz einfach kündigen???
Die sind ja schießlich ersetzbar und das Geld sieht derjenige dann NIE!!
Welche Möglichkeiten hat man dann noch und wie stehen die Chancen damit an seine Bezahlung zu kommen??

Kommt drauf an, was vereinbart wurde. Ein Vertrag ist aber
beidseitig einzuhalten. Leistung erbracht - Anspruch auf
Bezahlung der Rechnung.

Ich hätte jetzt gesagt, da gibt´s keine Verträge, sondern mündliche Vereinbarungen!

Als Selbständiger kann man doch jederzeit einen Auftrag auch
ablehnen.

Ist die Frage, ob man dann nochmal nen Auftrag bekommt, wenn man seine Kohle erhalten hat.

MfG Kara

Hallo

Immerverzögert und dann plötzlich gar nicht mehr!

Mach die Augen auf! Ziehe selbst deine Schlüsse aus dem Zahlungsverhalten des Studios.

Rechnung wird zum Ende des Monats geschrieben und ist bis zum
15ten zu bezahlen

Darf man als Trainer in einem solchen Fall tatsächlich die
Kurse, die man sonst geben würde, ausfallen lassen??
Das würde doch dem Studio schaden, da es seinen Kunden
gegenüber sein Angebot nicht halten kann.

Genau das könnte dann ein Fall von Schadenersatz des Studios gegenüber dem Kursleiter sein. (ich bin kein Rechtsanwalt, hoffentlich kommen hier noch Fachleute). Der Kursleiter könnte dem Studio die Einstellung der Leistung aber doch schriftlich rechtzeitig mitteilen, z.B. 8 Tage vorher. Dann hätte das Studio genügend Zeit, die Rechnungen zu begleichen ohne daß ein Kursausfall eintritt.

Kann das Studio bei Verweigerung der Leistung, den Trainer
nicht ganz einfach kündigen???

Wieso denn kündigen? Es besteht doch kein Arbeitsverhältnis. Das Studio kann natürlich auf den Kursleiter verzichten, genauso wie der Kursleiter auf unzuverlässige Kunden verzichten kann.

Die sind ja schießlich ersetzbar und das Geld sieht derjenige
dann NIE!!

Warum nicht? Er kann ein Mahnverfahren anstrengen.

Welche Möglichkeiten hat man dann noch und wie stehen die
Chancen damit an seine Bezahlung zu kommen?

Als erstes den Studioinhaber unter vier Augen fragen, was mit den offenen Rechnungen ist.

Falls keine befriedigende Aussage kommt, könnte man dem Studioinhaber schriftlich darlegen, daß man keine Aufträge mehr annimmt (also keine Kurse mehr gibt), solange die Rechnungen nicht beglichen sind. Da der weiß, daß ihm dann selbst ein Schaden entsteht, wird er schnell zahlen - wenn er das noch kann.

Ich hätte jetzt gesagt, da gibt´s keine Verträge, sondern
mündliche Vereinbarungen!

Das ist doch auch ein Vertrag. Was besagt der denn nun? Der Kursleiter kommt sagen wir mal 5 mal die Woche für 2 Stunden. Nach 4 Wochen wird eine Rechnung gestellt und nach 15 Tagen bezahlt.

Wenn alte Rechnungen nicht bezahlt werden, wird halt keine neue Leistung mehr erbracht.

Ist die Frage, ob man dann nochmal nen Auftrag bekommt, wenn
man seine Kohle erhalten hat.

Ist auch die Frage, ob man die Kohle bekommt, wenn man immer weiter in Vorleistung geht. Kann ja sein, daß das Studio (bald) gar nicht mehr zahlungsfähig ist. Der Schaden für den Kursleiter würde dann immer höher.

Hans

An die Rechtsgelehrten: Bitte nicht hauen, ich hoffe da war nicht zuviel falsch. Ansonsten lerne ich auch gern dazu, wenn Ihr mich korrigiert.

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Das ist schonmal eine sehr hilfreiche Antwort gewesen! Danke!

Eine Frage hätte ich noch:

Es gibt nichts Schriftliches!
Das Studio kann den Trainer jederzeit von heute auf Morgen „Kündigen“, also keine Auträge mehr geben. Es handelt sich dabei ja um feste Kurse, die ein Kursleiter übernimmt.
Kann dann der Fitnesstrainer dann nicht auch von einem Tag zum Anderen die Leistung verweigern ohne Angst vor Schadensersatzansprüchen zu haben???

Das muss doch andersherum genauso gehen oder???

Hai!

Sind 30 Tage vergangen? Dann wäre sie spätestens fällig.

Echt, wo steht das?

Der Plem

Hallo

Sind 30 Tage vergangen? Dann wäre sie spätestens fällig.

Echt, wo steht das?

Hast recht, ich hab da eine Kleinigkeit verwechselt, der Schuldner kommt 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Fällig ist die Rechnung so wie vereinbart, also hier wohl nach 15 Tagen.

BGB §286 Abs.3

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Hans

Hallo,

zum einen gehe ich bei Kursen davon aus, dass ein befristeter Dienstvertrag für diesen Kurs vorliegt, so dass keine Seite vorzeitig außer aus wichtigem Grund kündigen kann, es sei denn, das wäre vertraglich vorbehalten.

http://dejure.org/gesetze/BGB/620.html

Von heute auf morgen geht auch nicht immer, wenn dazu nichts vereinbart ist, dann kommt es auf die Bezahlung an. Bekommen die Kursleiter monatsweise ihr Geld, kann also eine Kündigungsfrist einzuhalten sein.

http://dejure.org/gesetze/BGB/621.html

Wenn eine Rechnung nicht bezahlt ist, kann ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, nicht nur an der Dienstleistung selbst, das kann auch weiter gehen: http://www.ra-kotz.de/tierarztbehandlung.htm

VG
EK

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Ich denke, dass man zunächst mal das Vertragsverhältnis klären sollte, welches hier besteht.

Anscheinend ist hier ein Unternehmer, der immer nur für ein und denselben Kunden arbeitet. Dieser Kunde stellt für ihn die Räume und gibt ihm vor, wann er was genau zu tun hat.

Ich armer Laie, der ich bin, denke, dass sowas unter den Begriff der Scheinselbständigkeit fällt!

Zurück zur Frage:
Was regelt denn der Vertrag?
Zumindest gibt es doch einen Auftrag vom Kunden (das Studio) und die Auftragsbestätigung vom Trainer.
Hält sich der Trainer nicht an die Auftragsbestätigung, dann kann dem Kunden ein Schaden entstehen.

Fast
Kleinigkeit (gehört zwar nicht zum Poppic, aber): In Verzug gerät man duch den von dir beschriebenen Automatismus nur, wenn der Rechnungsschreiber in der Rechnung auf diese Regelung hinweist.

Gruß
HaweThie

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In Verzug
gerät man duch den von dir beschriebenen Automatismus nur,
wenn der Rechnungsschreiber in der Rechnung auf diese Regelung
hinweist.

Was bedeutet das??
Meinst du damit, wenn ich ein Datum bis wann gezahlt sein soll reinschreibe oder wenn ich mit datum eine Zahlungsfrist setze???

Wenn ich das gemacht habe, kann die Firma dann einfach sagen wir zahlen erst in 30Tagen nach Rechnungsstellung und auf Anfrage mit so was es schon immer reagieren???

Ich armer Laie, der ich bin, denke, dass sowas unter den
Begriff der Scheinselbständigkeit fällt!

Nicht wenn auch noch für andere Unternehmen arbeite und Kurse gibt.

Was regelt denn der Vertrag?
Zumindest gibt es doch einen Auftrag vom Kunden (das Studio)
und die Auftragsbestätigung vom Trainer.
Hält sich der Trainer nicht an die Auftragsbestätigung, dann
kann dem Kunden ein Schaden entstehen.

Ich hab in dieser Branche noch nicht erlebt, dass man einen Vertrag macht?! Kann das sein, was soll man da vertraglich regeln - macht doch kein Fitnessstudio, oder???

Hallo,

Kleinigkeit (gehört zwar nicht zum Poppic, aber): In Verzug
gerät man duch den von dir beschriebenen Automatismus nur,
wenn der Rechnungsschreiber in der Rechnung auf diese Regelung
hinweist.

auch das ist nur fast richtig. Es gilt nämlich nur dann, wenn der Schuldner ein Verbraucher ist. Was hier eindeutig nicht der Fall ist.

Siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html (Abs. 3)
Gruß
loderunner (ianal)

Was bedeutet das???

Hi
wenn du ein Zahldatum oder eine -frist setzt, gerät der Schuldner mit Ablauf in Verzug.
Wenn nichts in der Rechnung steht, gerät der Schuldner nach 30 Tagen in Verzug, wenn in der Rechnung auf diese gesetzl. Bestimmung hingewiesen wird.
(Vorausgesetzt, der Schuldner ist Verbraucher).
Also gehört auf die Rechnungsformulare eingedruckt ein Hinweis.

Gruß
haWeThi

wenn du ein Zahldatum oder eine -frist setzt, gerät der
Schuldner mit Ablauf in Verzug.

Zahldatum (15.12.2011) ist auf der Rechnung
gegen dieses Zahldatum wurde nicht wiedersprochen

Wenn nichts in der Rechnung steht, gerät der Schuldner nach 30
Tagen in Verzug, wenn in der Rechnung auf diese gesetzl.
Bestimmung hingewiesen wird.

Das gilt nicht, da es auf der Rechnung das Zahldatum gibt, oder? So versteh ich das.

(Vorausgesetzt, der Schuldner ist Verbraucher).

Ist ein Fitnessstudio verbraucher? Wenn nicht, was gilt dann jetzt?

Also gehört auf die Rechnungsformulare eingedruckt ein
Hinweis.

Welcher Hinweis ist das? Muss man in der Rechnung mit dem Zahldatum darauf hinweisen, dass man in Verzug kommt, wenn das Zahldatum überschritten wird? Das müsste doch eigentlich klar sein.

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!