Darf man die Miete und die Nebenkosten als Vermieter neu anpassen, wenn festgestellt, dass diese komplett falsch/zu niedrig aufgestellt ist?

Guten Tag,
ich habe eine Frage und zwar hat mein Onkel eine Wohnung seit 5 Jahren vermietet. Da er nicht wirklich nachgedacht hat bei der Miete hatte er damals einfach Pauschal einen preis für die Nebenkosten eine Abschlagszahlung von 90 € verlangt und für die Wohnung selbst eine Kaltmiete von 228€ für rund 70m².

Als ich dies letztens erfuhr sagte ich ihm, dass ich gerne mal schauen will, ob das passen kann, da mir das spanisch vorkam. Und habe auch prompt festgestellt, dass diese Werte ein Witz sind. Allein Heizkosten belaufen sich pro Monat auf ca 92€ (Warmwasser geht auch über die Heizung). Dazu muss man sagen, dass dort keine seperaten Heizungsmesser installiert sind, sondern dass ich es erstmal allein aufgrund vom verbrauchten Gesamtöl geteilt durch alle Parteien des Hauses berechnet habe.
Desweiteren liegen die weiteren Posten so, dass Gesamtnebenkosten von 210€ zustande kommen. Und überhaupt liegt die Kaltmiete mit einem m² preis von 3,25€ mindestens 2€ vom Ortsüblichen m²-Preis entfernt.

Die Frage die ich nun habe ist, ob man für die Zukunft die Nebenkosten von dem einen auf den anderen Monat (oder vllt innerhalb von 3Monaten) auf den echten Wert erhöhen darf oder ob es da beschränkungen gibt.

Das gleiche gilt für die Miete, ob man diese auch anpassen darf und ob es dort Beschränkungen gibt. Die Miete wurde in den 5 Jahren bisher keinmal erhöht.

Weiterhin gibt es noch eine kleine zusätzliche Frage. Da die Person (alleinerziehende Mutter mit Kind), die diese Mietanpassung erfahren würde vom Amt abhängig ist frage ich mich, ob diese Erhöhung dann überhaupt vom Amt übernommen werden würde oder ob diese Person dann Probleme bekäme und sich evtl eine neue Wohnung suchen müsste.
Aber so macht die Vermietung zur Zeit kaum Sinn, da die Kaltmiete letztlich gegen 0 geht.

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank schonmal

1 Like

Hallo,

eine Nebenkostenabrechnnung erfolgt ohnehin jedes Kalenderjahr. Spätestens dann würde es zu einer Nachzahlung kommen. Nach Deiner derzeitigen Schätzung wären das dann über 100€ pro Monat also über 1.200€ fürs ganze Jahr.

Allein schon aus diesem Grund sollte man schnellstens eine Anpassung der monatlichen Vorauszahlung vornehmen.

Einige erste Hinweise zur möglichen Mieterhöhung gibt Wikipedia.

Grüße

Hallo,

das hängt vom Mietvertrag ab. Wenn die Miete eine Pauschalmiete incl. Nebenkosten ist, wird nicht jährlich abgerechnet (was ja aufgrund fehlender Messinstrumente auch garnicht korrekt möglich wäre), sondern für die Nebenkosten eben ein Pauschalbetrag festgesetzt.
Sind im Mietvertrag Vereinbahrungen enthalten über die zukünftige Mietentwicklung oder Anpassung der Nebenkosten?
Handelt es sich um eine möblierte Vermietung?

Ich würde doch mal einen versierten Anwalt konsultieren, je nach Vertrag kann es div. Möglichkeiten oder Hindernisse geben.

Gruß, Paran

Hallo, es ist keine möblierte Wohnung und eine Nebenkostenabrechnung hat er nie gemacht deswegen war ihm das nie bewusst. Die Miete und die Nebenkosten waren getrennt im
Vertrag und die heizkosten gar nicht aufgeführt. Es geht auch nicht darum dass wir dem Mieter sagen wollen dass er was nachzahlen muss sondern dass es zukünftig richtig läuft. Es sind auch keine Vereinbarungen getroffen worden . Nebenkosten und Kaltmiete stehen getrennt, aber bei beiden wurde einfach nur ein Betrag willkürlich gewählt.

Servus,

was jetzt?

Stimmt jetzt

oder

???

Eine Abschlagszahlung ist keine Pauschale, sondern sie wird bei der Abrechnung als Vorauszahlung berücksichtigt. Es gibt nur die Möglichkeit, Zahlungen für Nebenkosten pauschal zu vereinbaren, oder eben als Abschlag. Was steht denn jetzt im Vertrag?

Schöne Grüße

MM

3 Like

Was steht im Vertrag zu „Nebenkosten“- was soll das sein ?
Es muss eine Liste von Positionen geben, etwa Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung usw.

Was nicht drin steht kann man nicht berechnen !

Steht da nichts von Heizkosten und Warmwasserkosten, darf man sie nicht berechnen !
Schön für die Mieterin, sie hat es warm und alles wäre mit der Miete abgegolten.

Oder wird im Vertrag auf die Nebenkostenverordnung Bezug genommen ?
Dann wären Heizkosten und vieles andere enthalten.
Diese Verordnung enthält die Liste, von Nebenkosten die auf Mieter umgelegt werden dürfen. Was nicht in Liste steht darf man nicht umlegen.

MfG
duck313

2 Like

Ich meinte natürlich Pauschalbetrag hab da iwie den falschen Begriff gewählt. Ich schau nochmal in den Mietvertrag sobald ich zuhause bin. Aber angenommen wir passen die Nebenkosten an und die Mieterin akzeptiert es. Müsste denn das Amt dann die Kosten übernehmen? Rein auf die Nebenkosten bezogen. Dass eine Erhöhung von grundsätzlich 20prozent der Kaltmiete in Ordnung ist, im
Bezug auf den ortsüblichen Mietspiegel würde ich nun erstmal als gegeben ansehen. Mich beschäftigt so nur noch die nebenkostenfrage wo mein Onkel einfach draufzahlt zur zeit und das sollte nicht sein.

Ich meinte natürlich Pauschalbetrag hab da iwie den falschen Begriff gewählt. Ich schau nochmal in den Mietvertrag sobald ich zuhause bin. Aber angenommen wir passen die Nebenkosten an und die Mieterin akzeptiert es. Müsste denn das Amt dann die Kosten übernehmen? Rein auf die Nebenkosten bezogen. Dass eine Erhöhung von grundsätzlich 20prozent der Kaltmiete in Ordnung ist, im
Bezug auf den ortsüblichen Mietspiegel würde ich nun erstmal als gegeben ansehen. Mich beschäftigt so nur noch die nebenkostenfrage wo mein Onkel einfach draufzahlt zur zeit und das sollte nicht sein.

Im Mietvertrag, so habe ich es gerade gelesen, steht eine Auflistung was in den Nebenkosten enthalten ist, aber darunter steht pauschal 90€. Heizung Müll Wasser etc. Steht alles drin. Ich lade später den Auszug des Vertrages mal hoch. Danke schonmal für eure mühe !