Hallo!
Folgende Frage:
Darf man Dinge wie „Ich sehe grade ca. 25 Polizisten im Laufschritt auf der Hauptstraße/Ecke Bäckerstraße in Richtung Marktplatz laufen“ im Internet veröffentlichen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen? Es werden ja weder Namen genannt, noch sonst etwas…
Gruß
Darf man Dinge wie „Ich sehe grade ca. 25 Polizisten im
Laufschritt auf der Hauptstraße/Ecke Bäckerstraße in Richtung
Marktplatz laufen“ im Internet veröffentlichen, ohne
Konsequenzen fürchten zu müssen? Es werden ja weder Namen
genannt, noch sonst etwas…
Darf man. Allerdings hat diese Mitteilung, von ihrem generell geringen Informationsgehalt ganz abgesehen, eine sehr kurze Halbwertszeit.
Gruß
s.
ja, das ist aber bei Twitter doch so üblich oder?
Anschlussfrage: Wenn man mit genug Ausdauer den Polizisten folgen kann und immer mal wieder Positionsangaben macht, ist das dann immernoch legitim?
ja, das ist aber bei Twitter doch so üblich oder?
Bei Twitter schon, deswegen nutze ich diesen Dienst ja auch nicht.
Anschlussfrage: Wenn man mit genug Ausdauer den Polizisten
folgen kann und immer mal wieder Positionsangaben macht, ist
das dann immernoch legitim?
Es kommt wie immer auf den Zweck an. Wenn man im Rahmen seines überbordenden Mitteilungsbedürfnisses twittert, was man beim Blick aus dem Wohnzimmerfenster so alles sieht, dann kann dagegen niemand was unternehmen. Wenn man allerdings als ordnungswidrige Handlung z. B. den Einsatz von Rettungskräften behindert oder gar im Rahmen einer strafbaren Handlung Komplizen vor dem Herannahen der Ordnungskräfte warnt, dann ist das Twittern grundsätzlich auch nichts anderes ans das Schmiere stehen mit einem Funkgerät in der Hand während eines Banküberfalls - und eben ganz generell als Beihilfe zu einer Straftat justitiabel, aber nicht speziell als „Twittern“.
Gruß
s.
Okay das war hilfreich, danke!
Anschlussfrage: Wenn man mit genug Ausdauer den Polizisten
folgen kann und immer mal wieder Positionsangaben macht
Ich sage nur: nimm eine Drohne mit Kamera, dann brauchst du nicht zu laufen:wink:
… und als kleine Ergänzung:
Sollte durch die ständigen Positionsangaben der Polizeieinsatz gefährdet werden, so wäre sogar eine Festnahme nach § 164 StPO rechtlich zulässig.
Gruss
P.